Sachverhalt:
Die Gemeinde Fahren betreibt die Schmutzwasserbeseitigung
als kostenrechnende Einrichtung im Sinne des § 11 der
Gemeindehaushaltsverordnung ( GemHVO ), wobei sich die Benutzungsgebühren nach
§ 6 Kommunalabgabengesetz ( KAG ) berechnen. Hierbei ist zwingend das
Kostendeckungsprinzip als Kostenüberschreitungsverbot und Kostendeckungsgebot
zu beachten.
Derzeit wird eine Grundgebühr von 48,00 €
sowie eine Verbrauchsgebühr von 2,76 €/m³ Schmutzwasser für den
Kalkulationszeitraum 2014 und 2016 erhoben. Der Kalkulationszeitraum endet
somit zum 31.12.2016.
Die beigefügte Gebührenkalkulation für den
Kalkulationszeitraum 01.01.2017 – 31.12.2019, die unter Berücksichtigung der
Jahresrechnungsergebnisse 2013 bis 2015 erstellt worden ist, zeigt, dass eine
Gebührenanpassung ab 01.01.2017 nicht vorgenommen werden muss. Es wird nach wie
vor eine kostendeckende Schmutzwassergebühr erhoben
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt für den
Kalkulationszeitraum 01.01.2017 – 31.12.2019 die beigefügte Gebührenkalkulation
mit einer unveränderten Grundgebühr von 48,00 € sowie einer unveränderten
Verbrauchsgebühr von 2,76 €/m³ Schmutzwasser.