Betreff
Gebührenkalkulation Schmutzwasser für den Kalkulationszeitraum 01.01.2017 - 31.12.2019
Vorlage
FAHRE/BV/003/2016
Aktenzeichen
II.700.01.05
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Fahren betreibt die Schmutzwasserbeseitigung als kostenrechnende Einrichtung im Sinne des § 11 der Gemeindehaushaltsverordnung ( GemHVO ), wobei sich die Benutzungsgebühren nach § 6 Kommunalabgabengesetz ( KAG ) berechnen. Hierbei ist zwingend das Kostendeckungsprinzip als Kostenüberschreitungsverbot und Kostendeckungsgebot zu beachten.

 

Derzeit wird eine Grundgebühr von 48,00 € sowie eine Verbrauchsgebühr von 2,76 €/m³ Schmutzwasser für den Kalkulationszeitraum 2014 und 2016 erhoben. Der Kalkulationszeitraum endet somit zum 31.12.2016.

 

Die beigefügte Gebührenkalkulation für den Kalkulationszeitraum 01.01.2017 – 31.12.2019, die unter Berücksichtigung der Jahresrechnungsergebnisse 2013 bis 2015 erstellt worden ist, zeigt, dass eine Gebührenanpassung ab 01.01.2017 nicht vorgenommen werden muss. Es wird nach wie vor eine kostendeckende Schmutzwassergebühr erhoben

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt für den Kalkulationszeitraum 01.01.2017 – 31.12.2019 die beigefügte Gebührenkalkulation mit einer unveränderten Grundgebühr von 48,00 € sowie einer unveränderten Verbrauchsgebühr von 2,76 €/m³ Schmutzwasser.