Betreff
Satzung zur 1. Änderung der Entschädigungssatzung des Amtes Probstei vom 10.12.2010
Vorlage
AMTPR/BV/006/2016
Aktenzeichen
I.3.2
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Nach § 12 (1) der Schiedsordnung für das Land Schleswig-Holstein (SchO) tragen die Gemeinden die Sachkosten für das Schiedsamt. Zu den Sachkosten zählen die Ausstattung des Arbeitsplatzes, Literatur (Gesetzestexte u.ä.) und die Kostenübernahme von Seminargebühren einschließlich damit verbundener Reisekosten.

 

Eine monatliche Aufwandsentschädigung oder die Erstattung von Wegstreckenentschädigungen im Rahmen von Schlichtungsverfahren wird bis dato im Schiedsamtsbezirk des Amtes Probstei und der Gemeinde Schönberg nicht gezahlt.

 

Ob und in welcher Höhe eine Aufwandsentschädigung gezahlt werden kann, ist von den jeweiligen Gemeinden in der Entschädigungssatzung zu regeln. Diese Möglichkeit wird in Schleswig-Holstein sehr unterschiedlich angewandt. So ergibt sich bei einer stichpunktartigen Recherche bei den Gemeinden Schleswig-Holsteins hinsichtlich der Aufwandsentschädigung eine Spanne zwischen 0,00 € und 55,00 € im Monat.

 

Das Schiedsamt erfordert neben einem hohen Maß an sozialer Kompetenz natürlich auch eine gewisse Rechtssicherheit unter anderem im Nachbarrecht, dem BGB und dem Strafrecht. Schiedspersonen leisten einen wichtigen Beitrag zu einem friedlichen und menschlichen Miteinander in den Gemeinden. Oft  erfahren sie dafür nur wenig Lob und erhalten keinerlei finanzielle Anerkennung  für ihre Tätigkeit – selbst mit dem eigenen PKW zurückgelegte Kilometer können bislang aufgrund einer fehlenden Rechtsgrundlage nicht erstattet werden. Um dieses wichtige Ehrenamt zu stärken wird vorgeschlagen, den Schiedspersonen und deren Stellvertretern eine monatliche Aufwandsentschädigung zu gewähren.

 

Die Größe des Gebietes der Schiedsamtsbezirke und deren Einwohnerzahl sollte bei der Bemessung der Aufwandsentschädigung berücksichtigt werden. Bezüglich der Aufteilung zwischen den Schiedsamtsbezirken könnte wie folgt verfahren werden:

 

Im Amtsbereich Probstei werden für beide Schiedsamtsbezirke insgesamt 150,00 € pro Monat an Aufwandsentschädigungen zur Verfügung gestellt. Dieser Betrag wird folgendermaßen aufgeteilt:

 

Schiedsperson Amt Probstei / Gem. Schönberg: 60,00 €

Stellvertreter :                                                            30,00 €

Schiedsperson Laboe:                                               40,00 €

Stellvertreter:                                                             20,00 €

 

Durch diese Aufwandsentschädigung sollen unter anderem Auslagen wie Fahrtkosten innerhalb des Schiedsamtsbezirkes sowie ggf. zum Amtsgericht in Plön und auch eventuell anfallende private Telefongebühren abgedeckt werden.


Beschlussvorschlag:

 

Der Amtsausschuss beschließt die Satzung zur 1. Änderung der Entschädigungssatzung des Amtes Probstei vom 10.12.2010 gemäß Entwurf.