Betreff
Zustimmung zum öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Übertragung der Aufgabe "Aufbau und Ausbau einer Breitbandnetzinfrastruktur" auf den Zweckverband Ostholstein
Vorlage
HÖHND/BV/004/2016
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Aus dem Bereich des Amtes Probstei sind die Gemeinden Barsbek, Bendfeld, Fiefbergen, Höhndorf, Köhn, Krokau Passade, Probsteierhagen, Stoltenberg und Wisch Mitglied des Zweckverbandes Ostholstein, da diese Gemeinden dem ZVO seinerzeit die Aufgabe der Schmutzwasserbeseitigung (Zentralentwässerung) übertragen haben.

 

Andere Mitgliedsgemeinden des ZVO streben nun an, dem ZVO die Aufgabe „Aufbau und Ausbau einer Breitbandinfrastruktur“ zu übertragen.

 

Auch wenn die eingangs erwähnten Mitgliedsgemeinden jedenfalls hinsichtlich des ZVO davon unberührt bleiben ist es aus kommunalverfassungsrechtlichen Gründen erforderlich, dass alle Mitgliedsgemeinden Beschlüsse fassen, da neben dem Abschluss eines Vertrages zur Übertragung der Aufgabe auch eine Satzungsänderung des ZVO erforderlich ist. Andernfalls könnte der ZVO die Aufgabe nicht rechtswirksam ausüben.

 

Der Anlage sind folgende vom ZVO gefertigte Unterlagen beigefügt:

 

Anlage 1:         Beschlussvorlage für die eingangs genannten Gemeinden, die die Aufgabe Breitband nicht übertragen, aber aus kommunalverfassungsrechtlichen Gründen zustimmen müssen

 

Anlage 2:         Öffentlich-rechtlicher Vertrag der Gemeinden, die die Aufgabe Breitband übertragen

 

Anlage 3:         Verbandssatzung in der Änderungsfassung. Die Änderungssatzung ist dann zu einem späteren Zeitpunkt von der Verbandsversammlung des ZVO zu beschließen.

 

Die Amtsverwaltung ist zwar sehr spät seitens des ZVO`s beteiligt worden, allerdings hat eine kursorische Prüfung der Unterlagen ergeben, dass den eingangs erwähnten Gemeinden eine entsprechende Beschlussfassung, wie vom ZVO gewünscht, empfohlen werden kann. Insbesondere ist im § 19 der Verbandssatzung geregelt, dass nur die Gemeinden zu einer Mitfinanzierung der neuen Sparte Breitband im Zweifel herangezogen werden können, die zuvor auch dem ZVO die Aufgabe der Breitbandversorgung übertragen haben.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

1.         Die Gemeindevertretung stimmt dem Abschluss des im Entwurf als Anlage beigefügten öffentlich-rechtlichen Vertrages zu.

 

2.         Die Zustimmung umfasst den Abschluss des Vertrages unter Berücksichtigung redaktioneller Änderungen und von rechtlich erforderlichen Änderungen auf Verlangen oder Beratung der Kommunalaufsichtsbehörde. Änderungen der Grundzüge des Vertrages, insbesondere der wesentlichen Regelungen über die Finanzierung der Aufgabe, sind von der Zustimmung nicht erfasst.

 

3.         Der/die Vertreter/in der Gemeinde in der Verbandsversammlung des Zweckverbands Ostholstein wird/werden gemäß § 9 Absatz 6 Satz 2 Nr. 3 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GkZ) angewiesen, in der Verbandsversammlung des Zweckverbands Ostholstein der in § 5 Absatz 1 des öffentlich-rechtlichen Vertrages vereinbarten Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbands Ostholstein zuzustimmen.