Betreff
Jahresrechnung 2015 der Gemeinde Ostseebad Laboe
Vorlage
LABOE/BV/028/2016
Aktenzeichen
II.1
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Jahresrechnung 2015 der Gemeinde Ostseebad Laboe ist den Mitgliedern des Finanz- und Wirtschaftsausschusses sowie den übrigen Mitgliedern der Gemeindevertretung bereits mit Schreiben vom 07.04.2016 überreicht worden. Nach dieser Jahresrechnung, die nunmehr zur Beratung und Genehmigung ansteht, belief sich im Jahr 2015 das endgültige Anordnungssoll der Einnahmen und Ausgaben

 

a)  im Verwaltungshaushalt auf                                   6.642.028,70 EUR

b)  im Vermögenshaushalt auf                                    1.690.023,83 EUR.

 

Dabei ist zunächst erfreulicherweise feststellen, dass sich 2015 der Haushaltsausgleich herbeiführen ließ. Zudem fiel letztlich der Kreditbedarf, der aus dem Etat des Jahres 2015 resultiert, um 275.900,00 EUR geringer aus, als dies nach den ursprünglichen Fest-setzungen per Haushaltssatzung zu erwarten war (700.000,00 EUR statt 975.900,00 EUR).

 

Diese Abschlussverbesserung resultiert mit 151.016,18 EUR aus dem Verwaltungshaushalt und im Übrigen mit 124.883,82 EUR aus dem Vermögenshaushalt.

 

Zunächst ein Blick auf den Ablauf des Verwaltungshaushaltes :

 

Zwar waren dort beim Jahresabschluss 2015 auch überplanmäßige Ausgaben in einer Größenordnung von annähernd 258.000,00 EUR zu verzeichnen, wovon allein 124.700,00 EUR auf Verlustzuweisungen an den Gemeindebetrieb, 34.412,00 EUR auf Amts- und Gewerbesteuerumlagen, 16.554,10 EUR auf Schulkostenbeiträge, 48.705,69 EUR auf Kostenerstattungen an den Bauhof sowie 18.418,30 EUR auf Kosten der Kindertages-betreuung entfielen. Zudem waren einige Mindereinnahmen – u.a. bei den Schlüssel-zuweisungen (./. 15.600,00 EUR) und Konzessionsabgaben (saldiert ./. 20.171,69 EUR) – feststellbar. Diese negativen Faktoren konnten aber durch anderweitige Abschlussverbesserungen mehr als kompensiert werden. In diesem Zusammenhang seien zunächst die Steuermehreinnahmen genannt (≈ + 50.000,00 EUR aus den Einkommen- und Umsatzsteueranteilen, ≈ + 100.000,00 EUR aus der Gewerbesteuer, ≈ + 4.000,00 EUR aus der Grundsteuer, + 28.000,00 EUR aus der Zweitwohnungssteuer sowie annähernd + 10.100,00 EUR aus den Karten- und Hundesteuern). Hinzu kommen z. B. vermehrte Einnahmen aus Parkgebühren (+ 26.213,04 EUR) sowie - auf der Ausgabenseite - Einsparungen beim sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwand in einem saldierten Umfang von 95.147,09 EUR, die im Wesentlichen bei der Bewirtschaftung und Unterhaltung der baulichen Anlagen und der gemeindlichen Grundstücke realisiert werden konnten (60.006,13 EUR bzw. 33.134,80 EUR).

 

Im Detail lassen sich zum Ablauf des Verwaltungshaushaltes noch folgende Feststellungen treffen:

 

I.   Die Steuern und Finanzzuweisungen (Einnahme-Hauptgruppe 0) übertrafen mit einem Gesamtbetrag von 5.534.644,65 EUR um 171.344,65 EUR die ursprünglichen Planannahmen. Die hierfür maßgeblichen Faktoren sind bereits in den vorangegangenen Bemerkungen dargelegt worden (vgl. hierzu im Detail auch Seite 89 / 90 der Jahresrechnung).

 

II.  Die Summe der Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb (Hauptgruppe 1) belief sich auf 824.602,19 EUR – und übertraf damit ebenfalls die Planvorgaben. Dies resultiert vor allem aus Mehreinnahmen bei den Parkgebühren (Seite 67) sowie aus den Zuweisungen für die Schulassistenz und Schulsozialarbeit (siehe HHST 2102.17200, Seite 31).

 

III.  Die sonstigen Finanzeinnahmen (Hauptgruppe 2) sind 2015 in einem Gesamtumfang von 282.781,86 EUR erzielt worden – und blieben damit um 132.518,14 EUR hinter den Planansätzen zurück. Ursächlich hierfür war einerseits der bereits angesprochene Minderertrag aus den Konzessionsabgaben (Seite 79 / 80), vor allem aber die nicht erfolgte Zuführung vom Vermögenshaushalt (HHST 9100.28000, Seite 93, und HHST 9100.90000, Seite 124); Diese stützende Zuführung, die mit 117.100,00 EUR geplant war, ist angesichts des günstigen Verlaufs des Verwaltungshaushaltes letztlich entbehrlich gewesen.

 

IV. Personalaufwendungen fielen 2015 in Höhe von 478.407,23 EUR an; sie lagen damit um exakt 3.092,77 EUR unter dem Gesamtvolumen, das unter der Hauptgruppe 4 bereitgestellt worden war. Eine etwas größere Planabweichung war dabei im Bereich der Beihilfen mit einem um 13.207,81 EUR geringeren Ausgabebedarf zu verzeichnen (vgl. Seite 3). Dagegen sind im Zusammenhang mit der Schulassistenz und der Schulsozialarbeit Mehraufwendungen entstanden (Seite 31 / 32), denen aber – wie zuvor erwähnt – auch höhere Zuweisungen gegenüber stehen.

 

V.  Beim sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwand (hierzu gehören in der Hauptgruppe 5/6 z.B. die Unterhaltungskosten, der Aufwand für Geräte und Ausstattung, die Bewirtschaftungskosten, Mieten und Pachten, Planungskosten, die Aufwendungen für Fahrzeuge, Geschäftsausgaben, Post- und Fernmeldegebühren, Kostenerstattungen an den Bauhof und dergl.) ist im Plan-Ablauf-Vergleich eine saldierte Ergebnisverbesserung um 95.147,09 EUR zu verzeichnen. So mussten bei einer Vielzahl von Haushaltsstellen die bereitgestellten Mittel nicht in vollem Umfang ausgeschöpft werden – so z.B. bei den Gerichts- und Anwaltskosten (./. 5.028,94 EUR, Seite 14), bei der Bewirtschaftung und Unterhaltung der baulichen Anlagen und der gemeindlichen Grundstücke (verteilt auf den Gesamthaushalt ./. 60.006,13 EUR bzw. ./. 33.134,80 EUR), bei den Straßen-entwässerungsentgelten an den AZV Ostufer Kieler Förde (./. 8.722,13 EUR, Seite 71) oder bei den Kosten des Winterdienstes (./. 9.368,35 EUR, Seite 62). Die Schulkosten-beiträge, die ebenfalls dieser Ausgabenhauptgruppe zuzurechnen sind, entsprachen in der Gesamtsumme mit 507.064,75 EUR annähernd den Planvorgaben (508.300,00 EUR) – mit gewissen Abweichungen bei den dazu gehörenden Haushaltsstellen. Andererseits lagen die Kostenerstattungen an den Bauhof um saldiert 48.705,69 EUR über dem Planansatz, da 2015 zumeist 13 (zum Teil auch 14) Abrechnungsmonate kassenwirksam geworden waren (nachdem zuvor in den Jahren 2012 – 2014 entsprechend geringere Kostenerstattungen an den Gemeindebetrieb zu leisten waren). Eine weitere größere Planabweichung ist mit + 16.906,57 EUR bei dem Kostenausgleich nach dem Kindertagesstättengesetz feststellbar (HHST 4601.67200, Seite 43).

 

VI. Die gezahlten Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke (Hauptgruppe 7) überstiegen bei einer Gesamtsumme von 1.456.199,64 EUR die Planvorgaben um 87.599,64 EUR. Ursächlich hierfür waren zusätzliche Abschläge auf die Verlustzuweisung an den Gemeindebetrieb für das Jahr 2014 (angesichts des entsprechend höheren Jahresverlustes, der sich nach inzwischen erfolgter Jahresabschlussprüfung abzeichnete). Dieser Mehrbedarf von insgesamt 124.700,00 EUR (vgl. Seite 55 und 83) ließ sich durch anderweitige Einsparungen innerhalb dieser Ausgabenhauptgruppe (z.B. bei den Zuweisungen an die Kindertagesstättenträger, Seite 43) nur teilweise kompensieren.

 

VII.Die sonstigen Finanzausgaben, die unter den Haushaltsstellen der Hauptgruppe 8 verbucht werden, überstiegen beim Jahresabschluss ebenfalls den hierfür im Haushaltsplan bereitgestellten Gesamtbetrag, und zwar um 64.068,92 EUR. Neben der – bereits angesprochenen – höheren Gewerbesteuerumlage (Seite 90) ist in diesem Zusammenhang die Zuführung zum Vermögenshaushalt zu nennen (siehe hierzu auch die Ausführungen im weiteren Verlauf dieser Seite).

 

Zusammengefasst stellen sich damit im Plan-Ablauf-Vergleich die großen Einnahme- und Ausgabeblöcke, d.h. die Hauptgruppen (HGr.) 0 bis 2 bzw. 4 bis 8, wie folgt dar:

 

Einnahmen

Planansatz

Ergebnis

 

a) Steuern, allgemeine Zuweisungen (HGr. 0)

 

5.363.300,00 EUR

 

5.534.644,65 EUR

b) Einnahmen aus Verwaltung / Betrieb (HGr. 1)

810.000,00 EUR

824.602,19 EUR

c) Sonstige Finanzeinnahmen (HGr. 2)

415.300,00 EUR

282.781,86 EUR

 

    Summe

 

6.588.600,00 EUR

 

6.642.028,70 EUR

 

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Ausgaben

 

Planansatz

 

Ergebnis

 

a) Personalausgaben (HGr. 4)

 

481.500,00 EUR

 

478.407,23 EUR

b) Sächlicher Verwaltungs- und Betriebs-

     aufwand (HGr. 5/6)

1.712.300,00 EUR

1.617.152,91 EUR

c) Zuweisungen und Zuschüsse (HGr. 7)

1.368.600,00 EUR

1.456.199,64 EUR

d) Sonstige Finanzausgaben (HGr. 8)

3.026.200,00 EUR

3.090.268,92 EUR

 

    Summe

 

6.588.600,00 EUR

 

6.642.028,70 EUR

 

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Die vorstehende Tabelle verdeutlicht nochmals das ausgeglichene Jahresergebnis des Verwaltungshaushaltes. Die saldierten Abschlussverbesserungen im Verwaltungshaushalt ermöglichten es dabei, dem Vermögenshaushalt 33.916,18 EUR mehr zuzuführen, als dies ursprünglich – mit 144.900,00 EUR – geplant war (vgl. HHST 9100.86000, Seite 94, bzw. HHST 9100.30000, Seite 124 mit einem Betrag von jeweils 178.816,18 EUR). Die Aufwendungen für die Tilgung von Krediten beliefen sich dagegen auf 144.088,01 EUR. Vor diesem Hintergrund konnte 2015 mithin ein freier Finanzspielraum von 34.728,17 EUR erwirtschaftet werden.

 

Das Volumen des Vermögenshaushaltes belief sich 2015 auf 1.690.023,83 EUR und blieb damit um 402.376,17 EUR hinter der per Haushaltssatzung bereitgestellten Gesamtsumme zurück (2.092.400,00 EUR).

 

Die Investitionsschwerpunkte lagen 2015 beim Feuerlöschwesen (IST-Ausgaben: 371.554,28 EUR, vor allem für die Beschaffung des neuen Löschgruppenfahrzeuges LF 20), bei Maßnahmen auf dem Schulgelände (IST-Ausgaben: 76.213,98 EUR), bei der Straßen- und Wegesanierung incl. anteiliger Kosten der Hafenumfeldgestaltung (IST-Ausgaben: insgesamt 199.951,88 EUR), bei der Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik (IST-Ausgaben: 41.992,86 EUR), bei den Sanierungs- und Umbauarbeiten im Freya-Frahm-Haus (IST-Ausgaben: 352.576,98 EUR) sowie bei den Sanierungsarbeiten in der Liegenschaft Börn 6 (IST-Ausgaben: 56.041,48 EUR). Hinzu kam z.B. noch die Mitfinanzierung einer Kanalsanierung (IST-Ausgabe: 17.714,93 EUR) sowie die restliche Stammkapitaleinlage beim Abwasserzweckverband Ostufer Kieler Förde (IST-Ausgabe: 19.826,73 EUR).

 

Unter Berücksichtigung der Darlehenstilgungen (144.088,01 EUR) und der Zuführungen zum Verwaltungshaushalt bzw. innerhalb des Vermögenshaushaltes ergibt sich das zuvor bereits bezifferte Gesamtvolumen des Vermögenshaushaltes von 1.690.023,83 EUR.

 

Für Maßnahmen, die erst 2016 durchgeführt bzw. finanziell abgewickelt werden können, wurden Haushaltsausgabereste neu gebildet bzw. weiter vorgetragen, und zwar in Höhe von insgesamt 519.143,03 EUR (im Wesentlichen für Vorhaben im Bereich der Feuerwehr, für die Sanierung kommunaler Gebäude und Anlagen sowie für Straßen- und Kanalsanierungsmaßnahmen). Die Auflistung aller in das Jahr 2016 übertragenen Haushaltsreste ist Blatt 7 der Jahresrechnung zu entnehmen.

 

Die Summe der beim Jahresabschluss 2015 verbliebenen Kasseneinnahmereste belief sich auf 66.484,96 EUR. Eine vollständige Aufstellung beinhaltet Blatt 8 der Jahresrechnung.

 

Unter Berücksichtigung der Bewirtschaftungsgrundsätze, die durch § 4 der Haushaltssatzung und ggf. ergänzende Deckungsvermerke im Haushaltsplan vorgegeben worden sind, waren beim Jahresabschluss 2015 über- und außerplanmäßige Ausgaben gemäß § 82 der Gemeindeordnung (GO) in einem Gesamtumfang von 283.622,74 EUR zu verzeichnen (= 3,4 % des Haushaltsvolumens). Davon entfielen 257.958,33 EUR auf den Verwaltungshaushalt und 25.664,41 EUR auf den investiven Teil des Etats. Es sei insoweit auch auf die in der Jahresrechnung enthaltene Überschreitungsliste (Blatt 9) Bezug genommen. Über die Ansatzüberschreitungen des Jahres 2015 ist bereits gesondert berichtet worden (vgl. Verwaltungsvorlagen LABOE/IV/883/2015 vom 29.07.2015 und LABOE/BV/019/2016 vom 07.03.2016). Die Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben durch die Gemeindevertretung ist – soweit betragsmäßig noch erforderlich – unter einem gesonderten Tagesordnungspunkt vorgesehen.

 

Darüber hinaus lässt sich zum vorliegenden Jahresabschluss 2015 noch folgendes berichten:

 

a)  Aus den Darlehen, die dem Gemeindehaushalt zuzurechnen sind, errechnet sich per 31.12.2015 ein Schuldenstand von 4.011.787,13 EUR. Die im Jahr 2015 noch zurück-gestellte Darlehensneuaufnahme i.H.v. 700.000,00 EUR ist in diesem Betrag nicht enthalten.

 

b)  Nach dem vorliegenden Jahresabschluss verfügt die Gemeinde per 31.12.2015 über einen Rücklagenbestand von 649.564,06 EUR; Davon entfallen 649.284,88 EUR auf die Sonderrücklage nach § 19 (4) Nr. 12 der Gemeindehaushaltsverordnung.

 

c)  Geldspenden, über die nach § 76 Abs. 4 Satz 5 der Gemeindeordnung zu berichten ist, sind der Gemeinde Ostseebad Laboe im Jahr 2015 in Höhe von insgesamt 6.334,86 EUR zugeflossen. Den Mitgliedern der Gemeindevertretung wird hierzu noch eine gesonderte Auflistung zugehen.

 

 

Die Vorprüfung der Jahresrechnung 2015 durch Mitglieder des Finanz- und Wirtschaftsausschusses hatte am 21.04.2016 stattgefunden.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die Jahresrechnung 2015 der Gemeinde Ostseebad Laboe festzustellen.