Betreff
Genehmigung der im 2. Halbjahr 2015 entstandenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben
Vorlage
LABOE/BV/019/2016
Aktenzeichen
II.1
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Nach § 4 Satz 3 der Haushaltssatzung der Gemeinde Ostseebad Laboe ist halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben zu berichten.

 

Die im 1. Halbjahr 2015 entstandenen überplanmäßigen Ausgaben sind bereits im Rahmen der Verwaltungsvorlage LABOE/IV/883/2015 dargestellt worden. In dem Zeitraum ab 01.07.2015 wurden nun bis zur Erstellung des Haushaltsrechnung 2015 – unter Berücksichtigung der bestehenden Deckungskreise – noch über- bzw. außerplanmäßige Ausgaben gemäß § 82 der Gemeindeordnung (GO) wie folgt geleistet:

 

HHST

Bezeichnung

Höhe der

Über-

schreitung

Erläuterung

(soweit Überschreitung

größer als 1.000,-- €)

Deckung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Einsparungen bei

HHST 0000.45000

0000.65100

Sonstige Geschäftsaus-gaben (Gemeindeorg.)

132,89 €

 

0200.65100

Sonstige Geschäftsaus-gaben (Zentr. Verw.-D.)

1.293,04 €

vor allem durch Anzeigen-rechnungen (Stellenausschr.)

0200.66100

Beiträge an Verbände, Vereine und dergl.

78,36 €

 

0200.67200

Erstattung f. Leistg. der Kreisbesoldungsstelle

607,58 €

 

0260.65400

Reisekosten (Schiedsm.)

86,50 €

 

0810.56200

Seminarkosten Pers.-rat

31,75 €

 

1100.67910

Kostenerst. an Bauhof

3.028,00 €

2015 wurden zumeist 13 (z.T. auch 14) Abrechnungsmona-te kassenwirksam (nachdem zuvor in den Jahren 2012 – 2014 entsprechend geringere Kostenerstattungen an den Gemeindebetrieb zu leisten waren)

Mehreinnahmen bei HHST 6800.11000 und .11001 sowie Einsparungen bei HHST 6300.50000,

6300.51000 sowie 6300.60100

2100.67910

Kostenerst. an Bauhof

3.669,60 €

5600.67910

Kostenerst. an Bauhof

4.419,09 €

5800.67910

Kostenerst. an Bauhof

7.812,00 €

6750.67910

Kostenerst. an Bauhof

10.673,84 €

6800.67910

Kostenerst. an Bauhof

8.704,80 €

8800.67910

Kostenerst. an Bauhof

10.398,36 €

1300.52000

Geräte und Ausstattung,

Schutzkleidung Feuerw.

2.262,85 €

Beschaffung von Rettungs-westen und Schrittgurten

 

 

Mehreinnahmen bei

HHST1300.11000

1300.52200

Jugendfeuerwehr

238,28 €

 

1300.56200

Schulung/ Fortbildung von FFW-Angehörigen

2.256,03 €

für Grundausbildung und Fahrschulausbildung Kl. C

2000.67210

Schulkostenbeiträge an Grundschulen

1.795,34 €

lt. Abrechnungen von Ministerium f. Schule und Berufsbildung, Schulverband Probstei und Amt Schreven-born (entsprechend der Schüleranzahl)

 

 

Einsparungen bei HHST 2000.67230 und 2000.67280

2000.67270

Schulkostenbeiträge an Förderzentren

10.521,50 €

2100.64000

Versicherungen

188,04 €

 

Einsparungen bei HHST 2100.52000

2100.65100

Sonstige Geschäfts-ausgaben (Grundschule)

74,81 €

 

2102.65100

Sonstige Geschäfts-ausgaben (OGTS)

30,61 €

 

 

Einsparungen bei HHST 2102.57000

2901.63900

Kosten der Schülerbeförderung

590,60 €

 

3520.65100

Sonstige Geschäfts-ausgaben (Bücherei)

19,50 €

 

Einsparungen bei HHST 3520.52000

4601.67200

Kostenausgleich nach dem KiTaG

13.868,04 €

lt. Abrechnungen der LH Kiel, der Gemeinde Stein und des Amtes Schrevenborn (entsprechend der Kinderanzahl)

 

 

 

 

Einsparungen bei HHST 4601.70000

4601.71710

Zuschuss an Kinder-garten des DRK

1.511,73 €

erhöhte Umbuchung auf Abschreibungsrücklage (nach erfolgter Erweiterung)

4680.65200

Post-/Fernmeldegeb.

105,79 €

 

Einsparungen bei HHST 4680.65100

5600.52000

Geräte und Ausstattung

276,67 €

 

Einsparungen bei HHST 5600.50500

5700.71500

Verlustzuweisung an Gemeindebetrieb

(BT MWSH)

47.300,00 €

Zusätzlicher Abschlag auf die Verlustzuweisung 2014 (angesichts des sich – nach erfolgter Jahresabschluss-prüfung – abzeichnenden Jahresverlustes)

 

 

Mehreinnahmen bei HHST 9000.00300

6750.67200

Verwaltungskosten-beitrag an Amt Probstei

147,34 €

 

Einsparungen bei HHST 6750.60100

7300.67200

Verwaltungskosten-beitrag an Amt Probstei

1.221,00 €

Ergebnis der endgültigen Berechnung

Einsparungen bei HHST 6800.65800

8600.71500

Verlustzuweisung an Gemeindebetrieb (BT Tourismus)

77.400,00 €

siehe Erläuterung zu Haushaltsstelle 5700.71500

Mehreinnahmen bei HHST 9000.01000, 9000.01200 und 9000.02700

8800.53000

Nutzungsentschädigung LLUR

78,77 €

 

Einsparungen bei HHST 8800.66190

9000.81000

Gewerbesteuerumlage

29.650,00 €

entsprechend der höheren Gewerbesteuereinnahmen

 

 

 

Mehreinnahmen bei HHST 9000.00300

9000.83220

Amtsumlage für Personalkosten

4.762,00 €

Ergebnis der endgültigen Berechnung

9000.84500

Erstattungszinsen (Gewerbesteuer)

240,50 €

 

9100.80800

Zinsen an den Kreditmarkt

1.805,36 €

Zinsen für Zwischenfinan-zierung der (späteren) endgültigen Kreditaufnahme

1300.93520

Beschaffung Lösch-gruppenfahrzeug LF20

13.869,27 €

anlässlich notwendiger Beladung des Fahrzeuges

 

Einsparungen bei HHST 7000.96100

6300.96210

Hafenumfeldgestaltung

6.667,25 €

durch Buchung der anteiligen Ingenieur- bzw. Architekten-honorare

 

 

Gesamtsumme :

 

267.817,09 €

 

 

 

Nach § 4 Satz 1 und 2 der Haushaltssatzung ist der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben, für deren Leistung die Bürgermeisterin ihre Zustimmung erteilen kann, auf 5.500,00 EUR je Einzelfall festgesetzt worden. Die Genehmigung der Gemeindevertretung gilt in den betreffenden Fällen als erteilt.

 

Unter Berücksichtigung der vorstehenden Ausführungen und nach Auswertung der Buchungsvorfälle, die bei den in der Überschreitungsliste aufgeführten Haushaltsstellen zu verzeichnen waren, bedürfen danach noch die über- bzw. außerplanmäßigen Ausgaben bei jenen 7 Haushaltsstellen, die in der vorstehenden Auflistung durch Fettdruck hervorgehoben worden sind, der Genehmigung durch die Gemeindevertretung; Diese Überschreitungsfälle, die letztlich Schulkostenbeiträge, Ausgleichszahlungen nach dem Kindertagesstättengesetz, Verlustzuweisungen an 2 Betriebsteile des Gemeindebetriebes, die Gewerbesteuerumlage sowie 2 Investitionsmaßnahmen (Beschaffung LF 20 sowie Hafenumfeldgestaltung) betreffen, belaufen sich auf einen Gesamtbetrag von 199.276,06 EUR. Die nach § 82 GO geforderte Deckung war jeweils gewährleistet (siehe auch Vermerke in Spalte „Deckung“ der obigen Aufstellung). Dies belegt auch das Gesamtergebnis der inzwischen erstellten Haushaltsrechnung 2015. Die Jahresrechnung wird dann im Übrigen (auf Blatt 9) nochmals eine vollständige Auflistung aller über- und außerplanmäßigen Ausgaben enthalten, die im Laufe des gesamten Haushaltsjahres 2015 entstanden waren.


Beschlussvorschlag:

 

Der Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die noch genehmigungspflichtigen über- bzw. außerplanmäßigen Ausgaben des Jahres 2015 mit einem Gesamtbetrag von 199.276,06 EUR zu genehmigen.