Sachverhalt:
Nach § 4 Satz 3 der Haushaltssatzung der Gemeinde Ostseebad Laboe ist halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben zu berichten.
Die im 1. Halbjahr 2015 entstandenen überplanmäßigen Ausgaben sind bereits im Rahmen der Verwaltungsvorlage LABOE/IV/883/2015 dargestellt worden. In dem Zeitraum ab 01.07.2015 wurden nun bis zur Erstellung des Haushaltsrechnung 2015 – unter Berücksichtigung der bestehenden Deckungskreise – noch über- bzw. außerplanmäßige Ausgaben gemäß § 82 der Gemeindeordnung (GO) wie folgt geleistet:
HHST |
Bezeichnung |
Höhe der Über- schreitung |
Erläuterung (soweit Überschreitung größer als 1.000,-- €) |
Deckung |
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Einsparungen bei HHST 0000.45000 |
0000.65100 |
Sonstige Geschäftsaus-gaben (Gemeindeorg.) |
132,89
€ |
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0200.65100 |
Sonstige Geschäftsaus-gaben (Zentr. Verw.-D.) |
1.293,04
€ |
vor allem durch Anzeigen-rechnungen
(Stellenausschr.) |
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0200.66100 |
Beiträge an Verbände, Vereine und dergl. |
78,36
€ |
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0200.67200 |
Erstattung f. Leistg. der Kreisbesoldungsstelle |
607,58
€ |
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0260.65400 |
Reisekosten (Schiedsm.) |
86,50
€ |
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0810.56200 |
Seminarkosten Pers.-rat |
31,75
€ |
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1100.67910 |
Kostenerst. an Bauhof |
3.028,00
€ |
2015 wurden zumeist 13 (z.T. auch 14) Abrechnungsmona-te kassenwirksam
(nachdem zuvor in den Jahren 2012 – 2014 entsprechend geringere
Kostenerstattungen an den Gemeindebetrieb zu leisten waren) |
Mehreinnahmen bei HHST 6800.11000 und .11001
sowie Einsparungen bei HHST 6300.50000, 6300.51000 sowie 6300.60100 |
2100.67910 |
Kostenerst. an Bauhof |
3.669,60
€ |
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5600.67910 |
Kostenerst. an Bauhof |
4.419,09
€ |
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5800.67910 |
Kostenerst. an Bauhof |
7.812,00
€ |
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6750.67910 |
Kostenerst. an Bauhof |
10.673,84
€ |
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6800.67910 |
Kostenerst. an Bauhof |
8.704,80
€ |
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8800.67910 |
Kostenerst. an Bauhof |
10.398,36
€ |
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1300.52000 |
Geräte und Ausstattung, Schutzkleidung Feuerw. |
2.262,85
€ |
Beschaffung von Rettungs-westen und Schrittgurten |
Mehreinnahmen bei HHST1300.11000 |
1300.52200 |
Jugendfeuerwehr |
238,28
€ |
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1300.56200 |
Schulung/ Fortbildung von FFW-Angehörigen |
2.256,03
€ |
für Grundausbildung und Fahrschulausbildung Kl. C |
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2000.67210 |
Schulkostenbeiträge an Grundschulen |
1.795,34
€ |
lt. Abrechnungen von Ministerium f. Schule und
Berufsbildung,
Schulverband Probstei und Amt Schreven-born (entsprechend der
Schüleranzahl) |
Einsparungen bei HHST 2000.67230 und 2000.67280 |
2000.67270 |
Schulkostenbeiträge
an Förderzentren |
10.521,50 € |
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2100.64000 |
Versicherungen |
188,04
€ |
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Einsparungen bei HHST 2100.52000 |
2100.65100 |
Sonstige Geschäfts-ausgaben (Grundschule) |
74,81
€ |
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2102.65100 |
Sonstige Geschäfts-ausgaben (OGTS) |
30,61
€ |
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Einsparungen bei HHST 2102.57000 |
2901.63900 |
Kosten der Schülerbeförderung |
590,60
€ |
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3520.65100 |
Sonstige Geschäfts-ausgaben (Bücherei) |
19,50
€ |
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Einsparungen bei HHST 3520.52000 |
4601.67200 |
Kostenausgleich
nach dem KiTaG |
13.868,04 € |
lt. Abrechnungen der LH Kiel, der Gemeinde Stein
und des Amtes
Schrevenborn (entsprechend der Kinderanzahl) |
Einsparungen bei HHST 4601.70000 |
4601.71710 |
Zuschuss an Kinder-garten des DRK |
1.511,73
€ |
erhöhte Umbuchung auf Abschreibungsrücklage (nach
erfolgter Erweiterung) |
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4680.65200 |
Post-/Fernmeldegeb. |
105,79
€ |
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Einsparungen bei HHST 4680.65100 |
5600.52000 |
Geräte und Ausstattung |
276,67
€ |
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Einsparungen bei HHST 5600.50500 |
5700.71500 |
Verlustzuweisung
an Gemeindebetrieb (BT
MWSH) |
47.300,00 € |
Zusätzlicher Abschlag auf die Verlustzuweisung 2014 (angesichts des sich – nach
erfolgter Jahresabschluss-prüfung – abzeichnenden Jahresverlustes) |
Mehreinnahmen bei HHST 9000.00300 |
6750.67200 |
Verwaltungskosten-beitrag an Amt Probstei |
147,34
€ |
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Einsparungen bei HHST 6750.60100 |
7300.67200 |
Verwaltungskosten-beitrag an Amt Probstei |
1.221,00
€ |
Ergebnis der endgültigen Berechnung |
Einsparungen bei HHST 6800.65800 |
8600.71500 |
Verlustzuweisung
an Gemeindebetrieb (BT Tourismus) |
77.400,00 € |
siehe Erläuterung zu Haushaltsstelle 5700.71500 |
Mehreinnahmen bei HHST 9000.01000, 9000.01200 und
9000.02700 |
8800.53000 |
Nutzungsentschädigung LLUR |
78,77
€ |
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Einsparungen bei HHST 8800.66190 |
9000.81000 |
Gewerbesteuerumlage |
29.650,00 € |
entsprechend der höheren Gewerbesteuereinnahmen |
Mehreinnahmen bei HHST 9000.00300 |
9000.83220 |
Amtsumlage für Personalkosten |
4.762,00
€ |
Ergebnis der endgültigen Berechnung |
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9000.84500 |
Erstattungszinsen (Gewerbesteuer) |
240,50
€ |
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9100.80800 |
Zinsen an den Kreditmarkt |
1.805,36
€ |
Zinsen für Zwischenfinan-zierung der (späteren)
endgültigen Kreditaufnahme |
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1300.93520 |
Beschaffung
Lösch-gruppenfahrzeug LF20 |
13.869,27 € |
anlässlich notwendiger Beladung des Fahrzeuges |
Einsparungen bei HHST 7000.96100 |
6300.96210 |
Hafenumfeldgestaltung |
6.667,25 € |
durch Buchung der anteiligen Ingenieur- bzw.
Architekten-honorare |
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Gesamtsumme
: |
267.817,09 € |
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Nach § 4 Satz 1 und 2 der Haushaltssatzung ist der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben, für deren Leistung die Bürgermeisterin ihre Zustimmung erteilen kann, auf 5.500,00 EUR je Einzelfall festgesetzt worden. Die Genehmigung der Gemeindevertretung gilt in den betreffenden Fällen als erteilt.
Unter Berücksichtigung der vorstehenden Ausführungen und nach Auswertung der Buchungsvorfälle, die bei den in der Überschreitungsliste aufgeführten Haushaltsstellen zu verzeichnen waren, bedürfen danach noch die über- bzw. außerplanmäßigen Ausgaben bei jenen 7 Haushaltsstellen, die in der vorstehenden Auflistung durch Fettdruck hervorgehoben worden sind, der Genehmigung durch die Gemeindevertretung; Diese Überschreitungsfälle, die letztlich Schulkostenbeiträge, Ausgleichszahlungen nach dem Kindertagesstättengesetz, Verlustzuweisungen an 2 Betriebsteile des Gemeindebetriebes, die Gewerbesteuerumlage sowie 2 Investitionsmaßnahmen (Beschaffung LF 20 sowie Hafenumfeldgestaltung) betreffen, belaufen sich auf einen Gesamtbetrag von 199.276,06 EUR. Die nach § 82 GO geforderte Deckung war jeweils gewährleistet (siehe auch Vermerke in Spalte „Deckung“ der obigen Aufstellung). Dies belegt auch das Gesamtergebnis der inzwischen erstellten Haushaltsrechnung 2015. Die Jahresrechnung wird dann im Übrigen (auf Blatt 9) nochmals eine vollständige Auflistung aller über- und außerplanmäßigen Ausgaben enthalten, die im Laufe des gesamten Haushaltsjahres 2015 entstanden waren.
Beschlussvorschlag:
Der Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die noch genehmigungspflichtigen über- bzw. außerplanmäßigen Ausgaben des Jahres 2015 mit einem Gesamtbetrag von 199.276,06 EUR zu genehmigen.