Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 63 für das Gebiet "Freizeitpark Strandstraße, unmittelbar nördlich der B 502 in Richtung Neuschönberg und westlich der Strandstraße"
hier: Abwägungs- und Satzungsbeschluss
Vorlage
SCHÖN/BV/003/2016
Aktenzeichen
III.2
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Schönberg hat in der Sitzung der Gemeindevertretung am 06.02.2014 den Aufstellungsbeschluss zur o.g. Planung gefasst. Die vorzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde durch öffentliche Auslegung der Planunterlagen in der Zeit vom 11.08. bis 15.08.2014 durchgeführt. Die vorzeitige Behördenbeteiligung erfolgte mit Schreiben vom 14.07.2014. Insbesondere wurde aufgrund der Stellungnahme der Landesplanungsbehörde ein Behördentermin durchgeführt und die Planung sodann noch einmal an das Gesprächsergebnis angepasst. In der Sitzung des Planungsausschusses am 21.04.2015 wurde der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 63 beschlossen und zur Offenlegung bestimmt. Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen hat in der Zeit vom 20.07. bis 21.08.2015 stattgefunden. Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 23.07.2015 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.

 

Es wird nun empfohlen, die Abwägung der im Rahmen des Offenlegungsverfahrens vorgetragenen Anregungen gemäß den anliegenden Abwägungsvorschlägen vorzunehmen und den Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan zu fassen.


Anlagenverzeichnis:

 

Abwägungsvorschläge


Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Planungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Abwägung der während des Offenlegungsverfahrens vorgetragenen Anregungen den anliegenden Abwägungsvorschlägen entsprechend vorzunehmen und zu beschließen.

 

  1. Der Planungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 63 mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan für das Gebiet „Freizeitpark Strandstraße, unmittelbar nördlich der B 502 in Richtung Neuschönberg und westlich der Strandstraße“ in der vorliegenden bzw. aufgrund der vorangegangenen Abwägung noch zu überarbeitenden Fassung zu beschließen (Satzungsbeschluss). Die Begründung einschließlich des Umweltberichts, der artenschutzrechtlichen Stellungnahme sowie dem Schallgutachten zum Bebauungsplan werden gebilligt.

 

  1. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan ist auszufertigen und durch Bekanntmachung im Probsteier Herold rechtswirksam zu machen.