Betreff
Beratung und Beschlussfassung über den Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 63 für das Gebiet "Freizeitpark Strandstraße, unmittelbar nördlich der B 502 in Richtung Neuschönberg und westlich der Strandstraße"
Vorlage
SCHÖN/BV/002/2016
Aktenzeichen
III.2
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Schönberg hat in der Sitzung der Gemeindevertretung am 06.02.2014 den Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 63 gefasst. Nach der Durchführung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung und der vorgezogenen Behördenbeteiligung wurde der Entwurf des Bebauungsplanes beschlossen und zur Offenlegung bestimmt. Die Planunterlagen haben sodann in der Zeit vom 20.07. bis 21.08.2015 öffentlich ausgelegen, die Träger öffentlicher Belange wurden zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Während des Offenlegungsverfahrens wurde der anliegende Durchführungsvertrag zum Bebauungsplan erarbeitet. Die während des Offenlegungsverfahrens vorgetragenen Anregungen mit Bezug auf den Durchführungsvertrag wurden soweit erforderlich bereits in den Vertrag eingearbeitet. Der Durchführungsvertrag muss vor dem Abwägungs- und Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan beschlossen werden.


Anlagenverzeichnis:

 

1 Vertragsentwurf


Beschlussvorschlag:

 

Der Planungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung den vorliegenden bzw. aufgrund der vorangegangenen Beratung noch zu überarbeitenden Durchführungsvertrag zu beschließen. Der Vertrag wird Anlage zum Bebauungsplan Nr. 63 für das Gebiet „Freizeitpark Strandstraße, unmittelbar nördlich der B 502 in Richtung Neuschönberg und westlich der Strandstraße“