Betreff
Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2016 der Gemeinde Schönberg
Vorlage
SCHÖN/BV/721/2015
Aktenzeichen
II.1
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 10.11.2015 ist bereits – im Entwurf – die Haushaltssatzung 2016 der Gemeinde Schönberg mit dem Haushaltsplan, Finanzplan und Stellenplan vorgelegt worden. Insoweit sei zunächst auf die im vorbezeichneten Schreiben schon vorab gegebenen Erläuterungen zum Etat des kommenden Jahres Bezug genommen. Dieser Verwaltungsvorlage ist zudem noch der Vorbericht beigefügt.

 

 

Danach beläuft sich das Volumen des Schönberger Gemeindehaushaltes im Jahr 2016 auf insgesamt 11.211.900,00 EUR. Der Verwaltungshaushalt weist dabei Einnahmen und Ausgaben i.H.v. jeweils 9.393.000,00 EUR aus. Im Vermögenshaushalt sind Einnahmen und Ausgaben in einer Größenordnung von je 1.818.900,00 EUR veranschlagt worden. Dementsprechend liegt mit diesem Etat-Entwurf ein in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichenes Zahlenwerk vor.

 

Der investive Teil des Etats, d.h. der Vermögenshaushalt, weist Investitionen in Höhe von 1.244.100,00 EUR auf. Zur anteiligen Finanzierung dieser Maßnahmen bedürfte es einer Kreditaufnahme i.H.v. 780.000,00 EUR. § 2 der Haushaltssatzung beinhaltet demgemäß die Festsetzung eines derartigen Gesamtbetrages der Kredite. Neue Verpflichtungsermächtigungen zu Lasten des Haushaltsjahres 2017 ff. sind mit einem Betrag von 191.300,00 EUR vorgesehen; Sie entfallen auf Fahrzeugbeschaffungen für den Bauhof. Die Haushaltssatzung weist zudem – wie im Vorjahr – den Höchstbetrag der Kassenkredite mit 0,00 EUR aus. Nach dem Stellenplanentwurf wäre im Übrigen für das Jahr 2016 die Gesamtzahl der Stellen mit 21,07 festzusetzen. Auch dies sieht der Entwurf der Haushaltssatzung so vor.

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden im Satzungsentwurf (vgl. § 3) wie folgt ausgewiesen: 360 % für die Grundsteuer A, 380 % für die Grundsteuer B sowie 360 % für die Gewerbesteuer; Diese Hebesätze würden sich demnach gegenüber dem Jahr 2015 nicht verändern.

 

Grundsätzlich sei vorab angemerkt, dass sich nach derzeitigem Planungsstand die Haushaltslage der Gemeinde im Vergleich zum ablaufenden Jahr 2015 um 64.100,00 EUR verschlechtern würde. Dies belegt die Tatsache, dass die Zuführung vom Vermögenshaushalt (über die besondere Einnahmen zur Stützung des Verwaltungshaushaltes herangezogen werden) gegenüber dem Planansatz 2015 exakt um diesen Betrag auf nunmehr 216.100,00 EUR angehoben werden müsste (vgl. HHST 9100.28000, Seite 49, sowie HHST 9100.90000, Seite 81). Auf die Ursachen hierfür wird im Verlauf dieser Verwaltungsvorlage noch näher eingegangen. Es sei in diesem Zusammenhang allerdings auch darauf hingewiesen, dass die betreffende Zuführung vom Vermögens- an den Verwaltungshaushalt im Jahr 2014 noch in einem Umfang von 357.622,85 EUR erbracht werden musste.

 

Zum Entwurf des Verwaltungshaushaltes können zudem die nachfolgenden Informationen gegeben werden:

 

Das Volumen des Verwaltungshaushaltes erhöht sich gegenüber 2015 um 481.300,00 EUR (bzw. 5,4 %). Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass aufgrund haushaltsrechtlicher Vorgaben ab 2016 die Abschreibungen aller gemeindeeigenen Gebäude und des Infrastrukturvermögens (d.h. insbesondere der Straßen und der Straßenbeleuchtung) im Haushalt darzustellen und nachfolgend auch durchzubuchen sind. Dies gilt im Gegenzug auch für jene Baukostenzuschüsse, die die Gemeinde von öffentlichen Stellen, Erschließungsträgern usw. empfangen hatte und die nunmehr entsprechend der jeweiligen Abschreibungssätze der damit hergestellten Anlagegüter schrittweise aufzulösen sind. Demzufolge werden in den einzelnen Unterabschnitten die Abschreibungen (als Ausgabe) und die Zuschussauflösungen (als Einnahme) ausgewiesen. Die Gegenbuchungen erfolgen sodann im Unterabschnitt 9100 (S. 49 des Zahlenwerkes, HHST 9100.27000 / 9100.68000). Allein hierdurch erhöhen sich die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes gleichermaßen (also letztlich belastungsneutral) um 569.900,00 EUR. Diese Neuerung erklärt also bereits den Anstieg des Haushaltsvolumens. Zugleich bleibt festzustellen, dass ohne die Ausweisung der Abschreibungen und Zuschussauflösungen ansonsten das Volumen des Verwaltungshaushaltes um 88.600,00 EUR gesunken wäre.

 

Der Unterabschnitt 9000 (Steuern / Zuweisungen / Umlagen, Seite 47/48 des Zahlenwerkes) weist gegenüber 2015 lediglich eine Planverbesserung um 59.700,00 EUR auf. Zwar sind dort zunächst Steuermehreinnahmen in einer saldierten Größenordnung von 188.900,00 EUR zu verzeichnen, die vor allem aus den Einkommensteueranteilen (+ 75.700,00 EUR), aus der Grund- und Gewerbesteuer (+ 52.500,00 EUR), aus dem Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer (+ 39.200,00 EUR) sowie aus der Zweitwohnungssteuer (+ 17.000,00 EUR) resultieren. Hinzu kommt – in der Summe aus Amtsumlagen, Kreisumlage und Gewerbesteuerumlage – eine um 183.800,00 EUR geringere Umlagenbelastung, die letztlich auf die Umstellung der Amtsumlagenberechnung zum Haushaltsjahr 2016 zurückzuführen ist. Dagegen vermindern sich aber die der Gemeinde aus dem kommunalen Finanzausgleich zufließenden Schlüsselzuweisungen um 300.500,00 EUR (insbesondere angesichts der Zensus-bedingten Reduzierung der Einwohnerzahl auf nunmehr 6166 Ew., aber auch aufgrund des Anstiegs der eigenen Steuerkraft der Gemeinde). Auch die Zuweisung nach § 10 des Finanzausgleichsgesetzes, die die Gemeinde in ihrer Funktion als Unterzentrum erhält, sinkt im Vergleich zu 2015 um 27.600,00 EUR. Nach alledem erbringt der Unterabschnitt 9000 nur eine vergleichsweise geringe Planverbesserung.

 

Insgesamt, d.h. bezogen auf den gesamten Verwaltungshaushalt, lässt sich die Entwicklung der verschiedenen Einnahme- und Ausgabearten wie folgt zusammenfassen:

 

Bezeichnung

Plan 2015

Plan 2016

Veränderung

 

E i n n a h m e n

 

 

 

a)

Steuern, Allgemeine Zuweisungen

7.921.100,00 €

7.787.000,00 €

– 134.100,00 €

b)

Einnahmen aus Verwaltung/Betrieb

   489.400,00 €

   483.300,00 €

     6.100,00 €

c)

Sonstige Finanzeinnahmen

   501.200,00 €

1.122.700,00 €

+  621.500,00 €

 

 

 

 

+ 481.300,00 €

 

 

 

 

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A u s g a b e n

 

 

 

d)

Personalausgaben

1.307.400,00 €

1.335.500,00 €

+   28.100,00 €

e)

Sächl. Verwaltungs-/Betriebsaufw.

1.249.300,00 €

1.769.800,00 €

+ 520.500,00 €

f )

Zuweisungen und Zuschüsse

2.000.300,00 €

2.099.500,00 €

+   99.200,00 €

g)

Sonstige Finanzausgaben

4.354.700,00 €

4.188.200,00 €

– 166.500,00 €

 

 

 

 

+ 481.300,00 €

 

 

 

 

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Die Gründe für die vorstehend aufgelisteten Veränderungen stellen sich wie folgt dar:

 

zu a) und g) : Über die Entwicklung der Steuereinnahmen, Finanzzuweisungen sowie Umlagezahlungen wurde bereits zuvor (im Zusammenhang mit der Entwicklung des Unterabschnittes 9000) berichtet. Im Ausgabebereich wirken sich im Übrigen auch noch geringere Zinsaufwendungen (./. 14.900,00 EUR) und demgegenüber die höhere Zuführung zum Vermögenshaushalt aus (+ 27.200,00 EUR, Seite 49).

 

zu b) : Die Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb entsprechen dagegen in ihrer Gesamtsumme (bei ./. 1,25 % bzw. ./. 6.100,00 EUR) annähernd dem Vorjahreswert.

 

zu c) : Die sonstigen Finanzeinnahmen erhöhen sich zunächst um die – vorstehend schon erläuterten – Mehreinnahmen in der allgemeinen Finanzwirtschaft aus Abschreibungen (+ 344.700,00 EUR) sowie in den Unterabschnitten 0200, 1300, 3200, 3520, 6300 und 6700 aus Zuschussauflösungen mit einem Gesamtbetrag von 225.200,00 EUR. Hinzu kommt – wie eingangs schon erwähnt – die um 64.100,00 EUR höhere Zuführung vom Vermögens- an den Verwaltungshaushalt. Andererseits wirken sich in dieser Einnahme-Hauptgruppe ertragsmindernd die geringeren Konzessionsabgabenerlöse aus (./. 21.000,00 EUR, Seite 42/43).

 

zu d) : Der Personalaufwand wurde auf der Grundlage des Stellenplanentwurfes, der geltenden tariflichen Bestimmungen sowie auf der Basis der konkreten arbeitsvertraglichen Festlegungen veranschlagt. Die Erhöhung der Personalausgaben um 2,15 % bzw. 28.100,00 EUR ist im Wesentlichen auf die Tarifsteigerung zurückzuführen.

 

zu e) : Der erhöhte Mittelbedarf beim sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwand i.H.v. insgesamt 520.500,00 EUR resultiert wiederum aus den Abschreibungen (+ 344.700,00 EUR in insgesamt 13 Unterabschnitten) und der Zuschussauflösungsposition unter HHST 9100.68000 i.H.v. 225.200,00 EUR (siehe Seite 49). Die übrigen Ansatzveränderungen, die innerhalb des Haushaltsplanes bedarfsgerecht vorgenommen worden sind, erbrachten andererseits noch eine saldierte Planverbesserung in einem Umfang von 49.400,00 EUR – so z.B. durch den geringeren Verwaltungskostenbeitrag an das Amt Probstei (./. 26.000,00 EUR, Seite 3) und verminderte Unterhaltungsaufwendungen (./. 10.700,00 EUR).

 

zu f ) : Die Zuweisungen und Zuschüsse verändern sich nach dem Haushaltsentwurf in ihrem Gesamtbetrag um + 99.200,00 EUR. Ursächlich hierfür sind vor allem die steigende Umlage an den Schulverband Probstei (+ 35.000,00 EUR, Seite 9), der Personalkostenzuschuss im Bereich des Kinder- und Jugendhauses für eine FSJ-Kraft (+ 10.000,00 EUR, Seite 20) sowie die erforderlich werdende Anhebung der Zuweisungen an die Kindertagesstättenträger (+ 82.800,00 EUR, Seite 21). Aus der Summe aller übrigen Zuweisungen und Zuschüsse ergab sich dann nur noch ein Mehrbedarf von 5.000,00 EUR. Demgegenüber können die Zuweisungen aus dem Gemeindehaushalt an den Tourist-Service Ostseebad Schönberg gegenüber 2015 um insgesamt 33.600,00 EUR reduziert werden (vgl. Seite 39). Dies korrespondiert mit dem Wirtschaftsplan-Entwurf dieses kommunalen Eigenbetriebes.

 

 

Die Zuführung zum Vermögenshaushalt (vgl. HHST 9100.86000, Seite 49, bzw. 9100.30000, Seite 80) beläuft sich 2016 auf 358.700,00 EUR (= + 27.200,00 EUR im Vergleich zum ablaufenden Haushaltsjahr); Dies entspricht exakt der Summe der ordentlichen Tilgungsleistungen, die die Gemeinde Schönberg im Jahr 2016 zu erbringen hat.

 

 

Im Entwurf des Vermögenshaushaltes (Seite 51 ff. des Zahlenwerkes) sind Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen für 2016 wie folgt veranschlagt worden:

 

213.000,00 EUR

für die Beschaffung eines ELW sowie eines Notstromaggregates für die Feuerwehr,

 

78.500,00 EUR

 

für den Erwerb von Feuerwehr-Ausrüstungsgegenständen sowie für Gerätebeschaffungen anlässlich der Einführung des Digitalfunks,

 

150.000,00 EUR

 

für den Umbau bzw. die Sanierung des Hauses der Sicherheit,

 

25.000,00 EUR

 

für die Herrichtung einer behindertengerechten Wegeführung auf dem Gelände des Probstei-Museums,

 

3.800,00 EUR

 

für die Einrichtung einer Kinderleseecke in der Gemeindebücherei,

 

2.900,00 EUR

 

für den laufenden Investitions- bzw. Tilgungszuschuss an den TSV Schönberg (i.Z.m. der Umgestaltung des Albert-Koch-Platzes),

 

111.500,00 EUR

 

für die Ortsbauplanung incl. Ortsentwicklungskonzept und Planung einer Neugestaltung der Strandeingangsbereiche („Vom Grün in´s Blau“),

 

300.000,00 EUR

 

für die Fortführung des Straßensanierungsprogramms, d.h. insbesondere Maßnahmen in der Großen Mühlenstraße, Albert-Koch-Straße und ggf. Niederstraße,

 

170.000,00 EUR

 

für den Bau eines Parkplatzes in Kalifornien/Holm (150.000,00 EUR) sowie Planungskosten für die Herrichtung von Park & Ride-Parkplätzen an den Bahnhöfen (20.000,00 EUR),

 

12.000,00 EUR

 

für die Sanierung der Gräben (Wasserläufe) ,

 

43.000,00 EUR

 

für den Erwerb beweglichen Vermögens beim Bauhof (27.000,00 EUR z.B. für die Beschaffung einer Maschine zur Wegeaufbereitung, Akku-Geräte zur Grünflächenpflege usw.) sowie 16.000,00 EUR für Kfz-Beschaffungen auf Leasing-Basis (bei Möglichkeit des Eigentumsüberganges auf Ende der Vertragslaufzeit),

 

43.000,00 EUR

 

für die Restfinanzierung von Sanierung bzw. Umbau des neuen Bauhofgebäudes (entsprechend der beschlossenen Auftragsvergaben),

 

80.000,00 EUR

 

für die Restfinanzierung der Neugestaltung der Fußgängerzone (ebenfalls entsprechend der beschlossenen Auftragsvergaben),

 

3.400,00 EUR

 

für die Stammkapitaleinlage beim Zweckverband Breitbandversorgung,

 

8.000,00 EUR

 

_______________

 

Grunderwerbskosten (davon entfallen ca. 6.000,00 EUR auf Zahlungsverpflichtungen im Rahmen eines Treuhandvertrages für das Gewerbegebiet Kamp / Eichkampredder).

 

1.244.100,00 EUR

 

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Neben den vorstehend bezifferten Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind als Ausgaben im Vermögenshaushalt die Tilgungsleistungen (358.700,00 EUR) sowie die Zuführung zum Verwaltungshaushalt (216.100,00 EUR) veranschlagt worden, so dass sich das eingangs bereits benannte Gesamtvolumen von 1.818.900,00 EUR ergibt. Die Zuführung zum Verwaltungshaushalt wird dabei im Wesentlichen aus Kapitalrückflüssen (207.800,00 EUR) und über die Entnahme aus der Finanzausgleichsrücklage (7.400,00 EUR) bedient.

 

In seiner vorliegenden Entwurfsfassung finanziert sich der Vermögenshaushalt mit 358.700,00 EUR aus der Zuführung vom Verwaltungshaushalt, mit 100.000,00 EUR aus Zuweisungen, mit 365.000,00 EUR aus Grundstücksveräußerungserlösen, mit 207.800,00 EUR aus Darlehens- und Kapitalrückflüssen, mit 7.400,00 EUR über die restliche Entnahme aus der Finanzausgleichsrücklage sowie im Übrigen mit 780.000,00 EUR durch eine Kreditaufnahme. Für diesen Kreditbetrag (dem – wie zuvor beziffert – Tilgungsleistungen von 358.700,00 EUR gegenüber stehen) würde nach § 85 Abs. 6 der Gemeindeordnung keine Genehmigungspflicht bestehen.

 

Abschließend noch einige Hinweise zur Finanzplanung, zum Rücklagenbestand sowie zum Schuldenstand der Gemeinde:

 

Nach dem derzeitigen Stand der Finanzplanung könnte der Verwaltungshaushalt der Jahre 2017 bis 2019 – vor allem angesichts der prognostizierten Einnahmeentwicklung im Bereich der Steuern und Finanzzuweisungen – ausgeglichen gestaltet werden, sofern sich in diesem Zeitraum der Anstieg der laufenden Ausgaben auf das unabdingbar erforderliche Maß begrenzen ließe. Auf der Basis des momentan verfügbaren Zahlenmaterials würde sich dabei die zum Haushaltsausgleich erforderliche, stützende Zuführung vom Vermögenshaushalt schrittweise reduzieren (und 2019 dann ganz entbehrlich sein).

 

Die Gemeinde Schönberg verfügt per 01.01.2016 noch über restliche Rücklagenmittel von 7.438,07 EUR, deren Entnahme nunmehr eingeplant ist.

 

Der dem Kommunaletat zuzurechnende Schuldenstand der Gemeinde beläuft sich zum 1.1.2016 auf rd. 9,588 Mio EUR (= 1.691,82 EUR/Einwohner). Die für das Haushaltsjahr 2015 geplante (aber noch nicht vollzogene) Kreditaufnahme wäre hierzu noch hinzuzurechnen.


Anlagenverzeichnis:

 

Haushaltsentwurf 2016 der Gemeinde Schönberg mit Vorbericht und Anlagen


Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die Haushaltssatzung 2016 mit dem Haushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gemäß Entwurf zu beschließen.