Sachverhalt:
Nach dem Beschluss des Bauausschusses eine Änderung des B-Planes zu prüfen und entsprechende Kostenvoranschläge einzuholen wird vorgeschlagen, den gesamten Geltungsbereich zu überplanen. Dabei sollten die Grundstücke der Kita und der Feuerwehr als Gemeinbedarfsfläche ausgewiesen werden und in den textlichen Festsetzungen die Nutzungen im Geltungsbereich eingeschränkt werden. Vorteil hierbei ist, dass der restliche Bereich Gewerbegebiet bleiben kann. Eine Umplanung in ein Mischgebiet ist nicht erforderlich.
Nachfolgend wird Ihnen der Planungsanlass und Planungsziel genau beschrieben.
Nähere Erläuterungen erfolgen während der Sitzung.
Planungsanlass:
Der bestehende rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 27 setzt den
Geltungsbereich der 3. Änderung vollständig als Gewerbegebiet fest. Dies
entspricht nicht der tatsächlichen Nutzung bzw. Festsetzung, da im
Geltungsbereich mittlerweile zwei Gemeinbedarfseinrichtungen, wie die Feuerwehr
und ein Kindergarten, vorhanden sind. Der Kindergarten wird derzeit
baurechtlich nur geduldet und hat für Erweiterungen oder Umbauten daher keine
eindeutige Rechtsgrundlage.
Des Weiteren ist sind die zulässigen Nutzungen im rechtskräftigen
Bebauungsplan nicht detailliert festgesetzt bzw. es sind dort Nutzungen
zulässig, die für diesen Bereich städtebaulich, auch durch die veränderte
Nutzung der Umgebung (Kindergarten und Feuerwehr), nicht sinnvoll und gewünscht
sind.
Aufgrund der jetzigen bestehenden Nutzung bzw. der Präzisierung der
zulässigen Nutzungen in der 3. Änderung
des Bebauungsplanes Nr. 27 sind keine negativen Auswirkungen auf die
städtebauliche Entwicklung und Ordnung sowie auf die Umwelt- und Naturbelange
zu erwarten.
Planungsziel:
Folgende wesentliche Inhalte bzw. Punkte werden als Planungsziel durch
die Gemeinde Laboe verfolgt und sind in der weiteren Planung zu prüfen,
beraten, planen und entsprechend festzusetzen:
-
Präzisierung der zulässigen Nutzungen bezogen auf
das vorhandene Umfeld (vorhandene Kita), im Wesentlichen Ausschluss von
Vergnügungsstätten (Spielhallen, Rotlicht-Milieu, Diskotheken usw.);
-
Schaffung der baurechtlichen Grundlage für die Kita
als Gemeinbedarfsfläche;
-
Übernahme der Gemeinbedarfsfläche der Feuerwehr
(wie im FNP bereits dargestellt) in den Bebauungsplan;
-
Überprüfung und evtl. Anpassung der bisherigen Festsetzungen
zur Art und zum Maß der baulichen Nutzung (Beurteilung und Konfliktbewältigung
der Gemengelage / Gemeinbedarfsflächen und Gewerbeflächen);
Der Geltungsbereich ist dem beigefügtem Übersichtsplan zu entnehmen.
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss fasst folgenden Aufstellungsbeschluss:
a)
Für das Gebiet „Gewerbegebiet Schwanenweg 5-7 und
26-34“ wird der Aufstellungsbeschluss der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27
im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB mit dem vorgenannten Planungsziel
gefasst.
b)
Eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB ist dabei
nicht durchzuführen.
c)
Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 Abs.1 BauGB
ortsüblich bekannt zu machen.
d)
Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs des
Bebauungsplanes wird das Büro B2K Architekten und Stadtplaner beauftragt.
e)
Im Rahmen der Aufstellung der 3. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 27 wird die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß §
3 Abs. 1 BauGB durchgeführt.