Sachverhalt:
Im Entwurf wird die Haushaltssatzung 2016 der
Gemeinde Höhndorf mit dem Haushaltsplan zur Beratung und Beschlussfassung
vorgelegt.
Der Verwaltungshaushalt weist dabei Einnahmen
und Ausgaben in Höhe von jeweils 511.900 € aus. Im Vermögenshaushalt sind
Einnahmen und Ausgaben in einer Größenordnung von je 152.600 EUR veranschlagt
worden. Dementsprechend liegt mit diesem Etat-Entwurf ein in Einnahmen und
Ausgaben ausgeglichenes Zahlenwerk vor.
Die Hebesätze für die Realsteuern werden
im Satzungsentwurf (vgl. § 3) wie folgt ausgewiesen: 380 % für die Grundsteuer
A, 380 % für die Grundsteuer B sowie 360 % für die Gewerbesteuer; Diese
Hebesätze würden sich demnach gegenüber dem Jahr 2015 nicht verändern.
Zum Entwurf des Verwaltungshaushaltes können zudem die nachfolgenden Informationen
gegeben werden:
Nach derzeitigem Kenntnisstand könnte die
Gemeinde Höhndorf im kommenden Jahr mit einer Mehreinnahme aus Steuern und
Finanzzuweisungen in einer Größenordnung von insgesamt 8.400 € rechnen. Die
Belastungen aus Kreis- und Amtsumlagen (aus vertraglichen Regelungen des Jahres
2006) werden per Saldo ebenfalls deutlich steigen. Im Vergleich zum Haushalt
2015 bleibt festzustellen, dass sich die Haushaltssituation der Gemeinde Höhndorf–
aus Steuern / Zuweisungen / Umlagen um 7.500 € verschlechtert. (vgl.
Unterabschnitt 9000, Seite 47).
Der Finanzausschuss der Gemeinde Höhndorf hat
sich in seiner Sitzung am 09.12.2015 intensiv mit dem vorliegenden Zahlenwerk
auseinandergesetzt und einige umfangreiche Veränderungen vorgenommen. Eine
separate Übersicht über diese Veränderungen ist diesem Haushaltsentwurf
beigefügt.
Aller Voraussicht nach wird der
Schwarzdeckenunterhaltungsverband Schwarzdecken im Gemeindegebiet im
Haushaltsjahr 2016 erneuern. Dafür müssen aber für die Anhebung von
Bordsteinen, Straßenabläufen u.a. Eigenleistungen erbracht werden, die unter
der Haushaltsstelle 6300.51000 mit 20.000 € veranschlagt worden sind. Weitere
Veränderungen im Abschnitt 13 der Feuerwehr sowie Minderreinnahmen bei
Schlüsselzuweisungen durch den ergangenen Ergänzungserlass zum Haushaltserlass
vom 20.11.2015 tragen dazu bei, dass der Verwaltungshaushalt keinen freien
Finanzspielraum mehr ausweist und nur durch eine Zuführung aus dem
Vermögenshaushalt –und somit aus Rücklagemitteln- ausgeglichen werden kann.
Im Vermögenshaushalt sind Haushaltsmittel für
den Umbau des Dorfgemeinschaftshauses von 35.000 € bereitgestellt. Über die
Vergabe dieser Haushaltsmittel muss die Gemeindevertretung aber noch gesondert
entscheiden.
Das gilt auch für die Investitionskosten, die
im Bereich der Sanierung von Regenwasserleitungen im Horstkamp erwartet werden.
Hierfür stehen Haushaltsmittel aus der Sonderrücklage „Regenwasser“ von 89.000
€ zur Verfügung.
Der Finanzausschuss empfiehlt einstimmig die
Annahme des vorliegenden Haushaltsentwurfes.
Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung:
Auf Empfehlung des Finanzausschusses beschließt die Gemeindevertretung die Haushaltssatzung 2016 mit dem Haushaltsplan, den Anlagen und dem Investitionsprogramm gemäß Entwurf.