Betreff
Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2016 der Gemeinde Höhndorf
Vorlage
HÖHND/BV/074/2015
Aktenzeichen
II.910.02.07
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Im Entwurf wird die Haushaltssatzung 2016 der Gemeinde Höhndorf mit dem Haushaltsplan zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

 

Der Verwaltungshaushalt weist dabei Einnahmen und Ausgaben in Höhe von jeweils 511.900 € aus. Im Vermögenshaushalt sind Einnahmen und Ausgaben in einer Größenordnung von je 152.600 EUR veranschlagt worden. Dementsprechend liegt mit diesem Etat-Entwurf ein in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichenes Zahlenwerk vor.

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden im Satzungsentwurf (vgl. § 3) wie folgt ausgewiesen: 380 % für die Grundsteuer A, 380 % für die Grundsteuer B sowie 360 % für die Gewerbesteuer; Diese Hebesätze würden sich demnach gegenüber dem Jahr 2015 nicht verändern.

 

Zum Entwurf des Verwaltungshaushaltes können zudem die nachfolgenden Informationen gegeben werden:

 

Nach derzeitigem Kenntnisstand könnte die Gemeinde Höhndorf im kommenden Jahr mit einer Mehreinnahme aus Steuern und Finanzzuweisungen in einer Größenordnung von insgesamt 8.400 € rechnen. Die Belastungen aus Kreis- und Amtsumlagen (aus vertraglichen Regelungen des Jahres 2006) werden per Saldo ebenfalls deutlich steigen. Im Vergleich zum Haushalt 2015 bleibt festzustellen, dass sich die Haushaltssituation der Gemeinde Höhndorf– aus Steuern / Zuweisungen / Umlagen um 7.500 € verschlechtert. (vgl. Unterabschnitt 9000, Seite 47).

 

Der Finanzausschuss der Gemeinde Höhndorf hat sich in seiner Sitzung am 09.12.2015 intensiv mit dem vorliegenden Zahlenwerk auseinandergesetzt und einige umfangreiche Veränderungen vorgenommen. Eine separate Übersicht über diese Veränderungen ist diesem Haushaltsentwurf beigefügt.

 

Aller Voraussicht nach wird der Schwarzdeckenunterhaltungsverband Schwarzdecken im Gemeindegebiet im Haushaltsjahr 2016 erneuern. Dafür müssen aber für die Anhebung von Bordsteinen, Straßenabläufen u.a. Eigenleistungen erbracht werden, die unter der Haushaltsstelle 6300.51000 mit 20.000 € veranschlagt worden sind. Weitere Veränderungen im Abschnitt 13 der Feuerwehr sowie Minderreinnahmen bei Schlüsselzuweisungen durch den ergangenen Ergänzungserlass zum Haushaltserlass vom 20.11.2015 tragen dazu bei, dass der Verwaltungshaushalt keinen freien Finanzspielraum mehr ausweist und nur durch eine Zuführung aus dem Vermögenshaushalt –und somit aus Rücklagemitteln- ausgeglichen werden kann.

 

Im Vermögenshaushalt sind Haushaltsmittel für den Umbau des Dorfgemeinschaftshauses von 35.000 € bereitgestellt. Über die Vergabe dieser Haushaltsmittel muss die Gemeindevertretung aber noch gesondert entscheiden.

Das gilt auch für die Investitionskosten, die im Bereich der Sanierung von Regenwasserleitungen im Horstkamp erwartet werden. Hierfür stehen Haushaltsmittel aus der Sonderrücklage „Regenwasser“ von 89.000 € zur Verfügung.

 

Der Finanzausschuss empfiehlt einstimmig die Annahme des vorliegenden Haushaltsentwurfes.

 


Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung:

 

Auf Empfehlung des Finanzausschusses beschließt die Gemeindevertretung die Haushaltssatzung 2016 mit dem Haushaltsplan, den Anlagen und dem Investitionsprogramm gemäß Entwurf.