Sachverhalt:
Im Entwurf wird die Haushaltssatzung 2016 der
Gemeinde Stein mit dem Haushaltsplan zur Beratung und Beschlussfassung
vorgelegt.
Der Verwaltungshaushalt weist dabei Einnahmen
und Ausgaben in Höhe von jeweils 1.455.400 € aus. Im Vermögenshaushalt sind
Einnahmen und Ausgaben in einer Größenordnung von je 126.400 EUR veranschlagt
worden. Dementsprechend liegt mit diesem Etat-Entwurf ein in Einnahmen und
Ausgaben ausgeglichenes Zahlenwerk vor.
Der
investive Teil des Etats, d.h. der Vermögenshaushalt, weist nach derzeitigem
Planungsstand Investitionen i.H.v. 64.000 EUR auf.
Zur (anteiligen) Finanzierung dieser Maßnahmen bedürfte es einer Kreditaufnahme in einer
Größenordnung von 58.000 EUR (vgl. § 2 der Haushaltssatzung).
Die Hebesätze für die Realsteuern werden
im Satzungsentwurf (vgl. § 3) wie folgt ausgewiesen: 340 % für die Grundsteuer
A, 340 % für die Grundsteuer B sowie 370 % für die Gewerbesteuer; Diese
Hebesätze würden sich demnach gegenüber dem Jahr 2015 nicht verändern.
Zum Entwurf des Verwaltungshaushaltes können zudem die nachfolgenden Informationen
gegeben werden:
Nach derzeitigem Kenntnisstand (der bereits
den Haushaltserlass vom 11.09.2015 berücksichtigt) muss die Gemeinde Stein im
kommenden Jahr mit einer Mindereinnahme aus Schlüsselzuweisungen in einer
Größenordnung von rund 37.300 EUR rechnen. Darüber hinaus werden die
Belastungen aus Kreis- und Amtsumlagen (aus vertraglichen Regelungen des Jahres
2006) per Saldo deutlich steigen. Im Vergleich zum Nachtragshaushalt 2015
bleibt festzustellen, dass sich die Haushaltssituation der Gemeinde Stein– aus Steuern / Zuweisungen / Umlagen
um 55.600 € verschlechtert. (vgl. Unterabschnitt 9000, Seite 65).
Daher reichen die laufenden Einnahmen des
Verwaltungshaushaltes nicht aus um die laufenden Ausgaben zu decken. Ein
Haushaltsausgleich ist nur durch eine Zuführung vom Vermögenshaushalt – und
somit aus Rücklagemitteln- in Höhe von 28.200 € möglich. Hierzu wird die mit
dem Nachtragshaushalt 2015 noch zur Verfügung stehende allgemeine Rücklage
nahezu vollständig aufgelöst.
Beschlussvorschlag für den Hauptausschuss:
Der Hauptausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die Haushaltssatzung 2016 mit dem Haushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gemäß Entwurf zu beschließen.
Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung:
Auf Empfehlung des Hauptausschusses beschließt die Gemeindevertretung die Haushaltssatzung 2016 mit dem Haushaltsplan, den Anlagen und dem Investitionsprogramm gemäß Entwurf.