Betreff
Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2016 der Gemeinde Stein
Vorlage
STEIN/BV/109/2015
Aktenzeichen
II.910.02.18
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Im Entwurf wird die Haushaltssatzung 2016 der Gemeinde Stein mit dem Haushaltsplan zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

 

Der Verwaltungshaushalt weist dabei Einnahmen und Ausgaben in Höhe von jeweils 1.455.400 € aus. Im Vermögenshaushalt sind Einnahmen und Ausgaben in einer Größenordnung von je 126.400 EUR veranschlagt worden. Dementsprechend liegt mit diesem Etat-Entwurf ein in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichenes Zahlenwerk vor.

 

Der investive Teil des Etats, d.h. der Vermögenshaushalt, weist nach derzeitigem Planungsstand Investitionen i.H.v. 64.000 EUR auf. Zur (anteiligen) Finanzierung dieser Maßnahmen bedürfte es einer Kreditaufnahme in einer Größenordnung von 58.000 EUR (vgl. § 2 der Haushaltssatzung).

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden im Satzungsentwurf (vgl. § 3) wie folgt ausgewiesen: 340 % für die Grundsteuer A, 340 % für die Grundsteuer B sowie 370 % für die Gewerbesteuer; Diese Hebesätze würden sich demnach gegenüber dem Jahr 2015 nicht verändern.

 

Zum Entwurf des Verwaltungshaushaltes können zudem die nachfolgenden Informationen gegeben werden:

 

Nach derzeitigem Kenntnisstand (der bereits den Haushaltserlass vom 11.09.2015 berücksichtigt) muss die Gemeinde Stein im kommenden Jahr mit einer Mindereinnahme aus Schlüsselzuweisungen in einer Größenordnung von rund 37.300 EUR rechnen. Darüber hinaus werden die Belastungen aus Kreis- und Amtsumlagen (aus vertraglichen Regelungen des Jahres 2006) per Saldo deutlich steigen. Im Vergleich zum Nachtragshaushalt 2015 bleibt festzustellen, dass sich die Haushaltssituation der Gemeinde Stein– aus Steuern / Zuweisungen / Umlagen um 55.600 € verschlechtert. (vgl. Unterabschnitt 9000, Seite 65).

 

Daher reichen die laufenden Einnahmen des Verwaltungshaushaltes nicht aus um die laufenden Ausgaben zu decken. Ein Haushaltsausgleich ist nur durch eine Zuführung vom Vermögenshaushalt – und somit aus Rücklagemitteln- in Höhe von 28.200 € möglich. Hierzu wird die mit dem Nachtragshaushalt 2015 noch zur Verfügung stehende allgemeine Rücklage nahezu vollständig aufgelöst.

 


Beschlussvorschlag für den Hauptausschuss:

 

Der Hauptausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die Haushaltssatzung 2016 mit dem Haushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gemäß Entwurf zu beschließen.

 

 

Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung:

 

Auf Empfehlung des Hauptausschusses beschließt die Gemeindevertretung die Haushaltssatzung 2016 mit dem Haushaltsplan, den Anlagen und dem Investitionsprogramm gemäß Entwurf.