Betreff
Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2016 der Gemeinde Fahren
Vorlage
FAHRE/BV/062/2015
Aktenzeichen
II.910.02.05
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Im Entwurf wird die Haushaltssatzung 2016 der Gemeinde Fahren mit dem Haushaltsplan zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

 

Der Verwaltungshaushalt weist dabei Einnahmen und Ausgaben in Höhe von jeweils 192.300 € aus. Im Vermögenshaushalt sind Einnahmen und Ausgaben in einer Größenordnung von je 12.500 EUR veranschlagt worden. Dementsprechend liegt mit diesem Etat-Entwurf ein in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichenes Zahlenwerk vor.

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden im Satzungsentwurf (vgl. § 3) wie folgt ausgewiesen: 350 % für die Grundsteuer A, 370 % für die Grundsteuer B sowie 350 % für die Gewerbesteuer; Diese Hebesätze würden sich demnach gegenüber dem Jahr 2015 nicht verändern.

 

Zum Entwurf des Verwaltungshaushaltes können zudem die nachfolgenden Informationen gegeben werden:

 

Nach derzeitigem Kenntnisstand (der bereits den Haushaltserlass vom 11.09.2015 berücksichtigt) könnte die Gemeinde Fahren im kommenden Jahr mit einer Mehreinnahme aus Steuern und Finanzzuweisungen in einer Größenordnung von insgesamt 6.300 € rechnen. Die Belastungen aus Kreis- und Amtsumlagen (aus vertraglichen Regelungen des Jahres 2006) werden per Saldo ebenfalls deutlich steigen. Im Vergleich zum Nachtragshaushalt 2015 bleibt festzustellen, dass sich die Haushaltssituation der Gemeinde Fahren– aus Steuern / Zuweisungen / Umlagen um 2.600 € verbessert. (vgl. Unterabschnitt 9000, Seite 47).

 

Für erforderliche Reparaturen der Banketten sind unter der Haushaltsstelle 6300.51000 Haushaltsmittel von 5.000 € eingestellt.

 

Die laufenden Einnahmen des Verwaltungshaushaltes reichen nicht aus um die laufenden Ausgaben zu decken. Ein Ausgleich des Verwaltungshaushaltes ist nur durch eine Zuführung aus dem Vermögenshaushalt und somit aus Rücklagemitteln in Höhe von 6.200 € möglich.

 

Die Gemeinde Fahren hat für den gewollten und beschlossenen Beitritt zum Zweckverband Breitband eine Stammkapitaleinlage von 1.700 € aufzubringen. Dieser Betrag ist im Vermögenshaushalt etatisiert.

 


Beschlussvorschlag für den Finanzausschuss:

 

Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die Haushaltssatzung 2016 mit dem Haushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gemäß Entwurf zu beschließen.

 

 

Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung:

 

Auf Empfehlung des Finanzausschusses beschließt die Gemeindevertretung die Haushaltssatzung 2016 mit dem Haushaltsplan, den Anlagen und dem Investitionsprogramm gemäß Entwurf.