Betreff
Haushaltssatzung und Haushaltplan 2016 der Gemeinde Prasdorf
Vorlage
PRASD/BV/060/2015
Aktenzeichen
II.910.02.14
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Im Entwurf wird die Haushaltssatzung 2016 der Gemeinde Prasdorf mit dem Haushaltsplan zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

 

Der Verwaltungshaushalt weist dabei Einnahmen und Ausgaben in Höhe von jeweils 614.400 € aus. Im Vermögenshaushalt sind Einnahmen und Ausgaben in einer Größenordnung von je 170.200 EUR veranschlagt worden. Dementsprechend liegt mit diesem Etat-Entwurf ein in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichenes Zahlenwerk vor.

 

Der Finanzausschuss der Gemeinde Prasdorf hat sich in seiner Sitzung am 01.12.2015 intensiv mit dem Haushaltsentwurf auseinandergesetzt. Die dortige Beschlusslage ist bereits in den vorliegenden Entwurf eingearbeitet worden.

Im Vermögenshaushalt sind u.a. für Straßensanierungen 50.000 € und für die Sanierung des Dorfgemeinschaftshauses 70.000 € etatisiert. Zur anteiligen Finanzierung ist eine Kreditaufnahme in Höhe von 100.000 € eingeplant worden. § 2 Nr. 1 der Haushaltssatzung beinhaltet eine dementsprechende Festsetzung.

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden im Satzungsentwurf (vgl. § 3) wie folgt ausgewiesen: 320 % für die Grundsteuer A, 320 % für die Grundsteuer B sowie 350 % für die Gewerbesteuer; Diese Hebesätze für die Grundsteuer A und B würden sich demnach gegenüber dem Jahr 2015 um jeweils 20 Prozentpunkte erhöhen.

 

Zum Entwurf des Verwaltungshaushaltes können zudem die nachfolgenden Informationen gegeben werden:

 

Nach derzeitigem Kenntnisstand (der bereits den Haushaltserlass vom 11.09.2015 und den Ergänzungserlass vom 20.11.2015 berücksichtigt) muss die Gemeinde Prasdorf im kommenden Jahr mit einer Mindereinnahme aus Schlüsselzuweisungen in einer Größenordnung von rund 15.800 EUR rechnen. Der Grund hierfür liegt an der gestiegenen Steuerkraft der Gemeinde Prasdorf zum einen durch höhere Einkommensteueranteile und zum anderen durch die Erhöhung der Nivellierungssätze zum nächsten Haushaltsjahr.

Darüber hinaus werden die Belastungen aus Kreis- und Amtsumlagen (aus vertraglichen Regelungen des Jahres 2006) per Saldo deutlich steigen. Im Vergleich zum Haushalt 2015 bleibt festzustellen, dass sich die Haushaltssituation der Gemeinde Prasdorf– aus Steuern / Zuweisungen / Umlagen trotz der Erhöhung der Hebesätze für die Grundsteuer A und B um insgesamt 25.800 € verschlechtert. (vgl. Unterabschnitt 9000, Seite 51).

 

Die laufenden Einnahmen des Verwaltungshaushaltes reichen aber aus um die laufenden Ausgaben zu decken. Der Verwaltungshaushalt weist einen freien Finanzspielraum in Höhe von 7.900 € aus.

 

 


Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung:

 

Auf Empfehlung des Finanzausschusses beschließt die Gemeindevertretung die Haushaltssatzung 2016 mit dem Haushaltsplan, den Anlagen und dem Investitionsprogramm gemäß Entwurf.