Sachverhalt:
Im Entwurf wird die Haushaltssatzung 2016 der
Gemeinde Probsteierhagen mit dem Haushaltsplan zur Beratung und
Beschlussfassung vorgelegt.
Der Verwaltungshaushalt weist dabei Einnahmen
und Ausgaben in Höhe von jeweils 2.810.300 € aus. Im Vermögenshaushalt sind
Einnahmen und Ausgaben in einer Größenordnung von je 400.600 EUR veranschlagt
worden. Dementsprechend liegt mit diesem Etat-Entwurf ein in Einnahmen und
Ausgaben ausgeglichenes Zahlenwerk vor.
Die Hebesätze für die Realsteuern werden
im Satzungsentwurf (vgl. § 3) wie folgt ausgewiesen: 370 % für die Grundsteuer
A, 390 % für die Grundsteuer B sowie 370 % für die Gewerbesteuer; Diese
Hebesätze würden sich demnach gegenüber dem Jahr 2015 nicht verändern.
Zum Entwurf des Verwaltungshaushaltes können zudem die nachfolgenden Informationen
gegeben werden:
Nach derzeitigem Kenntnisstand (der bereits
den Haushaltserlass vom 11.09.2015 berücksichtigt) muss die Gemeinde Probsteierhagen
im kommenden Jahr mit einer Mindereinnahme aus Schlüsselzuweisungen in einer
Größenordnung von rund 72.900 EUR rechnen. Die Gründe hierfür liegen zum einen
an den hohen Steuereinnahmen im Haushaltsjahr 2015 und zum anderen an
deutlichen Einwohnerverlusten durch den Zensus
Darüber hinaus werden die Belastungen aus
Kreis- und Amtsumlagen (aus vertraglichen Regelungen des Jahres 2006) per Saldo
deutlich steigen. Im Vergleich zum Nachtragshaushalt 2015 bleibt festzustellen,
dass sich die Haushaltssituation der Gemeinde Probsteierhagen– aus Steuern / Zuweisungen / Umlagen
um insgesamt 153.500 € verschlechtert. (vgl. Unterabschnitt 9000, Seite 71).
Daher reichen die laufenden Einnahmen des
Verwaltungshaushaltes nicht aus um die laufenden Ausgaben zu decken. Ein
Haushaltsausgleich ist nur durch eine Zuführung vom Vermögenshaushalt –und
somit aus Rücklagemitteln- in Höhe von 146.800 € möglich.
Die Etatisierung der Haushaltsmittel für die
Bereiche der Kindergärten und Schulen basiert auf Grundlage des
Jahresergebnisses 2014. Neuere Erkenntnisse liegen derzeit nicht vor. Insofern
kann es hier durchaus noch zu Verwerfungen kommen.
Beschlussvorschlag für den Finanz- und
Lenkungsausschuss:
Der Finanz- und Lenkungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die Haushaltssatzung 2016 mit dem Haushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gemäß Entwurf zu beschließen.
Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung:
Auf Empfehlung des Finanz- und Lenkungsausschusses beschließt die Gemeindevertretung die Haushaltssatzung 2016 mit dem Haushaltsplan, den Anlagen und dem Investitionsprogramm gemäß Entwurf.