Betreff
Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2016
Vorlage
PROBS/BV/143/2015
Aktenzeichen
II.910.02.15
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Im Entwurf wird die Haushaltssatzung 2016 der Gemeinde Probsteierhagen mit dem Haushaltsplan zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

 

Der Verwaltungshaushalt weist dabei Einnahmen und Ausgaben in Höhe von jeweils 2.810.300 € aus. Im Vermögenshaushalt sind Einnahmen und Ausgaben in einer Größenordnung von je 400.600 EUR veranschlagt worden. Dementsprechend liegt mit diesem Etat-Entwurf ein in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichenes Zahlenwerk vor.

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden im Satzungsentwurf (vgl. § 3) wie folgt ausgewiesen: 370 % für die Grundsteuer A, 390 % für die Grundsteuer B sowie 370 % für die Gewerbesteuer; Diese Hebesätze würden sich demnach gegenüber dem Jahr 2015 nicht verändern.

 

Zum Entwurf des Verwaltungshaushaltes können zudem die nachfolgenden Informationen gegeben werden:

 

Nach derzeitigem Kenntnisstand (der bereits den Haushaltserlass vom 11.09.2015 berücksichtigt) muss die Gemeinde Probsteierhagen im kommenden Jahr mit einer Mindereinnahme aus Schlüsselzuweisungen in einer Größenordnung von rund 72.900 EUR rechnen. Die Gründe hierfür liegen zum einen an den hohen Steuereinnahmen im Haushaltsjahr 2015 und zum anderen an deutlichen Einwohnerverlusten durch den Zensus

Darüber hinaus werden die Belastungen aus Kreis- und Amtsumlagen (aus vertraglichen Regelungen des Jahres 2006) per Saldo deutlich steigen. Im Vergleich zum Nachtragshaushalt 2015 bleibt festzustellen, dass sich die Haushaltssituation der Gemeinde Probsteierhagen– aus Steuern / Zuweisungen / Umlagen um insgesamt 153.500 € verschlechtert. (vgl. Unterabschnitt 9000, Seite 71).

 

Daher reichen die laufenden Einnahmen des Verwaltungshaushaltes nicht aus um die laufenden Ausgaben zu decken. Ein Haushaltsausgleich ist nur durch eine Zuführung vom Vermögenshaushalt –und somit aus Rücklagemitteln- in Höhe von 146.800 € möglich.

 

Die Etatisierung der Haushaltsmittel für die Bereiche der Kindergärten und Schulen basiert auf Grundlage des Jahresergebnisses 2014. Neuere Erkenntnisse liegen derzeit nicht vor. Insofern kann es hier durchaus noch zu Verwerfungen kommen.

 

 

 

 


Beschlussvorschlag für den Finanz- und Lenkungsausschuss:

 

Der Finanz- und Lenkungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die Haushaltssatzung 2016 mit dem Haushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gemäß Entwurf zu beschließen.

 

 

Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung:

 

Auf Empfehlung des Finanz- und Lenkungsausschusses beschließt die Gemeindevertretung die Haushaltssatzung 2016 mit dem Haushaltsplan, den Anlagen und dem Investitionsprogramm gemäß Entwurf.