Sachverhalt:
Im Entwurf wird die Haushaltssatzung 2016 der
Gemeinde Fiefbergen mit dem Haushaltsplan zur Beratung und Beschlussfassung
vorgelegt.
Der Verwaltungshaushalt weist dabei Einnahmen
und Ausgaben in Höhe von jeweils 738.700 € aus. Im Vermögenshaushalt sind
Einnahmen und Ausgaben in einer Größenordnung von je 66.800 EUR veranschlagt
worden. Dementsprechend liegt mit diesem Etat-Entwurf ein in Einnahmen und
Ausgaben ausgeglichenes Zahlenwerk vor.
Die Neuanschaffung eines Feuerwehrfahrzeuges
war bislang in Höhe von 130.000 € etatisiert. Nach dem jetzt vorliegenden Ausschreibungsergebnis
können Gesamtkosten auf die Gemeinde Fiefbergen in Höhe von 167.000 € zukommen.
Zur anteiligen Finanzierung ist eine Kreditaufnahme als zinsloses „inneres
Darlehen“ aus der Sonderrücklage Regenwasserbeseitigung in Höhe von 27.000 € vorgesehen.
§ 2 Nr. 1 der Haushaltssatzung weist eine entsprechende Festsetzung des
Gesamtbetrages der Kredite für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen aus.
Die Hebesätze für die Realsteuern werden
im Satzungsentwurf (vgl. § 3) wie folgt ausgewiesen: 311 % für die Grundsteuer
A, 311 % für die Grundsteuer B sowie 322 % für die Gewerbesteuer; Diese
Hebesätze würden sich demnach gegenüber dem Jahr 2015 nicht verändern.
Zum Entwurf des Verwaltungshaushaltes können zudem die nachfolgenden Informationen
gegeben werden:
Nach derzeitigem Kenntnisstand (der bereits
den Haushaltserlass vom 11.09.2015 berücksichtigt) könnte die Gemeinde Fiefbergen
im kommenden Jahr mit einer Mehreinnahme aus Steuern und Finanzzuweisungen in
einer Größenordnung von insgesamt 67.600 € rechnen. Die Belastungen aus Kreis- und Amtsumlagen
(aus vertraglichen Regelungen des Jahres 2006) werden per Saldo ebenfalls deutlich
steigen. Im Vergleich zum Nachtragshaushalt 2015 bleibt festzustellen, dass
sich die Haushaltssituation der Gemeinde Fiefbergen– aus Steuern / Zuweisungen / Umlagen
um 45.800 € verbessert. (vgl. Unterabschnitt 9000, Seite 48).
Die laufenden Einnahmen des
Verwaltungshaushaltes reichen aus um die laufenden Ausgaben zu decken. Ein
freier Finanzspielraum von 10.300 € kann ausgewiesen werden.
Die Etatisierung der Haushaltsmittel für die Bereiche der Kindergärten und Schulen basiert auf Grundlage des Jahresergebnisses 2014. Neuere Erkenntnisse liegen derzeit nicht vor. Insofern kann es hier durchaus noch zu Verwerfungen kommen
Beschlussvorschlag für den Finanzausschuss:
Der
Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die Haushaltssatzung 2016 mit
dem Haushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gemäß Entwurf zu
beschließen.
Beschlussvorschlag für die
Gemeindevertretung:
Auf
Empfehlung des Finanzausschusses beschließt die Gemeindevertretung die
Haushaltssatzung 2016 mit dem Haushaltsplan, den Anlagen und dem
Investitionsprogramm gemäß Entwurf.