Betreff
Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2016 der Gemeinde Fiefbergen
Vorlage
FIEFB/BV/065/2015
Aktenzeichen
II.910.02.06
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Im Entwurf wird die Haushaltssatzung 2016 der Gemeinde Fiefbergen mit dem Haushaltsplan zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

 

Der Verwaltungshaushalt weist dabei Einnahmen und Ausgaben in Höhe von jeweils 738.700 € aus. Im Vermögenshaushalt sind Einnahmen und Ausgaben in einer Größenordnung von je 66.800 EUR veranschlagt worden. Dementsprechend liegt mit diesem Etat-Entwurf ein in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichenes Zahlenwerk vor.

 

Die Neuanschaffung eines Feuerwehrfahrzeuges war bislang in Höhe von 130.000 € etatisiert. Nach dem jetzt vorliegenden Ausschreibungsergebnis können Gesamtkosten auf die Gemeinde Fiefbergen in Höhe von 167.000 € zukommen. Zur anteiligen Finanzierung ist eine Kreditaufnahme als zinsloses „inneres Darlehen“ aus der Sonderrücklage Regenwasserbeseitigung in Höhe von 27.000 € vorgesehen. § 2 Nr. 1 der Haushaltssatzung weist eine entsprechende Festsetzung des Gesamtbetrages der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen aus.

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden im Satzungsentwurf (vgl. § 3) wie folgt ausgewiesen: 311 % für die Grundsteuer A, 311 % für die Grundsteuer B sowie 322 % für die Gewerbesteuer; Diese Hebesätze würden sich demnach gegenüber dem Jahr 2015 nicht verändern.

 

Zum Entwurf des Verwaltungshaushaltes können zudem die nachfolgenden Informationen gegeben werden:

 

Nach derzeitigem Kenntnisstand (der bereits den Haushaltserlass vom 11.09.2015 berücksichtigt) könnte die Gemeinde Fiefbergen im kommenden Jahr mit einer Mehreinnahme aus Steuern und Finanzzuweisungen in einer Größenordnung von insgesamt 67.600 € rechnen.  Die Belastungen aus Kreis- und Amtsumlagen (aus vertraglichen Regelungen des Jahres 2006) werden per Saldo ebenfalls deutlich steigen. Im Vergleich zum Nachtragshaushalt 2015 bleibt festzustellen, dass sich die Haushaltssituation der Gemeinde Fiefbergen– aus Steuern / Zuweisungen / Umlagen um 45.800 € verbessert. (vgl. Unterabschnitt 9000, Seite 48).

 

Die laufenden Einnahmen des Verwaltungshaushaltes reichen aus um die laufenden Ausgaben zu decken. Ein freier Finanzspielraum von 10.300 € kann ausgewiesen werden.

 

Die Etatisierung der Haushaltsmittel für die Bereiche der Kindergärten und Schulen basiert auf Grundlage des Jahresergebnisses 2014. Neuere Erkenntnisse liegen derzeit nicht vor. Insofern kann es hier durchaus noch zu Verwerfungen kommen


Beschlussvorschlag für den Finanzausschuss:

 

Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die Haushaltssatzung 2016 mit dem Haushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gemäß Entwurf zu beschließen.

 

 

Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung:

 

Auf Empfehlung des Finanzausschusses beschließt die Gemeindevertretung die Haushaltssatzung 2016 mit dem Haushaltsplan, den Anlagen und dem Investitionsprogramm gemäß Entwurf.