Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung Passade hat am 03.03.2015 die Einführung des Gemeindewappens beschlossen. Der Wappen- und Flaggenentwurf entspricht laut Mitteilung des Landesarchives
S-H den heraldischen Darstellungsregeln.
Die Wappen- und Flaggenbeschreibung, sowie die Beschreibung des Dienstsiegels wurden in dem vorliegenden Entwurf in § 1 der Änderungssatzung entsprechend aufgenommen.
Die Einführung des § 2 a und die Neufassung des § 6 sind erforderliche redaktionelle Änderungen.
Die Aufgaben der Bürgermeisterin, des Bürgermeisters in § 2 Absatz 2 wurden in dem anliegenden Entwurf um die laufende Nummer 7 erweitert. Diese regelt die Entscheidungsbefugnis bei der Beleihung der gemeindlichen Erbbaugrundstücke. Bei einer Beleihungsgrenze über 60 % des Verkehrswertes ist ein Beschluss der Gemeindevertretung erforderlich.
Anlagenverzeichnis:
Entwurf der Satzung zur 3. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Passade
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Passade beschließt die Satzung zur 3. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Passade gemäß dem vorliegenden Entwurf.