Sachverhalt:
Im Entwurf wird die Haushaltssatzung 2016 der
Gemeinde Lutterbek mit dem Haushaltsplan zur Beratung und Beschlussfassung
vorgelegt.
Der Verwaltungshaushalt weist dabei Einnahmen
in Höhe von 398.000 € und Ausgaben in Höhe von 421.700 € aus. Es besteht ein
Sollfehlbetrag in Höhe von 23.700 €. Hiervon entfällt ein Betrag von 13.800 €
als Defizitausgleich des Vorjahres.
Im Vermögenshaushalt sind Einnahmen und
Ausgaben in einer Größenordnung von je 11.100 EUR veranschlagt worden.
Dementsprechend liegt mit diesem Etat-Entwurf ein in Einnahmen und Ausgaben
ausgeglichener Vermögenshaushalt vor.
Die Gemeinde Lutterbek hat sich dafür
entschieden dem Breitbandzweckverband beizutreten. Hierfür ist eine
Stammkapitaleinlage von 1.700 € erforderlich. Dieser Betrag ist im
Vermögenshaushalt veranschlagt worden und kann mangels Alternativen nur über
eine Kreditaufnahme gegenfinanziert werden.
§ 2 Nr. 1 der Haushaltssatzung beinhaltet
demgemäß die Festsetzung eines Gesamtbetrages der Kredite für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 1.700 €.
Die Hebesätze für die Realsteuern werden
im Satzungsentwurf (vgl. § 3) wie folgt ausgewiesen: 370 % für die Grundsteuer
A, 390 % für die Grundsteuer B sowie 370 % für die Gewerbesteuer; Diese
Hebesätze würden sich demnach gegenüber dem Jahr 2015 nicht verändern.
Zum Entwurf des Verwaltungshaushaltes können zudem die nachfolgenden Informationen
gegeben werden:
Nach derzeitigem Kenntnisstand (der bereits
den Haushaltserlass vom 11.09.2015 berücksichtigt) könnte die Gemeinde Lutterbek
im kommenden Jahr mit einer Mehreinnahme aus Schlüsselzuweisungen in einer
Größenordnung von 8.700 EUR rechnen. Ebenso werden für die gemeindlichen
Einkommensteueranteile Zuwächse in einem Umfang von 6.800 EUR
prognostiziert. Die Gewerbesteuern sind mit 9.000 € unter dem
Vorjahresansatz veranschlagt worden, da der Haushaltsansatz des Vorjahres auch
Nachzahlungsbeträge des Vorvorjahres beinhaltet.
Da andererseits die Belastung aus Kreis- und
Amtsumlagen (aus vertraglichen Regelungen des Jahres 2006) per Saldo deutlich
steigt, bleibt letztlich festzustellen, dass sich die Haushaltssituation der
Gemeinde Lutterbek – im Vergleich zum Nachtragshaushalt 2015 – aus Steuern / Zuweisungen / Umlagen
verschlechtert zeigt. (vgl. Unterabschnitt 9000, Seite 54).
Unter Berücksichtigung der Fehlbetragsabdeckung
des Vorjahres von 13.800 € reichen die laufenden Einnahmen des
Verwaltungshaushaltes wiederum nicht aus um die laufenden Ausgaben zu decken.
Ein Haushaltsausgleich ist nicht möglich. Es muss ein Haushaltsfehlbetrag von
23.700 € ausgewiesen werden.
Die Etatisierung der Haushaltsmittel für die
Bereiche der Kindergärten und Schulen basiert auf Grundlage des
Jahresergebnisses 2014. Neuere Erkenntnisse liegen derzeit nicht vor. Insofern
kann es hier durchaus noch zu Verwerfungen kommen.
Beschlussvorschlag für den Hauptausschuss:
Der Hauptausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die Haushaltssatzung 2016 mit dem Haushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gemäß Entwurf zu beschließen.
Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung:
Auf Empfehlung des Hauptausschusses beschließt die Gemeindevertretung die Haushaltssatzung 2016 mit dem Haushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gemäß Entwurf.