Betreff
Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2016 der Gemeinde Lutterbek
Vorlage
LUTTE/BV/061/2015
Aktenzeichen
II.910.02.12
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Im Entwurf wird die Haushaltssatzung 2016 der Gemeinde Lutterbek mit dem Haushaltsplan zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

 

Der Verwaltungshaushalt weist dabei Einnahmen in Höhe von 398.000 € und Ausgaben in Höhe von 421.700 € aus. Es besteht ein Sollfehlbetrag in Höhe von 23.700 €. Hiervon entfällt ein Betrag von 13.800 € als Defizitausgleich des Vorjahres.

Im Vermögenshaushalt sind Einnahmen und Ausgaben in einer Größenordnung von je 11.100 EUR veranschlagt worden. Dementsprechend liegt mit diesem Etat-Entwurf ein in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichener Vermögenshaushalt vor.

 

Die Gemeinde Lutterbek hat sich dafür entschieden dem Breitbandzweckverband beizutreten. Hierfür ist eine Stammkapitaleinlage von 1.700 € erforderlich. Dieser Betrag ist im Vermögenshaushalt veranschlagt worden und kann mangels Alternativen nur über eine Kreditaufnahme gegenfinanziert werden.

§ 2 Nr. 1 der Haushaltssatzung beinhaltet demgemäß die Festsetzung eines Gesamtbetrages der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 1.700 €.

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden im Satzungsentwurf (vgl. § 3) wie folgt ausgewiesen: 370 % für die Grundsteuer A, 390 % für die Grundsteuer B sowie 370 % für die Gewerbesteuer; Diese Hebesätze würden sich demnach gegenüber dem Jahr 2015 nicht verändern.

 

Zum Entwurf des Verwaltungshaushaltes können zudem die nachfolgenden Informationen gegeben werden:

 

Nach derzeitigem Kenntnisstand (der bereits den Haushaltserlass vom 11.09.2015 berücksichtigt) könnte die Gemeinde Lutterbek im kommenden Jahr mit einer Mehreinnahme aus Schlüsselzuweisungen in einer Größenordnung von 8.700 EUR rechnen. Ebenso werden für die gemeindlichen Einkommensteueranteile Zuwächse in einem Umfang von 6.800 EUR prognostiziert. Die Gewerbesteuern sind mit 9.000 € unter dem Vorjahresansatz veranschlagt worden, da der Haushaltsansatz des Vorjahres auch Nachzahlungsbeträge des Vorvorjahres beinhaltet.

Da andererseits die Belastung aus Kreis- und Amtsumlagen (aus vertraglichen Regelungen des Jahres 2006) per Saldo deutlich steigt, bleibt letztlich festzustellen, dass sich die Haushaltssituation der Gemeinde Lutterbek – im Vergleich zum Nachtragshaushalt 2015 – aus Steuern / Zuweisungen / Umlagen verschlechtert zeigt. (vgl. Unterabschnitt 9000, Seite 54).

 

Unter Berücksichtigung der Fehlbetragsabdeckung des Vorjahres von 13.800 € reichen die laufenden Einnahmen des Verwaltungshaushaltes wiederum nicht aus um die laufenden Ausgaben zu decken. Ein Haushaltsausgleich ist nicht möglich. Es muss ein Haushaltsfehlbetrag von 23.700 € ausgewiesen werden.

 

Die Etatisierung der Haushaltsmittel für die Bereiche der Kindergärten und Schulen basiert auf Grundlage des Jahresergebnisses 2014. Neuere Erkenntnisse liegen derzeit nicht vor. Insofern kann es hier durchaus noch zu Verwerfungen kommen.

 

 


Beschlussvorschlag für den Hauptausschuss:

 

Der Hauptausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die Haushaltssatzung 2016 mit dem Haushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gemäß Entwurf zu beschließen.

 

 

Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung:

 

Auf Empfehlung des Hauptausschusses beschließt die Gemeindevertretung die Haushaltssatzung 2016 mit dem Haushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gemäß Entwurf.