Betreff
Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2016 der Gemeinde Wendtorf
Vorlage
WENDT/BV/108/2015
Aktenzeichen
II.910.02.08
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Im Entwurf wird die Haushaltssatzung 2016 der Gemeinde Wendtorf mit dem Haushaltsplan zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

 

Der Verwaltungshaushalt weist dabei Einnahmen und Ausgaben in Höhe von jeweils 1.825.200 € aus. Im Vermögenshaushalt sind Einnahmen und Ausgaben in einer Größenordnung von je 76.500 EUR veranschlagt worden. Dementsprechend liegt mit diesem Etat-Entwurf ein in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichenes Zahlenwerk vor.

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden im Satzungsentwurf (vgl. § 3) wie folgt ausgewiesen: 319 % für die Grundsteuer A, 320 % für die Grundsteuer B sowie 370 % für die Gewerbesteuer; Auf Empfehlung des Finanzausschusses wurde der Hebesatz für die Grundsteuer A auf den derzeitigen Stand des Nivellierungssatzes des Landes Schleswig-Holstein angehoben (von 311% auf 319%).

 

Zum Entwurf des Verwaltungshaushaltes können zudem die nachfolgenden Informationen gegeben werden:

 

Nach derzeitigem Kenntnisstand kann die Gemeinde Wendtorf im kommenden Jahr mit höheren Einnahmen aus Schlüsselzuweisungen und Einkommensteueranteilen in einer Größenordnung von + 17.100 € rechnen, die aber durch geringere Gewerbesteuereinnahmen von – 12.500 € nahezu wieder aufgezehrt werden. Da andererseits die Belastung aus Kreis- und Amtsumlagen (aus vertraglichen Regelungen des Jahres 2006) per Saldo deutlich steigt (+25.200 €), bleibt letztlich festzustellen, dass sich die Haushaltssituation der Gemeinde Wendtorf – im Vergleich zum Nachtragshaushalt 2015 – aus Steuern / Zuweisungen / Umlagen nochmals verschlechtert.

 

Nicht zuletzt aufgrund zusätzlicher Personalkosten im Bereich des Bauhofes (+ 37.800 € im Vergleich zum Vorjahr) reichen die laufenden Einnahmen des Verwaltungshaushaltes nicht aus um die laufenden Ausgaben zu decken. Ein Haushaltsausgleich ist nur durch eine Zuführung vom Vermögenshaushalt und somit aus Rücklagemitteln in Höhe von 21.000 € möglich.

 

Um überhaupt einen Haushaltsausgleich darstellen zu können, wurden bei der Haushaltsplanung die Haushaltsansätze bei der Zweitwohnungs- und Stellplatzsteuer (vgl. Haushaltsstellen 9000.02700 und 9000.02710, Seite 67), bei der Grundsteuer A sowie bei der Hundesteuer erhöht

 

Ohne diese Steuererhöhungen ließe sich auch mittelfristig kein Haushaltsausgleich realisieren.

 

 


Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung:

 

Auf Empfehlung des Finanzausschusses beschließt die Gemeindevertretung die Haushaltssatzung 2016 mit dem Haushaltsplan, den Anlagen und dem Investitionsprogramm gemäß Entwurf.