Sachverhalt:
Im Entwurf wird die Haushaltssatzung 2016 der
Gemeinde Wendtorf mit dem Haushaltsplan zur Beratung und Beschlussfassung
vorgelegt.
Der Verwaltungshaushalt weist dabei Einnahmen
und Ausgaben in Höhe von jeweils 1.825.200 € aus. Im Vermögenshaushalt sind
Einnahmen und Ausgaben in einer Größenordnung von je 76.500 EUR veranschlagt
worden. Dementsprechend liegt mit diesem Etat-Entwurf ein in Einnahmen und
Ausgaben ausgeglichenes Zahlenwerk vor.
Die Hebesätze für die Realsteuern werden
im Satzungsentwurf (vgl. § 3) wie folgt ausgewiesen: 319 % für die Grundsteuer A,
320 % für die Grundsteuer B sowie 370 % für die Gewerbesteuer; Auf Empfehlung
des Finanzausschusses wurde der Hebesatz für die Grundsteuer A auf den
derzeitigen Stand des Nivellierungssatzes des Landes Schleswig-Holstein
angehoben (von 311% auf 319%).
Zum Entwurf des Verwaltungshaushaltes können zudem die nachfolgenden Informationen
gegeben werden:
Nach derzeitigem Kenntnisstand kann die
Gemeinde Wendtorf im kommenden Jahr mit höheren Einnahmen aus
Schlüsselzuweisungen und Einkommensteueranteilen in einer Größenordnung von +
17.100 € rechnen, die aber durch geringere Gewerbesteuereinnahmen von – 12.500
€ nahezu wieder aufgezehrt werden. Da andererseits die Belastung aus Kreis- und
Amtsumlagen (aus vertraglichen Regelungen des Jahres 2006) per Saldo deutlich
steigt (+25.200 €), bleibt letztlich festzustellen, dass sich die
Haushaltssituation der Gemeinde Wendtorf – im Vergleich zum Nachtragshaushalt
2015 – aus Steuern / Zuweisungen / Umlagen
nochmals verschlechtert.
Nicht zuletzt aufgrund zusätzlicher
Personalkosten im Bereich des Bauhofes (+ 37.800 € im Vergleich zum Vorjahr) reichen
die laufenden Einnahmen des Verwaltungshaushaltes nicht aus um die laufenden
Ausgaben zu decken. Ein Haushaltsausgleich ist nur durch eine Zuführung vom
Vermögenshaushalt und somit aus Rücklagemitteln in Höhe von 21.000 € möglich.
Um überhaupt einen Haushaltsausgleich
darstellen zu können, wurden bei der Haushaltsplanung die Haushaltsansätze bei
der Zweitwohnungs- und Stellplatzsteuer (vgl. Haushaltsstellen 9000.02700 und
9000.02710, Seite 67), bei der Grundsteuer A sowie bei der Hundesteuer erhöht
Ohne diese Steuererhöhungen ließe sich auch
mittelfristig kein Haushaltsausgleich realisieren.
Beschlussvorschlag für die
Gemeindevertretung:
Auf Empfehlung des Finanzausschusses beschließt die Gemeindevertretung die Haushaltssatzung 2016 mit dem Haushaltsplan, den Anlagen und dem Investitionsprogramm gemäß Entwurf.