Betreff
Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2016 der Gemeinde Stoltenberg
Vorlage
STOLT/BV/060/2015
Aktenzeichen
II.910.02.19
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Im Entwurf wird die Haushaltssatzung 2016 der Gemeinde Stoltenberg mit dem Haushaltsplan zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

 

Der Verwaltungshaushalt weist dabei Einnahmen und Ausgaben in Höhe von jeweils 355.500 € aus. Im Vermögenshaushalt sind Einnahmen und Ausgaben in einer Größenordnung von je 6.100 EUR veranschlagt worden. Dementsprechend liegt mit diesem Etat-Entwurf ein in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichenes Zahlenwerk vor.

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden im Satzungsentwurf (vgl. § 3) wie folgt ausgewiesen: 330 % für die Grundsteuer A, 330 % für die Grundsteuer B sowie 350 % für die Gewerbesteuer; Diese Hebesätze würden sich demnach gegenüber dem Jahr 2015 nicht verändern.

 

Zum Entwurf des Verwaltungshaushaltes können zudem die nachfolgenden Informationen gegeben werden:

 

Nach derzeitigem Kenntnisstand (der bereits den Haushaltserlass vom 11.09.2015 berücksichtigt) bleiben die Einnahmen der Gemeinde Stoltenberg im kommenden Jahr etwa auf dem Niveau des Vorjahres. Die Belastungen aus Kreis- und Amtsumlagen (aus vertraglichen Regelungen des Jahres 2006) werden per Saldo aber deutlich steigen. Im Vergleich zum Nachtragshaushalt 2015 bleibt festzustellen, dass sich die Haushaltssituation der Gemeinde Stoltenberg– aus Steuern / Zuweisungen / Umlagen um 11.200 € verschlechtert. (vgl. Unterabschnitt 9000, Seite 50).

 

Die laufenden Einnahmen des Verwaltungshaushaltes reichen aber aus um die laufenden Ausgaben zu decken. Ein freier Finanzspielraum von 2.800 € kann ausgewiesen werden.

 

Die Etatisierung der Haushaltsmittel für die Bereiche der Kindergärten und Schulen basiert auf Grundlage des Jahresergebnisses 2014. Neuere Erkenntnisse liegen derzeit nicht vor. Insofern kann es hier durchaus noch zu Verwerfungen kommen.

 

 

 


Beschlussvorschlag für den Finanzausschuss:

 

Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die Haushaltssatzung 2016 mit dem Haushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gemäß Entwurf zu beschließen.

 

 

Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung:

 

Auf Empfehlung des Finanzausschusses beschließt die Gemeindevertretung die Haushaltssatzung 2016 mit dem Haushaltsplan, den Anlagen und dem Investitionsprogramm gemäß Entwurf.