Betreff
Beratung und Beschlussfassung über den Haushalt 2016
Vorlage
AMTPR/BV/095/2015
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Beigefügt wird der Haushaltsplan nebst Stellenplan des Amtes Probstei für das Haushaltsjahr 2016 mit der Bitte um Beratung und Beschlussfassung.

 

Die Amtsumlage einschließlich Personalkosten, Sachkosten und Umlagen für den TVP steigt im Jahr 2016 auf einen Betrag von 3.889.900,00 € (Vorjahr: 3.806.600,00 €), also um 83.300,-- € (Vorjahr 92.000,-- €).

 

Angesichts nahezu gleichbleibender Sachkosten i.H.v 474.700,00 € (Vorjahr: 479.300,00 €) ist der Anstieg der Gesamtamtsumlage also nahezu vollständig dem Anstieg der Personalkosten geschuldet. Diese wiederrum sind tarifbedingt nicht zu verhindern.

 

Zum Stellenplan wird insbesondere auf die Veränderungsliste (vgl. S. 42) hingewiesen. Neben der einer Stellenbewertung folgenden Anhebung einer bestehenden Stelle sind die zur Betreuung der Asylbewerber im „Haus der Integration“ erforderlichen und bereits beschlossenen Stellen neu ausgewiesen. Die Kosten hierfür sind in die Kalkulation dieser Einrichtung einbezogen.

 

Auffällig ist jedoch die erbetene Neuausweisung einer bisher nicht vorhandenen Stelle im Bereich der Liegenschaftsabteilung. Hier ist vorgesehen, eine sog. Hausmeisterstelle einzurichten. Natürlich gab es seit Bezug des Rathauses schon immer notwendige hausmeisterliche Tätigkeiten. Diese wurden seit jeher vom Bauhof der Gemeinde Schönberg ausgeführt. Nach anfänglicher pauschaler Erstattung an die Gemeinde Schönberg erfolgt seit einigen Jahren eine stundengenaue Abrechnung, auf Basis der gemeindlichen Kalkulationen. Dabei wird jede geleistete Stunde mit derzeit 44,00 vergütet. Im Jahr 2014 leistete das Amt 11.924,00 € an die Gemeinde Schönberg, wobei hierin auch spezielle Leistungen enthalten sind, die nicht durch einen „normalen“ Hausmeister erledigt werden können (Z.B. Elektroarbeiten).

 

Mit einer durch die eigene Beschäftigung eines Hausmeisters zuerwartenden Reduzierung dieses Betrages alleine soll die Einrichtung der Stelle jedoch nicht begründet werden. Vielmehr ist festzustellen, dass alleine durch die Anmietung von inzwischen über 70 Wohnungen zur dezentralen Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern in diesem Bereich der Wohnungsbewirtschaftung ein erheblicher Aufwand entstanden ist. Dies beginnt mit der Besichtigung, Dokumentationen und endet mit administrativen Arbeiten. Es kann auch nicht damit gerechnet werden, dass diese Aufgabe in der Zukunft zurückgehen wird. Das Gegenteil wird der Fall sein.

 

In der Vergangenheit mussten notwendigerweise Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung diese Aufgaben übernehmen und mussten dabei natürlich den Arbeitsplatz verlassen und/oder mussten andere Aufgaben „vernachlässigen“. Zwar ist die Zahl der gesamten angemieteten Wohnung (noch) nicht höher als die von uns verwalteten, allerdings erzeugt die angemietete Wohnung gerade in diesem thematischen Bereich einen deutlich höheren Arbeitsaufwand nach sich als die für eine Gemeinde vermietete Wohnung. Seitens der Verwaltung wird es daher für erforderlich und effektiver gehalten, für diese Aufgabenbereiche, die auch keine speziellen Verwaltungskenntnisse braucht, eine eigene Kraft vorzuhalten.

 

Daneben könnte diese Stelle Vertretungsarbeiten im Bereich der Servicestelle übernehmen. Diese Vertretungen werden derzeit ebenfalls von Verwaltungspersonal übernommen.

 

Die Kosten für die Stelle mit Entgeltgruppe 3 sind bereits in den o.a. Gesamtkosten enthalten.

 

Ergänzende Erläuterungen, insbesondere auch für den Bereich der Asylbewerber und Flüchtlinge, erfolgen natürlich in der Sitzung.

 

Im Vermögenshaushalt befinden sich die alljährlichen üblichen Positionen für den Bereich der EDV und der Einrichtung der Rathäuser. Besondere Investitionsmaßnahmen sind derzeit nicht vorgesehen.

 

Ein besonderes Augenmerk ist allerdings abschließend auf die Berechnung der gemeindlichen Anteile an der Amtsumlage zu legen.

 

Aus dem im Jahre 2006 unterzeichneten Fusionsvertrag ergibt sich, dass ab dem Jahr 2016 eine andere als für die Übergangszeit vereinbarte Berechnung der Amtsumlage erfolgt. Darüber hatte die Verwaltung bereits in der Sitzung des Hauptausschusses am 09.02.2015 und im Amtsausschuss am 24.02.2015 ausführlich und am Beispiel des Amtshaushaltes für das Haushaltsjahr 2015 berichtet.

 

Inhaltlich wird daher zur Vermeidung von Wiederholungen auf die Sitzungsprotokolle bzw. die dazu auch versandten Unterlagen verwiesen. Die absoluten Zahlen des nun vorgelegten Haushaltsjahres 2016 sind wegen sich verändernder Finanzkraftdaten der Gemeinden natürlich andere, bewegen sich aber dem Grunde nach auf dem prognostizierten Niveau. Über das zu erwartende Niveau sind die Gemeinden bereits vor geraumer Zeit informiert worden.

 

Auch hierzu erfolgen in der Sitzung ergänzende Erläuterungen.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Für den Hauptausschuss

 

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Amtsausschuss den Beschluss des Haushaltsplans und des Stellenplans für das Haushaltsjahr 2016 in der vorliegenden Fassung

 

 

Für den Amtsausschuss

 

Der Amtsausschuss beschließt den Haushaltsplan nebst Stellenplan für das Haushaltsjahr 2016 in der vorliegenden Fassung.