Betreff
Strandkartenkontrolle Saison - Bericht der Werkleitung
Vorlage
SCHÖN/BV/696/2015
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Im Jahr 2014 und 2015 wurde die Strandkartenkontrolle durch die Strandwärter durchgeführt. Immer wieder gab es Beschwerden, dass nicht kontrolliert werden würde. Die anliegende Liste stellt die im Jahr 2015 durchgeführten Kontrollen und die Ergebnisse dar. Es ist insofern ersichtlich, dass in 95 Stunden, in denen kontrolliert wurde insgesamt 580,00 € Strandbenutzungsgebühren und Strafgebühren vereinnahmt worden sind. 95 Personalstunden belasten die Gemeinde mit Personalkosten von ca. 4.180 € (bei Stundensatz Bauhofmitarbeiter). Folglich hat die Kontrolle in diesem Umfang die Gemeinde rund 3.600,00 € mehr gekostet, als diese eingebracht hat.

Vielen Personen ist unklar, warum so wenige Personen angetroffen werden, die keine Strandabgaben gezahlt haben. Dieses ist aber leicht zu erläutern:

  • Alle Gäste in Unterkünften haben mit der Ostseecard und der Kurabgabe die Strandabgabe entrichtet.
  • Alle Strandkorbmieter haben mit den Strandkorbentgelten die Strandabgabe entrichtet.
  • Einige Personen verfügen über Jahreseinwohnerkarten.
  • Tagesgäste nutzen in erster Linie den Freistrandbereich, bei dem keine Abgabepflicht besteht.

Dennoch gibt es Optimierungsmöglichkeiten, die ich für das Jahr 2016 vorschlagen möchte:

Da die Strandwärter bereits morgens früh mit der Arbeit beginnen und den Tag über benötigt werden, ist es aus arbeitsrechtlichen Gründen nicht möglich, mit diesem Personal Kontrollen auch zu späteren Zeiten durchzuführen. Daher schlage ich vor, die Strandwärter, deren Einsatz sich sehr bewährt hat, weiterhin, aber ausschließlich für Strandwärterdienste einzusetzen. Dadurch erhalten Sie pro Tag einen geringen zusätzlichen Stundenanteil für die Servicedienstleistungen vor Ort. (Kosten sind die o.g. ca. 4.180 €)

Für die Strandkartenkontrollen schlage ich vor, mehrere neue Personen einzustellen, die zu einer relativ niedrigen Eingruppierung eingestellt werden sollen. Werden diese Personen in den 2 Hauptmonaten eingesetzt und laufen zu zweit jeweils 2 Stunden, so würden dafür Kosten in Höhe von rund 4.500,00 € entstehen. Dieses entspricht fast den Kosten dieses Jahres. Stellen müssten dafür nicht geschaffen werden. Es würde sich um Saisonverträge handeln, die zunächst nur für das Jahr 2016 gelten würden. Insofern könnte der Erfolg geprüft und danach entschieden werden, ob dieses Verfahren fortgesetzt wird. Durch diese Kräfte wäre eine größere zeitliche Flexibilität gegeben und sie könnten auch mal in den späteren Nachmittagsstunden oder am Vormittag eingesetzt werden. Ist ein höherer Überwachungsaufwand gewünscht, so könnten die Monate oder Stunden aufgestockt werden. Die Kosten für die Gemeinde würden sich entsprechend entwickeln.

 


Anlagenverzeichnis:

Strandkontrolllisten

 


Beschlussvorschlag:

Der Wirtschaftsausschuss beschließt für das Jahr 2016 die Strandwärter ausschließlich als solche einzusetzen und drei Kräfte (2 Personen zeitgleich aktiv) für die Strandkartenüberwachung 2 Std. tägl. in den 8 Wochen der Hauptsaison zu beschäftigen und dafür zusätzliche Haushaltsmittel für Saisonkräfte in Höhe von 4.500 € bereit zu stellen.