Betreff
1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan 2015
Vorlage
STAKE/BV/054/2015
Aktenzeichen
II.910.02.17
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Im Entwurf wird die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2015 der Gemeinde Stakendorf mit dem Nachtragshaushaltsplan zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

 

Der Verwaltungshaushalt weist dabei Einnahmen und Ausgaben in Höhe von jeweils 591.100 € aus. Im Vermögenshaushalt sind Einnahmen und Ausgaben in einer Größenordnung von je 73.800 EUR veranschlagt worden. Dementsprechend liegt mit diesem Etat-Entwurf ein in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichenes Zahlenwerk vor.

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden mit der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2015 der Gemeinde Stakendorf nicht verändert.

 

Zum Entwurf des Verwaltungshaushaltes können zudem die nachfolgenden Informationen gegeben werden:

 

In der Gesamtbetrachtung verschlechtert sich die Haushaltssituation des Verwaltungshaushaltes um insgesamt 15.400 €. Diese Verschlechterungen sind hauptsächlich auf Veränderungen im Bereich der allgemeinen Finanzwirtschaft (Unterabschnitt 9000) zurückzuführen. Nach dem Ursprungshaushalt 2015 sollten aus Steuern und Finanzzuweisungen abzüglich der Umlagen ein saldierter Betrag von 249.200 € vereinnahmt werden. Nach gegenwärtigem Sachstand lassen sich Einnahmen lediglich in Höhe von 236.700 € generieren.

 

Ein freier Finanzspielraum im Verwaltungshaushalt besteht nicht. Ein Haushaltsausgleich kann nur durch eine Zuführung vom Vermögenshaushalt in Höhe von 15.400 € sichergestellt werden.

 

Im Vermögenshaushalt hat sich der Umfang der investiven Maßnahmen nicht verändert. Durch den in der Gemeindevertretung beschlossenen Grundstücksverkauf lassen sich Verkaufserlöse von 13.000 € erzielen, die letztlich zum Ausgleich des Verwaltungshaushaltes verwendet werden.

 


Beschlussvorschlag für den Finanzausschuss:

 

Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die Nachtragshaushaltssatzung 2015 mit dem Nachtragshaushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gemäß Entwurf zu beschließen.

 

 

Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung:

 

Auf Empfehlung des Finanzausschusses beschließt die Gemeindevertretung die Nachtragshaushaltssatzung 2015 mit dem Nachtragshaushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gemäß Entwurf.