Sachverhalt:
Im Entwurf wird die 1.
Nachtragshaushaltssatzung 2015 der Gemeinde Stakendorf mit dem
Nachtragshaushaltsplan zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Der Verwaltungshaushalt weist dabei Einnahmen
und Ausgaben in Höhe von jeweils 591.100 € aus. Im Vermögenshaushalt sind
Einnahmen und Ausgaben in einer Größenordnung von je 73.800 EUR veranschlagt
worden. Dementsprechend liegt mit diesem Etat-Entwurf ein in Einnahmen und
Ausgaben ausgeglichenes Zahlenwerk vor.
Die Hebesätze für die Realsteuern werden mit
der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2015 der Gemeinde Stakendorf nicht verändert.
Zum Entwurf des Verwaltungshaushaltes können zudem die nachfolgenden Informationen
gegeben werden:
In der Gesamtbetrachtung verschlechtert sich
die Haushaltssituation des Verwaltungshaushaltes um insgesamt 15.400 €. Diese
Verschlechterungen sind hauptsächlich auf Veränderungen im Bereich der
allgemeinen Finanzwirtschaft (Unterabschnitt 9000) zurückzuführen. Nach dem
Ursprungshaushalt 2015 sollten aus Steuern und Finanzzuweisungen abzüglich der
Umlagen ein saldierter Betrag von 249.200 € vereinnahmt werden. Nach
gegenwärtigem Sachstand lassen sich Einnahmen lediglich in Höhe von 236.700 €
generieren.
Ein freier Finanzspielraum im
Verwaltungshaushalt besteht nicht. Ein Haushaltsausgleich kann nur durch eine
Zuführung vom Vermögenshaushalt in Höhe von 15.400 € sichergestellt werden.
Im Vermögenshaushalt
hat sich der Umfang der investiven Maßnahmen nicht verändert. Durch den in der
Gemeindevertretung beschlossenen Grundstücksverkauf lassen sich Verkaufserlöse
von 13.000 € erzielen, die letztlich zum Ausgleich des Verwaltungshaushaltes
verwendet werden.
Beschlussvorschlag für den Finanzausschuss:
Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die Nachtragshaushaltssatzung 2015 mit dem Nachtragshaushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gemäß Entwurf zu beschließen.
Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung:
Auf Empfehlung des Finanzausschusses beschließt die Gemeindevertretung die Nachtragshaushaltssatzung 2015 mit dem Nachtragshaushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gemäß Entwurf.