Betreff
1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan 2015
Vorlage
BENDF/BV/053/2015
Aktenzeichen
II.910.02.03
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der vorliegende Entwurf des 1. Nachtragshaushaltsplanes 2015 beinhaltet im Verwaltungshaushalt Einnahmen in Höhe von 297.900 € und Ausgaben in Höhe von 331.000 €. Es besteht somit ein Sollfehlbetrag von 33.100 €, der im Vergleich zur Ursprungshaushalt um 26.900 € reduziert werden konnte.

 

Der Vermögenshaushalt beinhaltet keine Veränderungen und schließt mit Einnahmen und Ausgaben von jeweils 16.700 € ab.

 

Die Hebesätze für die Grundsteuer A und B sowie für die Gewerbesteuer ändern sich durch diesen Nachtragshaushalt nicht.

 

Nähere Erläuterungen zum Nachtrag 2015 sind dem umfangreich dargestellten Vorbericht zu entnehmen.

 

 


 

Beschlussvorschlag für den Finanzausschuss

 

Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die vorliegende 1. Nachtragshaushaltssatzung, den 1. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 sowie das Investitionsprogramm in der vorgelegten Fassung zu beschließen.

 

 

Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung:

 

Auf Empfehlung des Finanzausschusses beschließt die Gemeindevertretung die 1. Nachtragshaushaltssatzung, den 1. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 sowie das Investitionsprogramm  in der vorgelegten Fassung.