Sachverhalt:
Der vorliegende Entwurf des 1.
Nachtragshaushaltsplanes 2015 beinhaltet im Verwaltungshaushalt Einnahmen in
Höhe von 297.900 € und Ausgaben in Höhe von 331.000 €. Es besteht somit ein
Sollfehlbetrag von 33.100 €, der im Vergleich zur Ursprungshaushalt um 26.900 €
reduziert werden konnte.
Der Vermögenshaushalt beinhaltet keine
Veränderungen und schließt mit Einnahmen und Ausgaben von jeweils 16.700 € ab.
Die Hebesätze für die Grundsteuer A und B
sowie für die Gewerbesteuer ändern sich durch diesen Nachtragshaushalt nicht.
Nähere Erläuterungen zum Nachtrag 2015 sind
dem umfangreich dargestellten Vorbericht zu entnehmen.
Beschlussvorschlag
für den Finanzausschuss
Der Finanzausschuss empfiehlt der
Gemeindevertretung, die vorliegende 1. Nachtragshaushaltssatzung, den 1.
Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 sowie das
Investitionsprogramm in der vorgelegten Fassung zu beschließen.
Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung:
Auf
Empfehlung des Finanzausschusses beschließt die Gemeindevertretung die 1.
Nachtragshaushaltssatzung, den 1. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr
2015 sowie das Investitionsprogramm in
der vorgelegten Fassung.