Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet "südwestlich des Brodersdorfer Weges, südöstlich der Bebauung am Schwanenweg, nordöstlich der Bebauung am Langensoll"; hier: Abwägungs- und abschließender Beschluss
Vorlage
LABOE/BV/886/2015
Aktenzeichen
III.2.1
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die zuletzt durchgeführte öffentliche Auslegung der Entwurfsfassung erfolgte in der Zeit von 22.06.2015 bis 22.07.2015. Die Behörden und Nachbargemeinden wurden mit Schreiben vom 16.06.2015 beteiligt. Die dazu vorgebrachten Stellungnahmen mit der vorgeschlagenen Abwägungsentscheidung entnehmen sie bitte der jeweils beigefügten Abwägungstabelle.

Somit sind alle nach dem BauGB vorgeschriebenen Verfahrensschritte abgearbeitet und es kann der Abwägungs- und abschließender Beschluss gefasst werden.

Nähere Erläuterungen erfolgen durch das Planungsbüro B2K während der Sitzung.


Anlagenverzeichnis:

 

-       Abwägungstabellen

-       Begründung

-       Planzeichnung


Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeindevertretung wird folgender Beschluss empfohlen:

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt abschließend über die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 und 2 BauGB gem. der vorliegenden Zusammenstellung sowie über die eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 und 2 BauGB gem. der vorliegenden Zusammenstellung (Abwägungstabellen) als Gesamtabwägung. Das Ergebnis ist mitzuteilen.

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes in der vorliegenden bzw. aufgrund der vorangegangenen Abwägung noch zu überarbeitenden Fassung.

 

  1. Die Begründung mit Umweltbericht wird in der vorliegenden bzw. aufgrund der vorangegangenen Abwägung noch zu überarbeitenden Fassung gebilligt.

 

  1. Die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes ist dem Innenministerium zur Genehmigung vorzulegen, die Erteilung der Genehmigung ist nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan und die Begründung mit Anlagen und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.