Die Gemeindevertretung hatte in ihrer Sitzung am 11.06.2015 eine Hauptsatzungsänderung beschlossen.
Hintergrund der Änderung ist eine Neudefinition der Aufgaben des Planungsausschusses. Dieser soll nicht mehr nur für die Angelegenheiten der Bauleitplanung zuständig sein, sondern künftig folgendes Aufgabengebiet erhalten:
1. Zielorientierte,
ganzheitliche, langfristige Planung und Steuerung der Entwicklung der Gemeinde
Schönberg. Dies gilt insbesondere für die bauliche, verkehrs- und
kommunikationstechnische Entwicklung der Ortsstruktur, die touristische
Entwicklung, die Entwicklung von Handel und Gewerbe, sowie die
gesellschaftliche Entwicklung mit entsprechender Daseinsvorsorge. In der
Aufgabenwahrnehmung soll eine breite Öffentlichkeit beteiligt werden.
2. Angelegenheiten
der Bauleitplanung.
Soweit die Aufgaben der anderen Ausschüsse von der neuen Aufgabenstellung berührt sind, sollte deren Aufgabenstellung damit kompatibel gestaltet werden. Dabei sollte so wenig wie möglich geändert werden.
Der Ihnen jetzt vorliegende Entwurf einer Hauptsatzungsänderung wurde vorsorglich
bereits im Vorwege mit der Kommunalaufsicht abgestimmt. Die Änderungen sind in
„rot“ kenntlich gemacht.
Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung beschließt die Satzung zur 9. Änderung der Hauptsatzung der
Gemeinde Schönberg/Holstein vom 09. April 1998 gemäß Entwurf.