Betreff
1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan 2015
Vorlage
STOLT/BV/059/2015
Aktenzeichen
II.910.02.19
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der vorliegende Entwurf des 1. Nachtragshaushaltsplanes 2015 beinhaltet im Verwaltungshaushalt Einnahmen und Ausgaben von jeweils 333.400 €. Der Vermögenshaushalt schließt mit Einnahmen und Ausgaben von jeweils 70.300 €.

 

Kreditaufnahmen sind keine vorgesehen. Die Hebesätze für die Grundsteuer A und B sowie für die Gewerbesteuer ändern sich durch diesen Nachtragshaushalt nicht.

 

Nähere Erläuterungen zum Nachtrag 2015 sind dem Vorbericht zu entnehmen.

 

 


Beschlussvorschlag für den Finanzausschuss

 

Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die vorliegende 1. Nachtragshaushaltssatzung und den 1. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 sowie das Investitionsprogramm in der vorgelegten Fassung zu beschließen.

 

 

Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung und den 1. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 sowie das Investitionsprogramm  in der vorgelegten Fassung.