Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 für das Gebiet "Spielplatz Harderkoppel, zwischen Harderkoppel 17 und Georg-Thorn-Straße 22"
hier: Abwägungs- und Satzungsbeschluss
Vorlage
SCHÖN/BV/688/2015
Aktenzeichen
III.2
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeindevertretung Schönberg hat in der Sitzung am 09.12.2014 den Aufstellungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 gefasst. Das Planverfahren wurde gemäß § 13 a BauGB als beschleunigtes Verfahren der Innenentwicklung durchgeführt. In der Sitzung des Planungsausschusses am 26.05.2015 wurde der Entwurf des Bebauungsplanes beschlossen und zur Offenlegung bestimmt. Die öffentliche Auslegung erfolgte in der Zeit vom 22.06.2015 bis einschließlich 22.07.2015. Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 09.06.2015 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.

 

Es wird nun empfohlen, die im Rahmen des Offenlegungsverfahrens vorgetragenen privaten und öffentlichen Anregungen den anliegenden Abwägungsvorschlägen des Planungsbüros entsprechend abzuwägen und den Satzungsbeschluss zu fassen.


Anlagenverzeichnis:

 

1 Abwägungstabelle

1 Planzeichnung

1 Begründung


Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Planungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die im Rahmen der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange vorgetragenen Anregungen den vorliegenden Abwägungsvorschlägen entsprechend abzuwägen. Das Ergebnis der Abwägung ist mitzuteilen.

 

  1. Der Planungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung den vorliegenden bzw. aufgrund der vorangegangenen Abwägung noch zu überarbeitenden Entwurf der
    2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 für das Gebiet „Spielplatz Harderkoppel, zwischen Harderkoppel 17 und Georg-Thorn-Straße 22“ zu beschließen (Satzungsbeschluss). Die Begründung zum Bebauungsplan wird in der vorliegenden bzw. aufgrund der vorangegangenen Abwägung noch zu überarbeitenden Fassung gebilligt. Der Beschluss über den Bebauungsplan ist im Probsteier Herold bekanntzumachen.