Betreff
2. Änderungssatzung zur Satzung vom 23.11.2010 über die Erhebung von Benutzungsgebühren zur Deckung der Unterhaltungskosten der Gewässer in der Gemeinde Krummbek
Vorlage
KRUMM/BV/060/2015
Aktenzeichen
II.1
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Krummbek erhebt auf der Grundlage ihrer Satzung vom 23.11.2010 Benutzungsgebühren zur Deckung der Gewässerunterhaltungskosten (d.h. den Beiträgen an die Gewässerunterhaltungsverbände Schönberger Au und Selenter See incl. Verwaltungskosten). Die von den Gebührenpflichtigen zu zahlende Benutzungsgebühr wird satzungsgemäß anhand von Gebühreneinheiten ermittelt, wobei sich die Anzahl der anzusetzenden Gebühreneinheiten nach Maßgabe des § 6 Abs. 2 der Satzung errechnet. Die Gewässerunterhaltungsgebühr je Gebühreneinheit beträgt derzeit 6,44 EUR jährlich.

 

Nach § 10 Satz 2 tritt die vorbezeichnete Gebührensatzung mit Ablauf des 31.12.2015 außer Kraft, da die Gemeindevertretung die Erhebung einer Gewässerunterhaltungsgebühr in der Gemeinde Krummbek zunächst auf einen Zeitraum von 5 Jahren befristet hatte. Vor diesem Hintergrund ist nunmehr darüber zu beraten, ob die Gemeinde Krummbek auch über den 31.12.2015 hinaus Gewässerunterhaltungsgebühren erheben möchte. Für den Fall, dass dies geschehen soll, wurde seitens der Verwaltung eine aktuelle Abgabenkalkulation (und zugleich eine Nachkalkulation für die Jahre 2012 – 2014) vorgenommen.

 

Die Nachkalkulation stellt sich dabei wie folgt dar:

 

Bezeichnung

 

2012

 

2013

 

2014

 

Beitrag an den GUV Schönberger Au (ohne Binnenhochwasserschutz-Anteil)

3.984,23 €

3.984,23 €

4.080,00 €

Beitrag an den GUV Selenter See

203,52 €

203,52 €

203,52 €

Verwaltungskostenbeitrag

113,89 €

124,89 €

124,89 €

Ausgleich Unterdeckung 2011

0,00 €

30,24 €

30,24 €

gebührenfähiger Aufwand

4.301,64 €

4.342,88 €

4.438,65 €

Summe gebührenfähiger Aufwand

2012 – 2014

 

13.083,17 €

Summe Gebührenaufkommen

2012 – 2014

 

13.413,02 €

Summe Überschuss 2012 – 2014

329,85 €

 

Im Ergebnis bleibt festzustellen, dass das Gebührenaufkommen in dem 3-Jahres-Zeitraum nur geringfügig (exakt um insgesamt 329,85 EUR) von dem kalkulierten Gebührenbedarf abwich. Die Überdeckung von 329,85 EUR könnte nunmehr bei der Ermittlung des Gebührenbedarfs für die Jahre 2016 bis 2018 pro Jahr zu je einem Drittel (= 109,95 EUR) in Abzug gebracht werden.

 

Dementsprechend stellt sich die aktuelle Kalkulation pro Kalenderjahr für die Erhebungszeiträume 2016 bis 2018 wie folgt dar:

 

Bezeichnung

 

Betrag

 

Beitrag an den GUV Schönberger Au (ohne Binnenhochwasserschutz-Anteil)

4.080,00 EUR

Beitrag an den GUV Selenter See

+      225,00 EUR

Verwaltungskostenbeitrag

+      129,93 EUR

Ausgleich Überdeckung 2012 – 2014

./.     109,95 EUR

gebührenfähiger Aufwand

=   4.324,98 EUR

Summe aller Gebühreneinheiten

671,5   GE

Gebührensatz je Gebühreneinheit

6,44 EUR / GE

 

Im Ergebnis bedeutet dies, dass der derzeitige Gebührensatz von 6,44 EUR je Gebühreneinheit auch in der Kalkulationsperiode 2016 – 2018 in dieser Höhe bestehen bleiben könnte.

 


Anlagenverzeichnis:

 

Entwurf der 2. Änderungssatzung zur Satzung vom 23.11.2010 über die Erhebung von Benutzungsgebühren zur Deckung der Unterhaltungskosten der Gewässer in der Gemeinde Krummbek.


Beschlussvorschlag:

 

Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, folgende Beschlüsse zu fassen:

 

a)  Die Gemeindevertretung stimmt der ihr mit der Verwaltungsvorlage vom 10.08.2015 vorgelegten Gebührenkalkulation für die Gewässerunterhaltung in der Gemeinde Krummbek mit den darin enthaltenen Festsetzungen und Ermessensentscheidungen zu.

 

b)  Die Gemeindevertretung beschließt die 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren zur Deckung der Unterhaltungskosten der Gewässer in der Gemeinde Krummbek gemäß Entwurf (Anlage), wonach die Regelung, dass die Geltungsdauer der Satzung bis 31.12.2015 befristet ist, aufgehoben wird.