Die
Landesregierung will als neues schulisches Unterstützungssystem mit Beginn des
kommenden Schuljahres eine neue sogenannte Schulische Assistenz an den
Grundschulen einführen.
Eine
Information über Eckpunkte zur Zielsetzung und zu den Aufgaben der Schulischen
Assistenz erhalten Sie in der Anlage.
Die
Schulische Assistenz soll nach dem Optionsmodell organisiert werden.
Option
1 Der Schulträger stellt die Kräfte
selbst ein.
Option
2 Er beauftragt einen freien
Träger mit der Aufgabe und
Option 3 wenn
sich weder für Option 1 oder 2 entschieden wurde, wird das Land schulische
Assistenzkräfte zur Verfügung stellen.
In
jeder Variante trägt das Land die Kosten, wobei die Mittel, die auf die
einzelnen Schulträger entfallen, nach den Zahlen der Grundschülerinnen und
–Schüler bemessen werden. Pro Kopf ergibt sich ein Satz von 125,00 € je
Schuljahr. Maßgeblich für die Berechnung sind die Schülerzahlen zum Stichtag 19.09.2014.
Zu diesem Stichtag befanden sich 148 SuS an der Grundschule. Multipliziert mit
125,00 € ergibt sich ein Betrag in Höhe von 18.500,00 €. Dieser Betrag wird ab
2016 jeweils an die maßgeblichen Tarifabschlüsse angepasst. Diese Mittel stehen
zunächst verbindlich für den Zeitraum von fünf Jahren zur Verfügung. Das Land
beabsichtigt jedoch, die Schulische Assistenz als verlässliches Element der
multiprofessionellen Ausstattung von Schulen dauerhaft zu etablieren.
Die
Qualifikation der Schulischen Assistenz richtet sich nach den vorgesehenen
Einsatzbereichen. Generell kommen insbesondere Erzieherinnen und Erzieher und
pädagogisch ausgebildete Personen, sozialpädagogische Assistenten oder
KinderpflegerInnen sowie sozial erfahrene Personen in Betracht (zum Beispiel
Mitarbeiter, die schon in schulischen Betreuungs- und Bildungseinrichtungen
tätig sind). Es ist zudem möglich, Schulische Assistenz auch mit schon
vorhandenen Strukturen – beispielsweise in den Betreuungs- oder
Ganztagsangeboten – personell und inhaltlich zu verbinden.
Die
Schulleitung wünscht ausdrücklich die Einführung schulischer Assistenz. Auch
dieses Instrument, würde neben der Schulsozialarbeit, einen Standortvorteil für
die Schule mit sich bringen. Nachstehend ist eine kurze Zusammenstellung über
die Hintergründe und Aufgaben der Schulischen Assistenz aufgeführt, in der auch
die Abgrenzung zur bereits vorhandenen Schulbegleitung deutlich gemacht wird:
Hintergrund
- veränderte Familienstrukturen fordern eine immer
längere Verweildauer
von Kindern
in der Schule
- Zunahme von alleinerziehenden Eltern
- Zunahme von Beeinträchtigungen, Defiziten bzw.
Auffälligkeiten bei Schul-
anfängern
® Grundschulen
benötigen daher Unterstützung, diese soll von Schul-
assistenten geleistet werden.
Zentrale Aufgabe:
- pädagogische Unterstützung für die Schule
Aufgaben- und Einsatzfelder (siehe
Eckpunkte-Papier):
1. Unterstützung von Schülerinnen und Schülern im
sozialen und emotionalen Bereich mit dem Ziel der Förderung des sozialen
Verhaltens und der besseren Integration in den Klassenverband sowie einer
dauerhaften schulischen Teilhabe.
2. Unterstützung von Lehrkräften sowie von
Schülerinnen und Schülern während des Unterrichts.
3. Unterstützung von Lehrkräften sowie Schülerinnen
und Schülern bei der Gestaltung des gesamten Schulvormittags einschließlich der
Pausen.
4. Unterstützung von Lehrkräften sowie Schülerinnen
und Schülern bei besonderen Projekten, Ausflügen bzw. Klassenfahrten,
Sporttagen, Schul- und Klassenfesten sowie generell beim Lernen am anderen Ort.
5. Unterstützung einzelner Kinder bei
unterrichtsergänzenden Angeboten, um deren Teilnahme zu ermöglichen (z. B.
Ganztag, Betreuung, Hausaufgabenhilfe, Arbeitsgemeinschaften)
6. Punktuelle Unterstützung von Schülerinnen und
Schülern in belastenden Situationen.
Schulbegleitungen
- unterstützen Kinder mit Handicap
- sollen einen individuellen Nachteil ausgleichen
- werden befristet bewilligt
- dürfen nur für ein Kind da sein
- sind bei Trägern angestellt
Der
Schulrat des Kreises Plön hat mit Schreiben vom 04.06.2015 darum gebeten, ihm
mitzuteilen, welche Entscheidungen in Sachen Einführung Schulischer Assistenz die Schulträger im Kreis getroffen
haben.
Um
Beratung und Beschlussfassung wird daher gebeten.
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Anlagenverzeichnis:
- Eckpunkte zur Zielsetzung und zu den
Aufgaben Schulischer Assistenz