Sachverhalt:
Die Breitbandversorgung in den Gemeinden der
Probstei ist, von einzelnen Ausnahmen abgesehen, nicht ausreichend. Selbst die
in einzelnen Teilen heute noch als ausreichend betrachtete Versorgung mit
ausreichenden Breitbanddiensten dürfte angesichts zunehmenden Anstiegs der
Datenraten, der stark ansteigenden Nutzung durch Private und Firmen in allen
Lebensbereichen mittelfristig an ihre Grenzen stoßen. Da die Bedeutung von
Breitbanddiensten eine unstreitig hohe Bedeutung in allen Lebensbereichen hat
und aber auch vor allem für die Entwicklung der Gemeinden außerordentlich
wichtig ist, wurde im Jahr 2013 mit Förderung des Landes eine Studie in Auftrag
gegeben, die Aussagen über die technischen Möglichkeiten und Varianten bringt,
aber auch eine wirtschaftliche Betrachtung über einen Betrachtungszeitraum von
30 Jahren aufzeigt. Die Studie, aber auch alle nachfolgenden Arbeiten wurden
vom Arbeitskreis Breitband, der sich aus Vertreterinnen und Vertretern der
Gemeinden zusammensetzte, begleitet und mit den Mitgliedern des Amtsausschusses
kommuniziert.
Im Frühjahr 2014 wurden die Studienergebnisse
allen Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern vorgestellt.
Als die nach heutigen Erkenntnissen
zukunftsicherste Lösung wurde dabei der Ausbau einer Infrastruktur mittels
eines Glasfaseranschlusses bis ins Gebäude, die sog. FTTB Lösung betrachtet,
ebenso wie der als Zwischenlösung angedachte Überbau der sog.
Kabelverzweigerkästen (KVZ) als sog. FTTC Lösung. Außerdem wurden
Einschätzungen vorgenommen, wie hoch die Belastung der Gemeinden wäre, wenn der
Ausbau nicht im Eigentum der Gemeinden, sondern durch einen Dritten, der dann
Zuschüsse der Gemeinden erhielte (sog. Deckungslückenmodell). Die Deckungslücke
ist dabei betragsmäßig der sich als nicht wirtschaftlich erweisende Teil der
privaten Finanzierung eines Unternehmens.
Die Modelle sollen hier nur summarisch
dargestellt werden. Hingewiesen werden muss darauf, dass die öffentliche Hand
aus Rechtsgründen lediglich als Infrastrukturbetreiber und nicht als
Telekommunikationsbetreiber auftreten darf. Die Gemeinden würden also außer bei
der Deckungslückenfinanzierung als Verpächter einer passiven Infrastruktur
auftreten (sog. Pachtmodell).
FFTB-Ausbau
Je nach Versorgungsgrad und Anschlussdichte
würden die Investitionskosten deutlich oberhalb von 20 Mio. Euro liegen. Bei
unterschiedlich hoch geschätzten Pachtzinsen würde am Ende des 30-jährigen
Betrachtungszeitraums in einer pessimistisch gerechneten Variante zweistellige
Millionendefizite bei Einrechnung aller Finanzierungs- und Betriebskosten
entstehen können. Erst bei außerordentlich hohen Anschlussdichten und
Pachtzinsen könnte ein deutlich besseres bis hin zu einem wirtschaftlich
darstellbarem Ergebnis entstehen.
Allerdings ist zu beachten, dass in diesem
Fall das gesamte Netz im Eigentum der Gemeinden verbliebe.
FTTC-Ausbau
Der Breitbandausbau wurde derart untersucht,
dass eine Überbauung der KVZ stattfindet, so dass ein späterer Ausbau nach dem
KVZ mit Glasfaser bis ins Gebäude möglich wäre. Diese Lösung stellt unstreitig
die technisch schlechtere Lösung dar, da die sog. letzte Meile immer noch per
Kupferkabel überwunden werden muss, um den gewünschten Datentransport an den
Endnutzer zu gewährleisten. Zwar sind durch gewisse Techniken heute höhere
Datenraten möglich im Falle der KVZ-Ertüchtigung, aufgrund der physikalischen
Grenzen des Kupferkabels kann diese Lösung allerdings keineswegs als technisch
vergleichbare Lösung zum FTTB-Ausbau betrachtet werden.
Hinsichtlich der Zukunftsfähigkeit würde es
sich daher um eine, wenn auch vertretbare, Zwischenlösung handeln.
In wirtschaftlicher Hinsicht unterscheidet
sich diese Variante durch geringere Investitionskosten bei im Ergebnis auch
geringeren Defiziten im mittleren einstelligen Mio-Bereich nach 30 Jahren. Aber
auch diese Infrastruktur bliebe im Eigentum, und damit als Gegenwert, der
Gemeinden erhalten.
Deckungslückenfinanzierung
Die Deckungslückenfinanzierung unterscheidet
sich in technischer Hinsicht dann nicht vom FTTC-Ausbau, wenn
genügend Glasfaserkabel zum KVZ gelegt werden, um damit einen späteren
FTTB-Ausbau zu ermöglichen.
Sie unterscheidet sich allerdings erheblich
in der Wirkung der Finanzierung. Die Kosten der Deckungslücke für die Gemeinden
der Probstei wurden seitens des beauftragten Beratungsunternehmens auf
insgesamt ca. 2 Mio. Euro geschätzt. Hierbei handelte es sich dann im Kern um
einen Zuschuss an ein Unternehmen, welches dann den Ausbau der Technik
vornimmt. Da auch dieses Geld durch die Gemeinden aufzubringen wäre, würde es
bei betriebswirtschaftlicher Betrachtung selbst bei Berechnung mit einem heute
geringen Eigenkapitalzins für eine Laufzeit von 30 Jahren deutlich höhere
Aufwendungen für die Gemeinden bedeuten, als die Finanzierung des FTTC-Ausbaus.
Bei Kreditfinanzierung wäre das Ergebnis noch schlechter.
Und erschwerend kommt hinzu, dass sich bei
dieser Lösung, die Infrastruktur nicht im Eigentum der Gemeinden befindet. Im
Kern handelt es sich, bei wenn auch geringerem Infrastrukturbetriebsrisiko, um
einen sog. verlorenen Zuschuss an ein Unternehmen. Eine Wertschöpfung bei den
Gemeinden wäre damit nicht gegeben.
Etwaige Zuschüsse des Landes zu Investitionen
der Gemeinden wurden bei allen Szenarien nicht betrachtet. Die
Förderkulisse wird sich wahrscheinlich auf Bundesebene verändern und
möglicherweise auch verbessern. Verlässliche Aussagen hierzu wären jedoch
Spekulation. Auch die Bezuschussung einer Deckungslücke für einzelne Gemeinden
ist jedenfalls nach den bisherigen Aussagen des Landes unrealistisch. Sie entspräche
darüber hinaus auch nicht der Landestrategie, die ebenfalls von einem
FTTB-Ausbau ausgeht.
Beratungsleistungen hingegen sind nach wie
vor förderfähig.
Parallel wurde im vergangenen Jahr die durch
den Kreis Plön in Auftrag gegebene Studie vorgestellt. Diese bestätigte im
Ergebnis die technische Betrachtung, dass sich der FTTB-Ausbau als die beste
aller heute vorstellbaren Lösungen darstellt. Auch Funklösungen böten keine
technische Alternative zumal insbesondere aus Mobilitäts- und touristischen Gründen
sowohl eine feste als auch eine mobile hervorragende Versorgung gewährleistet
werden sollte. Die wirtschaftlichen Ergebnisse stellten sich unter Annahme
gewisser Voraussetzungen im Falle eines FTTB-Ausbaus als wirtschaftlich
darstellbar dar.
Da allerdings gewisse Unsicherheiten
hinsichtlich der Investition auf der einen Seite, der zu gewinnenden
Pachtzinsen auf der anderen Seite nicht auszuschließen waren, wurde seitens der
Akteure in der Probstei beschlossen, ein sog. Interessenbekundungsverfahren (IBV)
durchzuführen, um die Annahmen der Studienergebnisse am Markt zu prüfen. Mit
den zur Verfügung stehenden Restmitteln der Gemeinden und unter Zuhilfenahme
von Fördermitteln des Landes wurde mit externer technischer und rechtlicher
Beratung ein sehr aufwändiges Anbieter- und Technikneutrales europaweites
Interessenbekundungsverfahren durchgeführt. Parallel hatte der Arbeitskreis
Breitband des Amtes den Auftrag, Finanzierungs- und Strukturfragen quasi als
Modell auf Basis der Studienergebnisse zu erarbeiten, damit nach Beendigung des
IBV umgehend belastbare und abschließende Entscheidungen der Gemeinden möglich
werden und sind. Auch diese Ergebnisse wurden kürzlich den Bürgermeisterinnen
und Bürgermeistern sowie allen Fraktionsvorsitzenden vorgestellt.
Das IBV ließ die o.a. technischen Varianten
vollumfänglich zu. Bewerbungen für eine Deckungslückenfinanzierung wurden nicht
eingereicht. Von vier Bewerbern konnten zur Durchführung von
Verhandlungsgesprächen zwei zugelassen werden. An den Gesprächen waren Vertreter
des Arbeitskreises beteiligt. Die anderen zwei Bewerber konnten insbesondere
geforderte Referenzen nicht vorweisen.
IBV
In technischer Hinsicht wird auf die von der
Beratungsfirma vorgenommene anonymisierte Auswertung der Anbietergespräche
hingewiesen. Diese ist der Anlage zur Vorlage beigefügt. Jedenfalls zeigt sich,
dass beide Anbieter den FTTB-Ausbau aus technischen wie wirtschaftlichen
Gründen als den vielversprechendsten und zukunftssichersten Weg betrachten.
Anzumerken ist, dass es sich um sog.
indikative Angebote handelt, die zwar nicht bindend sind, aber gleichwohl aus
Sicht der Beteiligten belastbare Grundlagen für die weiteren Entscheidungen
bieten. Da es sich um namhafte Anbieter handelt, die gleichartige Projekte
bereits in Schleswig-Holstein in der Umsetzung haben, kann keineswegs
insbesondere bei gleichbleibenden Marktverhältnissen davon ausgegangen werden,
dass diese Angebote nicht tragfähig wären. Auf Empfehlung der begleitenden
Anwaltskanzlei werden aus Rechtsgründen die Namen aller Bewerber nicht genannt.
An dieser Stelle soll jetzt für die weiteren
Ausführungen dass FTTB-Angebot näher betrachtet werden (vgl. auch Anlagen).
Die Investitionskosten werden seitens des
Anbieters mit ca. 20 Mio Euro angegeben und entsprechen damit den Einschätzungen
der Studie. Es entstehen den Gemeinden keine Kosten für die aktive Technik. Es
wird ein Pachtzins in Höhe von 5% (!!) der Investitionskosten angeboten. Das
bedeutet bei derzeitigen kommunalen Zinssätzen eine vollständige Refinanzierung
in etwa 25 Jahren. Kosten für Betrieb und Unterhaltung des Netzes entstehen
nicht. Es würde ein Pachtvertrag mit einer Laufzeit von 25 Jahren abgeschlossen
werden. Die vom Telekommunikationsbetreiber (Pächter) angebotenen
Dienstleistungen entsprechen dem marktüblichen. Es würden sogar Rabatte für
Strom- oder Gaskunden angeboten. Wie im Strom- und Gasmarkt üblich, kann auch
das Breitbandnetz diskriminierungsfrei, also von anderen
Telekommunikationsanbietern, genutzt werden. Diese müssten dann allerdings eine
Durchleitungsgebühr zahlen.
Das passive Netz befände sich im Eigentum der
Gemeinden.
Bei Erreichen der Startausbauquote (3.600
Kunden bzw. 3.000 Hausanschlüsse) würde eine Bauzeit von drei Jahren gerechnet
werden. Der Hausanschluss für den einzelnen würde im Aquisezeitraum kostenlos
bis zu einer Länge von 20 Metern bereitgestellt werden.
Bewertung:
Es handelt sich um ein überaus positives
Ergebnis, welches es real erscheinen lässt, dass eine FTTB-Lösung für die
Probstei ohne laufende bzw. jährliche Defizitabdeckungen der Gemeinden möglich
ist. Zwar sind für den Start gewisse Anschlusszahlen zu erreichen, die
allerdings vergleichsweise niedrig erscheinen und bei gewisser Unterstützung
durch die Gemeinden erreichbar sein sollten. Ohne gewisse Anschlussquoten, auch
dies ist eine Erkenntnis des IBV, würde es allerdings keinen Anbieter geben,
der auf eigenes Risiko in die Vorleistung einer derartigen Ausbauinvestition
ginge.
Es wären Übertragungsraten von 1GB möglich
und damit wäre die Probstei insgesamt nachhaltig und zukunftssicher mit einer
Breitbandinfrastruktur ausgestattet, die sich dann auch noch im Eigentum der
Gemeinden befände und nach vollständiger Tilgung sogar die Erwirtschaftung von
Gewinnen verspräche.
Angesichts der bisher in Rede stehenden jährlichen
Zuschüsse der Gemeinde für eine nicht adäquate technische Lösung, sollte daher
der Ausbau der FFTB-Lösung angestrebt und versucht werden. Zwar sind gewisse
Quoten zu erreichen, angesichts andernorts höherer Quoten und der steigenden
Bedeutung der Breitbandversorgung insgesamt, dürfte dieser Umstand keine
uneinnehmbare Hürde sein. Dies gilt jedenfalls, wenn die Alternative wäre, aus
gemeindlichen Mitteln eine Breitbandversorgung zu finanzieren. Es darf auch
davon ausgegangen werden, dass derjenige Endnutzer (Bürgerinnen/Bürger,
Eigentümer und Firmen in der Probstei) ein Interesse an dieser FFTB-Lösung hat,
da er nur auf diese Weise einen kostenfreien Glasfaseranschluss an sein Gebäude
erlangen kann und so auch ohne tatsächliche Nutzung der Möglichkeiten des
Breitbandes eine Wertsteigerung seiner Immobilie erreichen kann.
Auch im Zuge des demographischen Wandels und
des damit zwangsläufig auch einhergehenden Wettbewerbes verschiedener Regionen
miteinander zu verschiedensten Themen (Baugebiete, Dorfentwicklung, Tourismus,
Gewerbe, Firmenansiedlungen, etc.) erschiene das außer Acht lassen dieser
Chance nicht vertretbar.
Im Lichte dieser Erkenntnisse hat der
Arbeitskreis Breitband folgende einmütige Empfehlungen ausgesprochen:
Gründung eines Zweckverbandes
Die unvermeidliche nächste Ausschreibung, um
verbindliche Verhandlungen zu führen muss durch einen Rechtsträger erfolgen,
der dann auch als Verpächter und Verhandlungspartner auftreten kann. Die
notwendige Technik- und Anbieterneutrale europaweite Ausschreibung bedarf
externer Beratung in den Bereichen Technik, Recht und Wirtschaftlichkeit.
Hierfür würden nach heutigen Erkenntnisse und nach Abstimmung mit dem Land
Kosten in Höhe von ca. 150.000,00 € (brutto) entstehen, die seitens des Landes
mit 75 % (netto) gefördert würden. Dies würde eine Belastung der Gemeinden in
Form einer Verbandsumlage von 55.000,00 € bedeuten. Hinzu käme ein Betrag in
Höhe von 35.000,00 €, der als Eigenkapital für den Zweckverband aufzubringen
wäre. Das Gesetz über kommunale Zusammenarbeit sieht im Falle der
wirtschaftlichen Betätigung eines Zweckverbandes, dies ist hier der Fall, die
Führung der Geschäfte im Rahmen der Eigenbetriebsverordnung und damit zwingend
die Ausweisung von Stammkapital vor. Die Höhe bei Gründung des Zweckverbandes
ist dem bereits bestehenden und anderen Zweckverbänden angelehnt.
Angesichts
derzeit niedriger Zinsen, die auch langfristig gesichert werden können, und
angesichts des beschriebenen Angebots kann derzeit davon ausgegangen werden,
dass es sich hierbei im Ergebnis um eine einmalige Belastung der Gemeinden
handelt.
Es wäre dann
Aufgabe der Rechtsberatung im Falle der Ausschreibung durch den Zweckverband,
dass die Ausschreibung derart gestaltet wird, dass dieser Fall der
Nichtbelastung der Gemeinden sicher ist bzw. nicht ohne weitere gemeindlichen
Entscheidungen eintreten kann.
Die
Gründungssatzung des Verbandes beschreibt diesen Fall in den Austritts- bzw.
Kündigungsregelungen, so dass die gemeindliche Finanzhoheit mit Ausnahme der
vorstehenden Kosten unberührt bleibt. Diese Kosten sind allerdings nicht
vermeidbar, da ohne diese Beratung eine Ausschreibung und vor allem belastbare
Vertragsverhandlung mit einem Anbieter nicht möglich wäre. Angesichts des
Zinsniveaus wäre sogar eine Refinanzierung der quasi „Vorleistungen“ der
Gemeinden denkbar, davon soll aus Gründen der Klarheit aber nicht ausgegangen
werden.
Da das Eigenkapital (35.000,00 €) nicht ohne
weiteres für den Aufwand (Beratungsleistungen) verwendet werden darf, bedarf es
der Verbandsumlage zur Deckung des nicht durch einen Zuschuss (Ertrag)
gedeckten Aufwandes. Das Eigenkapital bliebe dadurch im Verband stehen und
würde nicht aufgezehrt werden.
Nur im Falle einer erfolglosen Ausschreibung
und Verhandlungsführung wäre daher im schlechtesten Fall die Verbandsumlage zur
Deckung der nicht durch Zuschuss gedeckten Mittel verloren. Das Stammkapital
hingegen bliebe erhalten.
Eine Übersicht der Kostenverteilung auf die
Gemeinden ist der Anlage beigefügt.
Angesichts des Angebotes und der Möglichkeit,
nach Beschlussfassung der Gemeinden, zügig agieren zu können, kann davon nach
heutigen Erkenntnissen allerdings nicht ausgegangen werden. Das Gegenteil ist
der Fall. Nach objektiven Maßstäben kann im Ergebnis von einer kostendeckenden
FTTB-Lösung ausgegangen werden, wie sie in einigen Landesteilen, in den sich
mehrere Gemeinden gemeinsam aufgestellt haben, bereits in der Umsetzung ist
(Steinburg, Dithmarschen, etc).
Der zur Gründung des Zweckverbandes
notwendige öffentliche-rechtliche Vertrag sowie die Gründungssatzung sind sehr
eng an den „Breitbandzweckverband im Kreis Plön“ angelehnt. Diese Werke sind in
jüngster Vergangenheit mit der Kommunalaufsicht abgestimmt und von dieser
genehmigt worden.
Abweichungen wurden nach Beratung mit dem
Arbeitskreis vorgenommen für die Bereiche der Verbandszusammensetzung und der
Finanzierung der Verbandsumlage. Angesichts der durchaus überschaubaren Beträge
(vgl. oben) und der relativ geringen Schwankungen (bei verschiedenen
Verteilungsmodellen) wurden verschiedene in der Vergangenheit vorgenommene
Rechenmodelle nicht weiter verfolgt, insbesondere da von einer kostendeckenden
Lösung ausgegangen werden kann. Ebenso mit Blick darauf, dass das einzuzahlende
Stammkapital nach heutigem Stand nicht verzehrt werden muss. Die Verteilung
erfolgt daher solidarisch mit Blick auf die Sitzverteilung in der
Verbandsversammlung. Gleiches gilt dann natürlich auch für die
Eigentumsverhältnisse. Einzige Ausnahme wäre die hauptamtliche Gemeinde
Schönberg (mit zwei Sitzen), was ursächlich darauf zurückzuführen ist, dass bei
nur einem Sitz das ehrenamtliche Element der Gemeinde Schönberg nicht vertreten
wäre. Dies soll nicht der Fall sein, so die einmütige Empfehlung des
Arbeitskreises Breitband.
Hinsichtlich der Austritts- und
Kündigungsmöglichkeiten wird auf die obigen Ausführungen verwiesen. Im Falle
eines Ausbaus nach erfolgreicher Ausschreibung werden diese naturgemäß
erschwert. Allerdings gäbe es dann auch keinen Zweifel mehr an dem
Breitbandausbau an sich.
Abschließend soll darauf hingewiesen, dass
Themen wie die Laufzeit des abzuschließenden Pachtvertrages, Höhe der
Pachtzinsen, Ausbauquoten bis hin zur Absicherung von Insolvenzrisiken, etc. pp
bereits in der Ausschreibung definiert werden und können. Gerade hier erlangt
die notwendige Rechtsberatung Bedeutung.
Auf die begleitenden Anlagen wird
hingewiesen. Für weitere Erläuterungen steht die Verwaltung natürlich zur
Verfügung. Bei dieser Vorlage kann es sich naturgemäß nur um eine summarische
Zusammenfassung der bisherigen Erkenntnisse handeln.
Anlagenverzeichnis:
Öffentlich-rechtlicher Vertrag
Gründungssatzung
Liste Kostenverteilung
Anonymisierte Anbieterauswertung
Präsentationen vom 20.05.2015
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird außerdem gebeten, die
erforderlichen Vorarbeiten zur Erstellung eines Förderantrages für die
Ausschreibungsleistungen sowie die Ausschreibung selbst parallel und begleitend
vorzunehmen.