Betreff
AktivRegion Ostseeküste; Mitgliedschaft
Vorlage
HÖHND/BV/068/2015
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Alle Einzelmitglieder der Aktivregion Ostseeküste haben in der Vergangenheit vor abschließender Fertigung der zur Anerkennung für die neue Förderperiode der EU (2015 -2023) erforderlichen Integrierten Entwicklungsstrategie folgenden Beschluss gefasst:

 

Beschluss:

„……beschließt, als Teil der Gebietskulisse der LAG AktivRegion Ostseeküste im Rahmen der ELER-Förderung (2014 – 2023), die gemeinsam und von weiteren Akteuren erarbeitete Integrierte Entwicklungsstrategie in der derzeitigen Fassung aktiv umzusetzen.

Zur Umsetzung der Strategie ist die Bereitstellung von öffentlichen KO-Finanzierungsmitteln für die Jahre 2015 – 2023 für das Betreiben der Lokalen Aktionsgruppe insbesondere durch das Regionalmanagement erforderlich. Dazu beteiligt sich die Gemeinde mit einem Beitrag von 0,80 € je Einwohner/jährlich.

Zur Sicherung von möglichen Projekten in privater Trägerschaft und unter dem Vorbehalt, dass das Land Schleswig-Holstein Mittel in gleicher Höhe bereitstellt, beteiligt sich die Gemeinde mit einem Beitrag von 0,17 € je Einwohner/jährlich.

Für Projekte in eigener Trägerschaft bzw. mit eigener Beteiligung wird die erforderliche KO-Finanzierung gesondert bereitgestellt.

Die Zusagen stehen unter dem Vorbehalt eines jeweiligen notwendigen Haushaltsbeschlusses.“

 

Die Strategie ist auf der Homepage www.aktivregion-ostseeküste.de abrufbar und befasst sich mit Projekten um die Kernthemen Klimawandel und Energie, Wachstum und Innovation, Nachhaltige Daseinsvorsorge sowie Bildung. Die Förderquoten liegen in der bisherigen Höhe von 55% der förderfähigen Nettokosten, zzgl. jeweils möglicher 5%iger Zuschläge für interkommunale oder in der Region modellhafte Projekte. Durch die Strategie ist gewährleistet, dass wie in der Vergangenheit auch eine Vielzahl von Projekten auch und insbesondere für kleinere Gemeinden möglich sein wird.

 

Die Strategie und die Beschlusslagen der Mitglieder der AktivRegion wurden auf Basis einer Richtlinie des Landes Schleswig-Holstein zur Erstellung der Strategie herbeigeführt und dem Land zeitgerecht vorgelegt.

Nach Einreichung der Strategie teilt das Land nunmehr mit, dass die Anerkennung erst erfolgen kann, wenn aufgeklärt wird, ob in den Fällen, in denen ein Amt über eine Mitgliedschaft verfügt (Achtung: Die Satzung lässt sowohl die Mitgliedschaft einer Gemeinde als auch eines Amtes zu), eine Aufgabenübertragung auf das jeweilige Amt erfolgt ist. Problematisch könnte dies für die Gemeinden des Amtes Selent/Schlesen und einige Gemeinden des Amtes Probstei sein. Die genannten Ämter sind bereits seit jeher Mitglied. Eine Prüfung der Sachlage für die Gemeinden des Amtes Selent Schlesen ist von hier aus naturgemäß nicht ohne weiteres möglich.

 

Für die Gemeinde Höhndorf stellt sich nach alledem die Frage der Übertragung der Aufgabe „Mitgliedschaft in der AktivRegion Ostseeküste e.V. als Teilaufgabe der Integrierten Ländlichen Entwicklung gem. § 5 Abs. 1 Ziffer 14 Amtsordnung“ auf das Amt Probstei. Alternativ käme ein Beschluss über eine Einzelmitgliedschaft in Frage. Finanziell ist dies unbeachtlich, da die Mitgliedsbeiträge im derzeitigen Fall (Amt ist Mitglied) im Wege der Amtsumlage finanziert werden. Im Falle einer Einzelmitgliedschaft werden die Mitgliedsbeiträge unter Herausrechnung aus der Amtsumlage direkt aus dem Gemeindehaushalt bezahlt. Die Unterschiede sind marginal. Hinsichtlich der Mitbestimmung ergäbe sich zwar ein Unterschied, der allerdings eher gegen eine Einzelmitgliedschaft spräche, da die Stimmenanteile auf die Einwohneranzahl abgestimmt sind. Außerdem konnten schon in der Vergangenheit alle Gemeinden, die wollten, selbstverständlich an den Sitzungen der AktivRegion teilnehmen und inhaltlich mitwirken.

 

Zwar lässt die Amtsordnung nur eine gewisse Anzahl (5) von Aufgabenübertragungen zu und die Gemeinde hat bereits die Aufgabe „Beteiligung an dem Personenbeförderungsunternehmen Verkehrsbetriebe Kreis Plön…“ auf das Amt übertragen, da es sich hierbei aber ebenfalls um eine Teilaufgabe der Integrierten Ländlichen Entwicklung handelt, ist dies unschädlich, da es die Anzahl der übertragenen Aufgaben nicht erhöht.

 

Um nun allerdings die Anerkennung nicht zu gefährden sind also, im Zweifel klarstellende Beschlüsse notwendig. Es wird darauf hingewiesen, dass das Land eine Frist bis zum 30.06.2015 gesetzt hat. Die AktivRegion sollte dabei als Konstrukt zur Vergabe von Fördermitteln nicht gefährdet werden, da auf andere Weise, gerade für kleinere Gemeinden die Aquise von Fördermittel kaum möglich wäre.

 

Es wird daher um Beratung und Beschlussfassung gebeten. Alternativ zum formulierten Beschlussvorschlag wäre zu beschließen, dass die Gemeinde eine Einzelmitgliedschaft beschließt und der o.a. zitierte Beschluss wäre zu fassen.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeinde Höhndorf beschließt, die Aufgabe Mitgliedschaft in der AktivRegion Ostseeküste e.V. als Teilaufgabe der Integrierten Ländlichen Entwicklung gem. § 5 Abs. 1 Ziffer 14 Amtsordnung auf das Amt Probstei zu übertragen.

 

Die Gemeinde stimmt der im Sachverhalt beschriebenen bereits gefassten Beschlusslage des Amtes zu.