Sachverhalt:
Durch die Leitung der Grundschule Laboe wurde
vermehrt darauf hingewiesen, dass viele Kinder an der Grundschule aufgrund
häuslicher und sozialer Probleme verhaltensauffällig sind. Diese Problemkinder
können nicht allein von den Lehrkräften - neben dem Unterricht - ausreichend
betreut werden. Hier ist der Einsatz einer pädagogischen Fachkraft
erforderlich. Die Schulleiterin, Frau Telli, hatte bereits in der letzten
Ausschusssitzung darum gebeten, Schulsozialarbeit an der Grundschule
einzurichten und die Gründe dafür ausgiebig geschildert.
Schulsozialarbeit ist Ansprechpartner für die
Schülerinnen und Schüler bei Schulschwierigkeiten, Problemen in der Familie, im
Freundeskreis und bei Konflikten mit Lehrkräften. Sie dient auch als
Ansprechpartner für Eltern und Lehrkräfte. Schulsozialarbeit setzt sich zum
Ziel, Kinder und Jugendliche im Prozess des Erwachsenwerdens zu begleiten, sie
bei der Lebensbewältigung zu unterstützen und ihre Kompetenz zur Lösung von
persönlichen und sozialen Problemen zu fördern. Dazu gehört auch Hilfestellung
beim Aufbau und der Stabilisierung von Eigenverantwortung und Selbständigkeit.
Die Schulsozialarbeit soll dabei als Bindeglied zwischen Jugendhilfe und Schule
fungieren. Sie schließt alle Aktivitäten ein, die dazu geeignet sind, Konflikte
und Diskrepanzen bei Schülerinnen und Schülern, Eltern und Lehrkräften
innerhalb der Schule abzubauen. So kann die unterrichtliche, soziale und
psychische Situation der genannten Personengruppen verbessert werden.
In Abstimmung mit der Schulleitung wurde
vereinbart, dass zunächst die Einrichtung einer Stelle für Schulsozialarbeit
mit einem wöchentlichen Stundenumfang von 15 Arbeitsstunden auskömmlich ist.
Angedacht ist die Einstellung einer Erzieherin/eines Erziehers zum
Schuljahresbeginn 2015/2016. Zunächst befristet für den Zeitraum von einem
Jahr. Da die Sommerferien in diesem Jahr spät enden, wäre die Einstellung zum
01.09.2015 vorzunehmen.
Der Arbeitgeberaufwand für 2015 beträgt rd.
6.300,00 €. Die Personalkosten wurden berechnet auf der Basis einer Bezahlung
nach Entgeltgruppe S 8 TVöD.
Das Land Schleswig-Holstein fördert
Schulsozialarbeit. Die Schulen sollen durch den Einsatz der Mittel bei der
Erfüllung ihres Erziehungsauftrages unterstützt werden. In Interesse einer
frühzeitigen Intervention dienen die Mittel vorrangig der Förderung von
Schulsozialarbeit an Grundschulen. Damit wird berücksichtigt, dass die
Möglichkeit, Erziehungskonflikte zu lösen, umso größer ist, je jünger
Schülerinnen und Schüler sind. Die Landesmittel werden durch das Schulamt des
Kreises Plön verteilt. Für die Grundschule Laboe stehen in 2015 insgesamt
6.615,00 € zur Verfügung. Somit wäre die Einführung von Schulsozialarbeit in
diesem Haushaltsjahr kostenneutral für den Schulträger.
Um Beratung und Beschlussempfehlung an die
Gemeindevertretung wird gebeten.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur und Sport empfiehlt der Gemeindevertretung, eine Stelle für Schulsozialarbeit an der Grundschule Laboe zum 01.09.2015 einzurichten. Die Einrichtung erfolgt zunächst befristet für den Zeitraum von einem Jahr. Die Stelle ist mit einer Erzieherin/einem Erzieher zu besetzen. Eine Vergütung erfolgt nach Entgeltgruppe S 8 TVöD.