Betreff
1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan 2015 der Gemeinde Köhn
Vorlage
KÖHN/BV/090/2015
Aktenzeichen
II.910.02.08
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Im Entwurf wird die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2015 der Gemeinde Köhn mit dem Nachtragshaushaltsplan zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

 

Der Verwaltungshaushalt weist dabei Einnahmen und Ausgaben in Höhe von jeweils 934.800 € aus. Im Vermögenshaushalt sind Einnahmen und Ausgaben in einer Größenordnung von je 476.300 EUR veranschlagt worden. Dementsprechend liegt mit diesem Etat-Entwurf ein in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichenes Zahlenwerk vor.

 

Der investive Teil des Etats, d.h. der Vermögenshaushalt, weist Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 473.700 EUR aus. Diese sind im Vergleich zum Ursprungshaushalt um 302.700 € gestiegen. Zur anteiligen Finanzierung dieser Maßnahmen bedüfte es einer Kreditaufnahme i.H.v. 320.000 EUR. § 2 der Nachtragshaushaltssatzung beinhaltet demgemäß die Festsetzung eines derartigen Gesamtbetrages der Kredite.

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden mit der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2015 der Gemeinde Köhn nicht verändert.

 

Zum Entwurf des Verwaltungshaushaltes können zudem die nachfolgenden Informationen gegeben werden:

 

Der auf die Gemeinden des Landes Schleswig-Holstein entfallende Anteil an der Einkommensteuer wird nach sog. Schlüsselzahlen verteilt. Diese Schlüsselzahlen werden alle drei Jahre neu berechnet. Zum Haushaltsjahr 2015 war dies wieder der Fall. Für die Ermittlung der Schlüsselzahlen wurde die Bundesstatistik über die Lohn- und Einkommensteuer für das Jahr 2010 herangezogen und mit Landesverordnung über die Aufteilung und Auszahlung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer und die Abführung der Gewerbesteuerumlage vom 02. Dezember 2014 festgesetzt.

 

Die Schlüsselzahl für die Gemeinde Köhn ist demnach von 0,0003012 auf 0,0002728 gesunken. Dies führt zu Mindereinnahmen in einer Größenordnung von etwa 32.000 €.

 

Dieselbe Schlüsselzahl wird für die Berechnung der Leistungen des Familienleistungsausgleiches herangezogen. Dies führt auch hier zu Mindereinnahmen in einer Größenordnung von 3.100 €.

 

Die Schlüsselzuweisungen werden etwa 8.500 € niedriger ausfallen als ursprünglich prognostiziert. Darüber hinaus liegt die Sollstellung der Gewerbesteuer aktuell mit 9.400 € hinter dem geplanten Soll zurück.

 

Diese negativen Faktoren, die die Gemeinde nicht zu vertreten hat und auch nicht beeinflussen kann, führen zu einem Rückgang des freien Finanzspielraums des Verwaltungshaushaltes von bisher 58.300 € auf nunmehr 14.500 €. Dies bedeutet eine Haushaltsverschlechterung von 43.800 €.

 

Im Vermögenshaushalt waren bisher für die Sanierung der Regenwasserleitungen in Köhn Haushaltsmittel von 150.000 € eingestellt worden. Nach aktuellen Kostenkalkulationen beläuft sich der Investitionsbedarf jedoch auf etwa 450.000 €. Dem Beschluss der Gemeindevertretung vom 03.03.2015 folgend ist der Haushaltsansatz um 300.000 € erhöht worden. Zur anteiligen Finanzierung dieser Sanierungsaufwendungen ist eine Kreditaufnahme von 320.000 € planerisch erforderlich.

 

 

 

 


Beschlussvorschlag für den Finanzausschuss:

 

Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die Nachtragshaushaltssatzung 2015 mit dem Nachtragshaushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gemäß Entwurf zu beschließen.

 

 

Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung:

 

Auf Empfehlung des Finanzausschusses beschließt die Gemeindevertretung die Nachtragshaushaltssatzung 2015 mit dem Nachtragshaushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gemäß Entwurf.