Sachverhalt:
Im Entwurf wird die 1.
Nachtragshaushaltssatzung 2015 der Gemeinde Köhn mit dem Nachtragshaushaltsplan
zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Der Verwaltungshaushalt weist dabei
Einnahmen und Ausgaben in Höhe
von jeweils 934.800 € aus. Im Vermögenshaushalt sind Einnahmen und Ausgaben in
einer Größenordnung von je 476.300 EUR veranschlagt worden. Dementsprechend
liegt mit diesem Etat-Entwurf ein in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichenes
Zahlenwerk vor.
Der investive Teil des Etats, d.h. der
Vermögenshaushalt, weist Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in
Höhe von 473.700 EUR aus. Diese sind im Vergleich zum Ursprungshaushalt um
302.700 € gestiegen. Zur anteiligen Finanzierung dieser Maßnahmen bedüfte
es einer Kreditaufnahme i.H.v. 320.000
EUR. § 2 der Nachtragshaushaltssatzung beinhaltet
demgemäß die Festsetzung eines derartigen Gesamtbetrages der Kredite.
Die Hebesätze für die Realsteuern werden mit
der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2015 der Gemeinde Köhn nicht verändert.
Zum Entwurf des Verwaltungshaushaltes können zudem die nachfolgenden Informationen
gegeben werden:
Der auf die Gemeinden des Landes
Schleswig-Holstein entfallende Anteil an der Einkommensteuer wird nach sog.
Schlüsselzahlen verteilt. Diese Schlüsselzahlen werden alle drei Jahre neu
berechnet. Zum Haushaltsjahr 2015 war dies wieder der Fall. Für die Ermittlung
der Schlüsselzahlen wurde die Bundesstatistik über die Lohn- und
Einkommensteuer für das Jahr 2010 herangezogen und mit Landesverordnung über
die Aufteilung und Auszahlung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer und
die Abführung der Gewerbesteuerumlage vom 02. Dezember 2014 festgesetzt.
Die Schlüsselzahl für die Gemeinde Köhn ist
demnach von 0,0003012 auf 0,0002728 gesunken. Dies führt zu Mindereinnahmen in
einer Größenordnung von etwa 32.000 €.
Dieselbe Schlüsselzahl wird für die
Berechnung der Leistungen des Familienleistungsausgleiches herangezogen. Dies
führt auch hier zu Mindereinnahmen in einer Größenordnung von 3.100 €.
Die Schlüsselzuweisungen werden etwa 8.500 €
niedriger ausfallen als ursprünglich prognostiziert. Darüber hinaus liegt die
Sollstellung der Gewerbesteuer aktuell mit 9.400 € hinter dem geplanten Soll
zurück.
Diese negativen Faktoren, die die Gemeinde
nicht zu vertreten hat und auch nicht beeinflussen kann, führen zu einem
Rückgang des freien Finanzspielraums des Verwaltungshaushaltes von bisher
58.300 € auf nunmehr 14.500 €. Dies bedeutet eine Haushaltsverschlechterung von
43.800 €.
Im Vermögenshaushalt
waren bisher für die Sanierung der Regenwasserleitungen in Köhn Haushaltsmittel
von 150.000 € eingestellt worden. Nach aktuellen Kostenkalkulationen beläuft
sich der Investitionsbedarf jedoch auf etwa 450.000 €. Dem Beschluss der
Gemeindevertretung vom 03.03.2015 folgend ist der Haushaltsansatz um 300.000 €
erhöht worden. Zur anteiligen Finanzierung dieser Sanierungsaufwendungen ist
eine Kreditaufnahme von 320.000 € planerisch erforderlich.
Beschlussvorschlag für den Finanzausschuss:
Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die Nachtragshaushaltssatzung 2015 mit dem Nachtragshaushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gemäß Entwurf zu beschließen.
Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung:
Auf Empfehlung des Finanzausschusses beschließt die Gemeindevertretung die Nachtragshaushaltssatzung 2015 mit dem Nachtragshaushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gemäß Entwurf.