Sachverhalt:
Im Entwurf wird die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2015 der Gemeinde Lutterbek mit dem Nachtragshaushaltsplan zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Der Verwaltungshaushalt weist dabei Einnahmen
in Höhe von 371.500 € und Ausgaben in Höhe von 410.400 EUR aus. Damit ist der
Verwaltungshaushalt nicht ausgeglichen, es besteht ein Sollfehlbetrag in Höhe
von 38.900 €. Im Vermögenshaushalt sind Einnahmen und Ausgaben in einer
Größenordnung von je 37.100 EUR veranschlagt worden.
Der investive Teil des Etats, d.h. der
Vermögenshaushalt, weist Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in
Höhe von 30.000 EUR auf. Diese sind im Vergleich zum Ursprungshaushalt
unverändert. Allerdings bedarf es zur anteiligen Finanzierung dieser Maßnahmen jetzt einer Kreditaufnahme i.H.v. 25.000 EUR (+ 5.000 €). § 2 der
Nachtragshaushaltssatzung beinhaltet demgemäß die Festsetzung eines derartigen
Gesamtbetrages der Kredite.
Die Hebesätze für die Realsteuern werden im
Satzungsentwurf (vgl. § 3) wie folgt ausgewiesen: 370 % für die Grundsteuer A,
390 % für die Grundsteuer B sowie 370 % für die Gewerbesteuer; Diese Hebesätze
würden sich demnach gegenüber dem Ursprungshaushalt 2015 um jeweils 20
Prozentpunkte erhöhen. Dieses ist zwingend erforderlich um die Voraussetzungen
für die Gewährung von Fehlbetragszuweisungen zu schaffen.
Zum Entwurf des Verwaltungshaushaltes können zudem die nachfolgenden Informationen
gegeben werden:
Aufgrund stark gestiegener Schulkosten bei
gleichzeitig verringerten Gewerbesteuereinnahmen war ein Haushaltsausgleich mit
der Jahresrechnung 2014 nicht mehr möglich. Es musste ein Sollfehlbetrag im
Verwaltungshaushalt in Höhe von exakt 18.969,83 € ausgewiesen werden. Gem. § 22
GemHVO-Kameral soll ein Fehlbetrag unverzüglich gedeckt werden. Unter der Haushaltsstelle
9200.89200 ist dies entsprechend berücksichtigt worden.
Der auf die Gemeinden des Landes
Schleswig-Holstein entfallende Anteil an der Einkommensteuer wird nach sog.
Schlüsselzahlen verteilt. Diese Schlüsselzahlen werden alle drei Jahre neu berechnet.
Zum Haushaltsjahr 2015 war dies wieder der Fall. Für die Ermittlung der
Schlüsselzahlen wurde die Bundesstatistik über die Lohn- und Einkommensteuer
für das Jahr 2010 herangezogen und mit Landesverordnung über die Aufteilung und
Auszahlung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer und die Abführung der
Gewerbesteuerumlage vom 02. Dezember 2014 festgesetzt.
Die Schlüsselzahl für die Gemeinde Lutterbek
ist demnach von 0,0001774 auf 0,0001598 gesunken. Dies führt zu Mindereinnahmen
in einer Größenordnung von etwa 20.000 €.
Durch diese Umstände, die die Gemeinde nicht
zu vertreten hat und auch nicht beeinflussen kann, reichen die laufenden
Einnahmen wiederum nicht mehr aus, um die laufenden Ausgaben zu decken. Nach
der Haushaltsplanung muss ein Sollfehlbetrag im Verwaltungshaushalt von 38.900
€ ausgewiesen werden.
Diese Entwicklung mit stark gestiegenen
Schulkosten bei gleichzeitig wegbrechenden Einnahmen war nicht vorhersehbar und
somit auch nicht planbar.
Durch den Wegfall des freien Finanzspielraumes
des Verwaltungshaushaltes von 5.000 € stehen diese Mittel nicht mehr zur
Verfügung zur Finanzierung des Eigenanteils bei der Umstellung auf Digitalfunk
der Feuerwehr. Somit muss der Kreditbedarf im Vermögenshaushalt um eben diese
5.000 € erhöht werden.
Beschlussvorschlag für den Hauptausschuss:
Der
Hauptausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die Nachtragshaushaltssatzung
2015 mit dem Nachtragshaushaltsplan und den Anlagen sowie das
Investitionsprogramm gemäß Entwurf zu beschließen.
Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung:
Auf
Empfehlung des Hauptausschusses beschließt die Gemeindevertretung die Nachtragshaushaltssatzung
2015 mit dem Nachtragshaushaltsplan und den Anlagen sowie das
Investitionsprogramm gemäß Entwurf.