hier: Aufstellungsbeschluss
Sachverhalt:
Der Landkreis Hildesheim hat gebeten, den Bebauungsplan für den Bereich
des Jugendhof und des Betriebsleiterhauses zu ändern. Es ist beabsichtigt, die
Gebäude des Jugendhof zu modernisieren, in dem z.B. Teeküchen, Elektroheizungen
und auch sanitäre Anlagen eingebaut werden. Mit der Modernisierung soll auch
der Betrieb zeitgemäß angepasst werden. Der derzeitige Bebauungsplan lässt
lediglich eine saisonbedingte Nutzung zu, damit ist die Nutzung der Gebäude von
jeweils Oktober bis März eines jeden Jahres unzulässig. Es ist jedoch
vorgesehen, den Jugendhof künftig ganzjährig zu betreiben.
Weiterhin plant der Landkreis Hildesheim eine Nutzungsänderung des
Heimleiterhauses. Im Bebauungsplan ist dieses Haus als Wohnhaus für den
Heimleiter festgesetzt. Sollte sich aus dem künftigen Betrieb des Jugendhof
ergeben, dass ein Heimleiterhaus nicht mehr erforderlich ist, so soll der
Einbau von bis zu vier Ferienwohnungen möglich sein. Zusätzlich soll auf der
Fläche nördlich des Heimleiterhauses die Möglichkeit geschaffen werden, Ferienhäuser
zu errichten.
Der vorhandene Bebauungsplan setzt die Flächen des Jugendhof und des
Heimleiterhauses von der Grundnutzung her als Gemeinbedarfsfläche fest. Diese
Ausweisung entspricht nach dem neuen Konzept des Landkreises Hildesheim jedoch
nicht mehr den bisherigen Gegebenheiten, zumal die Nutzung dann nicht mehr wie
bisher überwiegend auf Schulklassen beschränkt sein wird, sondern die Nutzung
dem allgemeinen touristischen Personenkreis zugängig gemacht werden soll.
Das Planungsziel für die Änderung des Bebauungsplanes liegt u.a. darin,
die Flächen des Jugendhof sowie die Fläche des Heimleiterhauses allgemein als
Sondergebiet Ferienhausgebiet festzusetzen. Im Bereich der bestehenden
Blockhäuser muss ggf. eine Anpassung der überbaubaren Flächen erfolgen, im
Bereich des Heimleiterhauses könnten zusätzlich Bauflächen für Ferienhäuser
ausgewiesen werden. Der Betrieb des Jugendhof soll weiterhin vom Landkreis
Hildesheim erfolgen, sodass die Vorlage eines entsprechenden Nutzungs- und
Betreiberkonzeptes kein Problem darstellt.
Anlagenverzeichnis:
Flurkartenauszug vorläufiger Geltungsbereich
Beschlussvorschlag:
Der Planungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung den Aufstellungsbeschluss zur 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 für das Gebiet „Jugendhof Hildesheim, nördlich der Straße Fernautal und östlich und westlich des Linauweg“ zu fassen (Aufstellungsbeschluss).