Sachverhalt:
In der Anlage wird die Jahresrechnung für das
Jahr 2014 zur Beratung vorgelegt.
Die Haushaltsrechnung 2014 schließt in
Einnahmen und Ausgaben wie folgt ab:
Soll-Einnahmen Gesamthaushalt: |
755.318,89 € |
Soll-Ausgaben Gesamthaushalt: |
755.318,89 € |
Vergleich Haushaltsplanung zur
Haushaltsrechnung:
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Haushaltsplan |
Haushaltsrechnung |
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Verwaltungshaushalt |
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Soll-Einnahmen: |
674.900 € |
672.720,03 € |
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Soll-Ausgaben: |
674.900 € |
672.720,03 € |
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Vermögenshaushalt |
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Soll-Einnahmen: |
82.500 € |
82.598,86 € |
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Soll-Ausgaben: |
82.500 € |
82.598,86 € |
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Im Vergleich zu den Ansätzen des
Haushaltsplanes 2014 ergibt die Jahresrechnung eine saldierte Abschlussverschlechterung
in Höhe von insgesamt 127,29 EUR, die sich wie folgt errechnet:
Die allgemeine Rücklage weist mit der
Jahresrechnung 2014 einen Stand von 138.339,04 € aus. Der Schuldenstand beträgt
370.429,54 €.
Die Jahresrechnung 2014 beinhaltet über- und
außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von insgesamt 9.677,69 €. Eine Übersichtsliste
mit den entsprechenden Einzelpositionen ist auf der Seite 7 der Jahresrechnung
2014 dargestellt.
Beschlussvorschlag:
Gem. § 94 Abs. 3 GO beschließt die
Gemeindevertretung die vorliegende Jahresrechnung 2014.
Die entstandenen über- und außerplanmäßigen
Ausgaben in Höhe von insgesamt 9.677,69 € werden gem. § 82 Abs. 1 GO genehmigt.