Betreff
Satzung zur 2. Änderung der Satzung vom 10.11.2010 über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe in der Gemeinde Schönberg/Holstein (FVASa)
Vorlage
SCHÖN/BV/635/2015
Aktenzeichen
II.1
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Schönberg erhebt eine Fremdenverkehrsabgabe nach Maßgabe ihrer Satzung vom 10.11.2010. Rechtsgrundlage für diese Satzung ist – neben der Gemeindeordnung – insbesondere das Kommunalabgabengesetz des Landes Schleswig-Holstein. Inzwischen ist eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes u.a. insoweit erfolgt, als dass die Fremdenverkehrsabgabe nunmehr als Tourismusabgabe bezeichnet wird. Dementsprechend soll mit dem beigefügten Nachtrag zur Fremdenverkehrsabgabesatzung eine redaktionelle Anpassung erfolgen.


Anlagenverzeichnis:

 

Entwurf der Satzung zur 2. Änderung der Satzung vom 10.11.2010 über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe in der Gemeinde Schönberg / Holstein (FVA Sa)


Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die Satzung zur 2. Änderung der Satzung vom 10.11.2010 über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe in der Gemeinde Schönberg / Holstein (FVA Sa) gemäß Entwurf zu beschließen.