Betreff
Wahl einer Stellvertretung für die Schulverbandsvertretung des Schulverbandes Probstei
Vorlage
SCHÖN/BV/622/2015
Aktenzeichen
AG
Art
Beschlussvorlage

Frau Buchenau war stellv. Mitglied in der Schulverbandsvertretung des Schulverbandes Probstei. Diese Wahlstelle ist daher neu zu besetzen.

 

Die Wahl in die Schulverbandsvertretung erfolgt nach § 9 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GkZ) in Verbindung mit der Schulverbandssatzung durch die Gemeindevertretung. Gemäß § 5 Abs. 2 der Schulverbandssatzung entsendet die Gemeinde Schönberg neben den gesetzlichen Vertretern insgesamt 11 weitere Vertreter in die Schulverbandsvertretung. Außerdem kann sie vier stellv. Mitglieder entsenden. Scheidet während der Wahlzeit ein weiterer Vertreter aus, wird der Nachfolger nach § 40 Abs. 3 GO (Meiststimmenverfahren) gewählt. Ein Fraktionsverlangen, dass alle Wahlstellen neu besetzt werden, gibt es bei Ausscheiden eines stellv. Mitgliedes nicht. Nach der Schulverbandssatzung sind nur Gemeindevertreter zu Stellvertretern wählbar.