Sachverhalt:
Für das Gebiet: „südöstlich
der Straße "Oberdorf", nordöstlich der "Dorfstraße",
nördlich der Straße "Brodersdorfer Weg", westlich der
"Ostlandstraße" und südwestlich der "Teichstraße",
für die Flurstücke
46/3, 45/3, 111/44 u. 47/26“ ist ein Neubaugebiet geplant. Dafür ist die
Aufstellung eines Bebauungsplanes mit folgenden Planungsanlass und Planungsziel
erforderlich:
Planungsanlass:
In der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes sowie in der
dazugehörigen Untersuchung zu Innenbereichspotentialen wurde das v.g. Gebiet
als sinnvolle innerörtliche Wohnbaufläche dargestellt. Diese Darstellung und
Beurteilung der Fläche wurde durch den abschließenden Beschluss der
Gemeindevertretung Laboe und durch die Genehmigung des Flächennutzungsplanes in
2014 bestätigt.
Diese Fläche wurde während der Leitbildentwicklung und während des
Aufstellungsverfahrens des Flächennutzungsplanes vielfältig bewertet. Hieraus
ergaben sich einige planerische Fragen, wie z.B. zur Erschließung und
Einbindung der vorhandenen und zum Teil geschützten Grünstrukturen. Auch die
Art einer möglichen Bebauung, Wohnungsbau oder Eigenheimbau in verschiedenen
Formen, wurde diskutiert.
Während der Bearbeitung der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes
sind konkrete Planungsüberlegungen aber aufgrund verschiedener
Grundstückseigentümer und unterschiedlichen Interessenlagen nicht möglich
gewesen, sodass detaillierte Vorgaben für diese Fläche nicht auf Ebene der
vorbereitenden Bauleitplanung
(Flächennutzungsplan) möglich waren. Es hat lediglich einige Empfehlungen und
Hinweise gegeben, die in einer verbindlichen Bauleitplanung zu prüfen sind.
Aufgrund der v.g. Sachlage ergeben sich Auswirkungen auf die
städtebauliche Entwicklung und Ordnung sowie auf die Umwelt- und Naturbelange,
gem. § 1 Abs. 3 BauGB ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes daher notwendig.
Detaillierte Festsetzungen erfolgen im weiteren Verfahren, auch aufgrund
weiterer Abstimmungsgespräche mit den wichtigsten Behörden und sonstigen
Trägern öffentlicher Belange.
Planungsziel:
Folgende wesentliche Inhalte bzw. Punkte werden als Planungsziel durch
die Gemeinde Laboe verfolgt und sind in der weiteren Planung zu prüfen,
beraten, planen und entsprechend festzusetzen:
-
Neuordnung der vorhandenen innerörtlichen
Freifläche/ Grünfläche;
-
Neuordnung und Schaffung einer Erschließung und
Prüfung einer zusätzlichen Zufahrtsmöglichkeit (Notzufahrt);
-
Gestaltung von Freiflächen und Freiräumen sowie dem
Siedlungs- und Quartiersbild;
Für die weitere Planung sind nachfolgende Punkte explizit zu prüfen und
planerisch zu untersuchen bzw. zu bewerten:
-
Gebäudevolumen und die daraus resultierenden
Grundflächen (GR oder GRZ);
-
Art der Bebauung (Einzel-, Doppel- oder
Reihenhäuser sowie Wohnungsbau), evtl. unter Berücksichtigung des
demografischen Wandels;
-
Gebäudehöhen unter Berücksichtigung der städtebaulichen
Qualität sowie die Auswirkungen auf des Orts- und Siedlungsbildbild;
-
Schall- und Verkehrsbelastung durch den
zusätzlichen Ziel- und Quellverkehr;
-
Artenschutzrechtliche Belange sowie die
Umweltauswirkungen;
-
Schadlose Beseitigung des Oberflächenwassers der
Grundstücke und der Erschließungsflächen;
-
Freiraumgestaltung und Aussagen zur Grünordnung
(Bestand / Neu).
Der Geltungsbereich ist dem beigefügtem Übersichtsplan zu entnehmen.
Beschlussvorschlag:
Aufstellungsbeschluss
a)
Für den o.g. Bereich (siehe Darstellung im
Übersichtsplan) wird der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 43 im
Regelverfahren gefasst.
b)
Eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB ist dabei
durchzuführen.
c)
Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 Abs.1 BauGB
ortsüblich bekannt zu machen.
d)
Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs der Änderung
des Bebauungsplanes wird das Büro B2K Freischaffende Architekten und
Stadtplaner nach Abschluss eines städtebaulichen Vertrages
(Kostenübernahmeerklärung) mit dem Erschließungsträger beauftragt.
e)
Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 43
wird die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
durchgeführt.
f)
Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 43
wird die frühzeitige Behördenbeteiligung und sonstiger Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.