Betreff
Neufassung der Satzung über die Benutzung des Kindergartens der Gemeinde Stein
Vorlage
STEIN/BV/088/2014
Aktenzeichen
III.4-4640.18
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Um für die Nutzung der Kindertagespflegeeinrichtung der Gemeinde Stein, die ab 01.01.2015 in Betrieb gehen soll, Benutzungsgebühren erheben zu können, ist der Erlass einer Satzung erforderlich.

 

Es wird vorgeschlagen, die bestehende Satzung über die Benutzung des Kindergartens der Gemeinde Stein neu zu fassen und die neue Kindertagespflegeeinrichtung hier einzubeziehen.

 

Sie erhalten als Anlage zu dieser Vorlage einen Satzungsentwurf, in dem die Veränderungen gegenüber der bestehenden Satzung rot markiert sind.

 

Eine Differenzierung der Beiträge für gleiche Betreuungszeiten in der Kindertagesstätte und in der Kindertagespflegeeinrichtung sieht der Satzungsentwurf nicht vor.


Anlagenverzeichnis:

 

Entwurf der Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätte und der Kindertagespflegeeinrichtung der Gemeinde Stein – Benutzungs- und Gebührensatzung -


Beschlussvorschlag:

 

Der Hauptausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die Neufassung der Satzung über die Benutzung des Kindergartens der Gemeinde Stein entsprechend dem Entwurf der Verwaltung zu beschließen.