Betreff
Grundsatzbeschluss über die Einführung einer Erschließungsbeitrags- bzw. Ausbaubeitragssatzung für die Gemeinde Ostseebad Laboe
Vorlage
LABOE/BV/825/2014
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Bereits seit vielen Jahren wird immer wieder über die Einführung einer Erschließungsbeitrags- bzw. Ausbaubeitragssatzung für die Gemeinde Ostseebad Laboe diskutiert. Im Zuge der sich erschwerenden Finanzsituation aber auch der Aufgabenstellungen im Rahmen von Straßensanierungen oder Entwässerungsmaßnahmen stellte sich die Frage der Einführung von entsprechenden Satzungsregelungen erneut.

 

Ergänzend wird ausgeführt, dass z.B. auch die Erneuerung von Straßenbeleuchtungen eine beitragspflichtige Maßnahme sein kann.

 

Ledigliche Reparaturmaßnahmen sind regelmäßig nicht beitragspflichtig.

 

Zuletzt fand eine ausführliche Informationsveranstaltung mit einem externen Fachanwalt statt, in der u.a. die Mitglieder der Gemeindevertretung ausführlich über die grundsätzlichen Regelungen und Auswirkungen informiert wurden. Dabei wurde auch auf die Möglichkeit hingewiesen, im Rahmen der Ausbauträge nach dem Schleswig-Holsteinischen Kommunalabgabengesetz sog. wiederkehrende Beiträge zu erheben. Da diese Möglichkeit relativ neu ist, gibt es derzeit aus Schleswig-Holstein keine belastbaren Erfahrungswerte. Im Ergebnis wurde seitens des Anwaltes auch von dieser Möglichkeit abgeraten, das sie einen erheblichen auch finanziellen Aufwand schon im Vorwege einer Satzung bedeutet und die Erhebung von Beiträgen auch nicht vereinfacht. Das Gegenteil ist nach Aussagen des Fachanwaltes der Fall. Dieser Auffassung schließt sich die Verwaltung an. Die sicher für Beitragspflichtige erheblichen Belastungen können auch durch rechtzeitige Kommunikation etwaiger Maßnahmen und entsprechende Stundungsregelungen gemildert werden.

 

Nach rein rechtlichen Betrachtungen insbesondere aus haushaltsrechtlichen Vorschriften besteht auch eine Rechtspflicht zur Einführung entsprechender Satzungsregelungen. Die Reglung der Gemeindeordnung, es bestünde keine Pflicht, ist wieder aufgehoben worden. Schon in der Vergangenheit hatte die Kommunalaufsicht des Kreises Plön im Falle von Kreditgenehmigungen, diese unter Hinweis (aus den erläuterten Gründen) auf die fehlenden Satzungsregelungen versagt.

 

Weitere Erläuterungen erfolgen in der Sitzung.


Beschlussvorschlag:

 

Der FWA empfiehlt der Gemeindevertretung zu beschließen, dass unter Zuhilfenahme externer fachanwaltlicher Beratung Satzungsregelungen zur Erhebung von Erschließungs- bzw. Ausbaubeiträgen zu schaffen. Für die Erhebung der Ausbaubeiträge soll dabei auf der Grundlage sog. einmaliger Beiträge eine Satzung entwickelt werden.