Betreff
Beratung und Beschlussfassung über den Haushalt 2015
Vorlage
PRASD/BV/050/2014
Aktenzeichen
II.910.02.14
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Beigefügt wird der Haushaltsentwurf der Gemeinde Prasdorf für das Haushaltsjahr 2015 zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

 

Der Haushaltsentwurf 2015 der Gemeinde Prasdorf schließt im Verwaltungshaushalt mit Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 587.100 € und im Vermögenshaushalt in Höhe von 57.000 €.

 

Ein Haushaltsausgleich nach § 21 Gemeindehaushaltsverordnung konnte somit herbeigeführt werden.

 

Der Haushaltsplan 2015 wurde auf Basis des Haushaltserlasses des Innenministeriums vom 05. September 2014, des aktuellen Standes der Ausgaben und Einnahmen sowie der aktuellen Beschlusslage der politischen Selbstverwaltung aufgestellt.

 

Zum Zeitpunkt der Entwurfsfassung lagen noch nicht alle Berechnungsgrundlagen für die Berechnung der Einkommensteueranteile, der Schlüsselzuweisungen und der Kreisumlage vor. Insofern können sich in diesen Bereichen durchaus noch Veränderungen ergeben.

 

Die laufenden Einnahmen des Verwaltungshaushaltes reichen aus um die laufenden Ausgaben zu decken. Darüber hinaus kann ein freier Finanzspielraum in Höhe von 13.400 € ausgewiesen werden.

 

Im Vermögenshaushalt wird die im Haushaltsjahr 2013 veranschlagte Verpflichtungsermächtigung für die Umstellung auf Digitalfunktechnik wirksam. Hierfür sind Haushaltsmittel in Höhe von 14.000 € bereitgestellt, wobei ein Kreiszuschuss von 5.500 € erwartet wird. Für Ersatzbeschaffungen der Feuerwehr sind 1.500 € und für Schilder und Transparente anlässlich des Gemeindejubiläums sind 1.000 € eingestellt.

 

Mit dem beigefügten Haushaltsentwurf ist geplant der allgemeinen Rücklage noch einen Betrag von 2.400 € zuzuführen.

 

Der Finanzausschuss der Gemeinde hat sich auf seiner Sitzung am 25.11.2014 intensiv mit dem Haushaltsentwurf beschäftigt. Die dortige Beschlusslage ist bereits im vorliegenden Entwurf eingearbeitet worden.

 

 


 

Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung:

 

Auf Empfehlung des Finanzausschusses werden die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 sowie das Investitionsprogramm in der vorgelegten Fassung beschlossen.