Betreff
Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe in der Gemeinde Ostseebad Laboe (I. Nachtrag)
Vorlage
LABOE/BV/823/2014
Aktenzeichen
II.1
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Ostseebad Laboe erhebt eine Fremdenverkehrsabgabe nach Maßgabe ihrer Satzung vom 14.12.2011. Rechtsgrundlage für diese Satzung ist – neben der Gemeindeordnung – insbesondere das Kommunalabgabengesetz des Landes Schleswig-Holstein. Am 15.07.2014 ist eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes u.a. insoweit erfolgt, als dass die Fremdenverkehrsabgabe nunmehr als Tourismusabgabe bezeichnet wird. Dementsprechend soll mit dem beigefügten Nachtrag zur Fremdenverkehrsabgabesatzung eine redaktionelle Anpassung erfolgen.

 

Bei dieser Gelegenheit wird auch eine geringfügige Modifizierung in § 6 Absatz 2 der Fremdenverkehrsabgabesatzung angeregt. Dort werden Abgabepflichtige – nach Art und Umfang ihres Betriebes bzw. ihrer Tätigkeit – bestimmten Stufen zugeordnet (die dann wiederum Grundlage für die Bemessung der jeweils zu entrichtenden Fremdenverkehrsabgabe sind). Konkret geht es dabei um die Inhaber von Schifffahrtsbetrieben; Betreiben Sie nur 1 Ausflugsschiff, bemisst sich die von ihnen zu leistende Fremdenverkehrsabgabe z. Zt. entweder nach Stufe 3 (wenn das Schiff bis zu 100 Plätze hat) oder aber nach Stufe 4 (bei über 100 Plätzen). Im Hinblick darauf, dass es aber auch kleinere Ausflugsschiffe gibt, sollte aus Sicht der Verwaltung eine Differenzierung dahingehend erfolgen, dass der Inhaber eines Ausflugsschiffes mit bis zu 50 Plätzen nur der Stufe 2 zugeordnet wird (bei 51 bis 100 Plätzen dann der Stufe 3 und bei über 100 Plätzen – wie bisher auch schon – der Stufe 4). Der beigefügte Satzungsentwurf beinhaltet in Art. 6 eine derartige Regelung.


Anlagenverzeichnis:

 

Entwurf der Satzung zur Änderung der Satzung vom 14.12.2011 über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe in der Gemeinde Ostseebad Laboe (I. Nachtrag)


Beschlussvorschlag:

 

Der Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die Satzung zur Änderung der Satzung vom 14.12.2011 über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe in der Gemeinde Ostseebad Laboe (I. Nachtrag) gemäß Entwurf zu beschließen.