Betreff
Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2015 der Gemeinde Schönberg
Vorlage
SCHÖN/BV/611/2014
Aktenzeichen
II.1
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 10.11.2014 ist bereits – im Entwurf – die Haushaltssatzung 2015 der Gemeinde Schönberg mit dem Haushaltsplan, Finanzplan und Stellenplan vorgelegt worden. Insoweit sei zunächst auf die im vorbezeichneten Schreiben schon vorab gegebenen Erläuterungen zum Etat des kommenden Jahres Bezug genommen.

 

 

Danach beläuft sich das Volumen des Schönberger Gemeindehaushaltes im Jahr 2015 auf insgesamt 9.774.100,00 EUR. Der Verwaltungshaushalt weist dabei Einnahmen und Ausgaben i.H.v. jeweils 8.911.700,00 EUR aus. Im Vermögenshaushalt sind Einnahmen und Ausgaben in einer Größenordnung von je 862.400,00 EUR veranschlagt worden. Dementsprechend liegt mit diesem Etat-Entwurf ein in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichenes Zahlenwerk vor.

 

Der investive Teil des Etats, d.h. der Vermögenshaushalt, weist Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 378.900,00 EUR auf. Zur anteiligen Finanzierung dieser Maßnahmen bedürfte es einer Kreditaufnahme i.H.v. 328.100,00 EUR. § 2 der Haushaltssatzung beinhaltet demgemäß die Festsetzung eines derartigen Gesamtbetrages der Kredite. Neue Verpflichtungsermächtigungen zu Lasten des Haushaltsjahres 2016 sind mit einem Betrag von 181.000,00 EUR vorgesehen; Er entfällt mit 31.000,00 EUR auf die Restfinanzierung für Sanierung bzw. Umbau des Hauses der Sicherheit (vgl. Seite 55 des Zahlenwerkes) sowie mit 150.000,00 EUR auf einen etwaigen Parkplatzbau in Kalifornien/Holm (S. 72). Die Haushaltssatzung weist zudem – wie im Vorjahr – den Höchstbetrag der Kassenkredite mit 0,00 EUR aus. Nach dem Stellenplanentwurf wäre im Übrigen für das Jahr 2015 die Gesamtzahl der Stellen mit 22,81 festzusetzen. Auch dies sieht der Entwurf der Haushaltssatzung so vor.

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden im Satzungsentwurf (vgl. § 3) wie folgt ausgewiesen: 360 % für die Grundsteuer A, 380 % für die Grundsteuer B sowie 360 % für die Gewerbesteuer; Diese Hebesätze würden sich demnach gegenüber dem Jahr 2014 nicht verändern.

 

Zum Entwurf des Verwaltungshaushaltes können zudem die nachfolgenden Informationen gegeben werden:

 

Nach derzeitigem Kenntnisstand (der bereits einen Nachtragshaushaltserlass vom 31.10.2014 berücksichtigt) könnte die Gemeinde Schönberg im kommenden Jahr mit einer Mehreinnahme aus Schlüsselzuweisungen in einer Größenordnung von 334.100,00 EUR rechnen. Auch die zentralörtlichen Mittel würden um voraussichtlich 187.400,00 EUR ansteigen. Ebenso werden für die gemeindlichen Einkommensteueranteile Zuwächse in einem Umfang von 128.800,00 EUR prognostiziert. Bei den übrigen Steuereinnahmen ist – in der Gesamtsumme – keine wesentliche Veränderung gegenüber dem ablaufenden Haushaltsjahr zu verzeichnen; d.h. die um 65.500,-- EUR geringeren Gewerbesteuereinnahmen werden nahezu kompensiert durch anderweitige Mehrerträge. Da andererseits (bei nur + 6.400,00 EUR) die Belastung aus Kreis-, Amts- und Gewerbesteuerumlagen per Saldo fast konstant bleibt (wobei die um 113.700,00 EUR steigende Kreisumlage annähernd aufgefangen wird durch die entfallende Amtsumlage für Leistungen nach dem SGB II), bleibt letztlich festzustellen, dass sich die Haushaltssituation der Gemeinde Schönberg – im Vergleich zu 2014 – aus Steuern / Zuweisungen / Umlagen um insgesamt 628.700,00 EUR verbessert (vgl. Unterabschnitt 9000, Seite 50/51).

 

Dieser Betrag ermöglichst es einerseits, die im Verwaltungshaushalt zu verzeichnenden Mehrausgaben abdecken zu können (so z.B. die um 150.000,00 EUR ansteigenden Zuweisungen an die Kindertagesstättenträger, die um 20.600,00 EUR höhere Umlage an den Schulverband Probstei, den um 87.800,00 EUR höheren Mittelbedarf beim Bauhof und die um insgesamt 47.500,00 EUR angehobenen Zuweisungen an den Tourist-Service Ostseebad Schönberg). Von den vorbezeichneten 628.700,00 EUR verbleibt dann noch ein Betrag von 268.700,00 EUR, um den 2015 erfreulicherweise die stützende Zuführung vom Vermögenshaushalt reduziert werden kann (auf nunmehr nur noch 152.000,00 EUR). Insoweit würde ein beträchtlicher Schritt dahingehend vollzogen, dass sich künftig der Verwaltungshaushalt wieder vollständig aus sich heraus trägt.

 

Insgesamt, d.h. bezogen auf den gesamten Verwaltungshaushalt, lässt sich die Entwicklung der verschiedenen Einnahme- und Ausgabearten wie folgt zusammenfassen:

 

Bezeichnung

Plan 2015

Plan 2014

Veränderung

 

E i n n a h m e n

 

 

 

a)

Steuern, Allgemeine Zuweisungen

7.921.100,00 €

7.286.000,00 €

+ 635.100,00 €

b)

Einnahmen aus Verwaltung/Betrieb

   489.400,00 €

   540.100,00 €

   50.700,00 €

c)

Sonstige Finanzeinnahmen

   501.200,00 €

   770.200,00 €

269.000,00 €

 

 

 

 

+ 315.400,00 €

 

 

 

 

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A u s g a b e n

 

 

 

d)

Personalausgaben

1.364.900,00 €

1.246.400,00 €

+ 118.500,00 €

e)

Sächl. Verwaltungs-/Betriebsaufw.

1.199.300,00 €

1.185.100,00 €

+   14.200,00 €

f )

Zuweisungen und Zuschüsse

1.992.800,00 €

1.810.200,00 €

+ 182.600,00 €

g)

Sonstige Finanzausgaben

4.354.700,00 €

4.354.600,00 €

+        100,00 €

 

 

 

 

+ 315.400,00 €

 

 

 

 

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Über die Entwicklung im Bereich der Steuern, Finanzzuweisungen und Umlagen [a + g] wurde bereits zuvor – im Zusammenhang mit der Entwicklung des Unterabschnittes 9000 – berichtet. Zu den Veränderungen bei den übrigen, zuvor aufgelisteten Einnahme- und Ausgabearten lässt sich ergänzend folgendes anmerken:

 

Der Rückgang bei den Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb [b] resultiert im Wesentlichen aus dem verminderten Projektumfang bei „Pro Arbeit“ (Seite 19) sowie aus den voraussichtlich geringeren Erstattungen von privaten Unternehmen im Bereich der Gemeindestraßen (bei HHST 6300.16600, Seite 29, war 2014 einmalig eine höhere Einnahme zu verzeichnen).

 

Die Verminderung der sonstigen Finanzeinnahmen [c] ist (nahezu) ausschließlich darauf zurückzuführen, dass 2015 die stützende Zuführung vom Vermögenshaushalt um 268.700,00 EUR geringer ausfallen kann, als dies noch im ablaufenden Haushaltsjahr erforderlich war.

 

Für den Anstieg der Personalausgaben [d] ist – neben der Tarifsteigerung – ursächlich, dass beim Bauhof (für 2 neue Stellen zur Reduzierung des Stellendefizits lt. Organisationsgutachten), bei der Kulturabteilung (wegen nunmehr ganzjähriger Veranschlagung der Personalkosten und Berücksichtigung einer krankheitsbedingten Vertretung) sowie für die Verkehrsüberwachung höhere Personalaufwendungen als noch im Jahr 2014 eingeplant worden sind (vgl. Seiten 7, 14 und 40). Zudem ist im Bereich des Kinder- und Jugendhauses (Seite 21) die Übernahme einer Fachkraft berücksichtigt worden (allerdings bei gleichzeitigem Fortfall des bisher gezahlten Personalkostenzuschusses).

 

Innerhalb des sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwandes [e] sind mehr oder minder große bedarfsgerechte Anpassungen bei einer Vielzahl von Haushaltsstellen zu verzeichnen. Per Saldo verändern sich die Gesamtaufwendungen dieser Ausgabengruppe im Vorjahresvergleich aber nur um 1,2 %.

 

Der gegenüber 2014 bei den Zuweisungen und Zuschüssen [f] zu verzeichnende Mehrbedarf resultiert vor allem aus den Zuweisungen an die Kindertagesstätten (+ 150.000,00 EUR, Seite 23), aus den Zuweisungen an den Tourist-Service (Seite 42) sowie aus der um 20.600,00 EUR ansteigenden Umlage an den Schulverband Probstei (Seite 10).

 

Im Bereich der sonstigen Finanzausgaben [g] ist eine Erhöhung der Kreisumlage (um 113.700,00 EUR angesichts höherer Schlüsselzuweisungen und eines vermutlich um einen Prozentpunkt ansteigenden Kreisumlagensatzes), der Amtsumlage für Personalkosten (+ 30.400,00 EUR) und der Zuführung zum Vermögenshaushalt (+ 19.300,00 EUR aufgrund entsprechend zunehmender Darlehenstilgungen) zu verzeichnen. Dieser Mehrbedarf wird nahezu exakt kompensiert durch die 2015 entfallende Umlage für Leistungen nach dem SGB II (./. 100.000,00 EUR), durch eine niedrigere Gewerbesteuerumlage (./. 12.000,00 EUR), durch eine geringere Amtsumlage für Sachkosten (./. 25.700,00 EUR) und letztlich durch verminderte Zinsausgaben (./. 25.600,00 EUR).

 

Die Zuführung zum Vermögenshaushalt (vgl. HHST 9100.86000, Seite 52, bzw. HHST 9100.30000, Seite 81) beläuft sich 2015 im Übrigen auf 331.500,00 EUR; Dies entspricht der Summe der ordentlichen Tilgungsleistungen, die die Gemeinde Schönberg im Jahr 2015 zu erbringen hat.

 

 

Im Entwurf des Vermögenshaushaltes (Seite 54 ff. des Zahlenwerkes) sind Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen für 2015 wie folgt veranschlagt worden:

 

17.500,00 EUR

für Gerätebeschaffungen der Feuerwehr (insbesondere für den Erwerb eines 45 kw-Notstromaggregates),

 

35.000,00 EUR

 

für die Sanierung des Probstei-Museums (ca. 10.000,00 EUR für Brandmeldeanlage, ca. 5.000,00 EUR für eine Fugenerneuerung, ca. 5.000,00 EUR für die Sanierung der Durchfahrtscheune sowie ca. 15.000,00 EUR für Dachdämmung und Schallschutzmaßnahmen im Gebäude Perserau 2),

 

6.000,00 EUR

 

für eine Erneuerung der Schließanlage in der „Alten Apotheke“ und für den Erwerb einer neuen Bücherei-Software,

 

33.000,00 EUR

 

für noch vorzunehmende Ausgleichsmaßnahmen (Anpflanzungen und Anlage von 3 Kleingewässern),

 

2.900,00 EUR

 

für den laufenden Investitions- bzw. Tilgungszuschuss an den TSV Schönberg (i.Z.m. der Umgestaltung des Albert-Koch-Platzes),

 

28.000,00 EUR

 

für den Bau bzw. die Sanierung von Spielplätzen (im Wesentlichen für die Ersatzbeschaffung von Spielgeräten),

 

25.000,00 EUR

 

für die weitere Ortsbauplanung,

 

80.000,00 EUR

 

für Straßen-, Wege- und Parkplatzbau bzw. für die Fortführung des Straßensanierungsprogramms (hierfür stünden dann 2015 – incl. eines Haushaltsausgaberestes von ca. 70.000,00 EUR – insgesamt rd. 150.000,00 EUR zur Verfügung),

 

6.000,00 EUR

 

für die Sanierung der Gräben (Wasserläufe) ,

 

35.000,00 EUR

 

für den Erwerb beweglichen Vermögens beim Bauhof (insbesondere für den Ankauf eines Wildkrautvernichters, einer Maschine zur Wegeaufbereitung sowie eines Rüttlers),

 

102.500,00 EUR

 

Restfinanzierungsbetrag für die Sanierung bzw. den Umbau des neuen Bauhofgebäudes (gemäß Beschluss der Gemeindevertretung vom 16.07.2014),

 

8.000,00 EUR

 

______________

 

Grunderwerbskosten (davon entfallen ca. 6.000,00 EUR auf Zahlungsverpflichtungen im Rahmen eines Treuhandvertrages für das Gewerbegebiet Kamp / Eichkampredder).

 

378.900,00 EUR

 

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Neben den vorstehend bezifferten Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind als Ausgaben im Vermögenshaushalt die Tilgungsleistungen (331.500,00 EUR) sowie die Zuführung zum Verwaltungshaushalt (152.000,00 EUR) veranschlagt worden, so dass sich das eingangs bereits benannte Gesamtvolumen von 862.400,00 EUR ergibt. Die Zuführung zum Verwaltungshaushalt wird dabei aus Kapitalrückflüssen bedient.

 

In seiner vorliegenden Entwurfsfassung finanziert sich der Vermögenshaushalt mit 331.500,00 EUR aus der Zuführung vom Verwaltungshaushalt, mit 202.800,00 EUR aus Darlehens- und Kapitalrückflüssen sowie im Übrigen mit 328.100,00 EUR durch eine Kreditaufnahme. Für diesen Kreditbetrag besteht nach § 85 Abs. 6 der Gemeindeordnung keine Genehmigungspflicht.

 

Abschließend noch einige Hinweise zur Finanzplanung, zum Rücklagenbestand sowie zum Schuldenstand der Gemeinde:

 

Nach dem derzeitigen Stand der Finanzplanung könnte der Verwaltungshaushalt der Jahre 2016 bis 2018 – vor allem angesichts der prognostizierten Einnahmeentwicklung im Bereich der gemeindlichen Einkommensteueranteile und der sich für die Gemeinde Schönberg ab 2016 verändernden Amtsumlagenzahlung – ausgeglichen gestaltet werden, sofern sich in diesem Zeitraum der Anstieg der laufenden Ausgaben auf das unabdingbar erforderliche Maß begrenzen ließe. Auf der Basis des momentan verfügbaren Zahlenmaterials würde sich dabei die zum Haushaltsausgleich erforderliche, stützende Zuführung vom Vermögenshaushalt schrittweise reduzieren (und 2018 dann ganz entbehrlich sein).

 

Die Gemeinde Schönberg verfügt per 01.01.2015 noch über restliche Rücklagenmittel von 7.438,07 EUR.

 

Der dem Kommunaletat zuzurechnende Schuldenstand der Gemeinde beläuft sich zum 1.1.2015 auf rd. 9,174 Mio EUR (= 1.518,33 EUR/Ew. bei einer Einwohnerzahl von 6.042 Ew).

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die Haushaltssatzung 2015 mit dem Haushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gemäß Entwurf zu beschließen.