Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 12 der Gemeinde Probsteierhagen für das Gebiet "östlich des Wulfsdorfer Weges, südlich der Straße Kellerrehm u. nördlich der Straße Seeblick"; hier: Abwägungs- und Satzungsbeschluss
Vorlage
PROBS/BV/122/2014
Aktenzeichen
III.2.1
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 13.08.2013 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 12 für das Gebiet "östlich des Wulfsdorfer Weges, südlich der Straße Kellerrehm u. nördlich der Straße Seeblick" gefasst.

 

Folgende Verfahren wurden durchgeführt:

 

-       Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB am 24.09.2013

-       Frühzeitige Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB am 11.02.2014

-       Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB vom 25.08.2014 – 26.09.2014

-       Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB am 29.07.2014

 

Es wird nun empfohlen, die Abwägung der während des Verfahrens eingegangenen Anregungen den anliegenden Abwägungsvorschlägen des Planungsbüros entsprechend vorzunehmen und den Satzungsbeschluss zum B-Plan Nr. 12 der Gemeinde Probsteierhagen zu fassen.

 

Weitere Erläuterungen erfolgen während der Sitzung.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung fasst folgenden Beschluss:

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt abschließend über die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB gem. der vorliegenden Zusammenstellung sowie über die eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB gem. der vorliegenden Zusammenstellung (Abwägungstabelle) als Gesamtabwägung. Das Ergebnis ist mitzuteilen.

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt den Bebauungsplan Nr. 12 für das Gebiet "östlich des Wulfsdorfer Weges, südlich der Straße Kellerrehm u. nördlich der Straße Seeblick", bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

  1. Die Begründung wird gebilligt.

 

  1. Der Beschluss des B-Planes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.