Betreff
Beratung und Beschlussfassung über eine Grundsatzentscheidung für die Nachnutzung der Grundschule Krokau
Vorlage
KROKA/BV/047/2014
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

In den vergangenen Wochen wurden auf Basis der bisherigen Beschlusslagen insbesondere die Detailplanungen und Kostenschätzung durch den beauftragten Architekten erarbeitet. Gleichzeitig fand eine Sitzung der zweiten Projektgruppe statt, die sich im Wesentlichen mit Fragen der Organisation und Finanzierung befasst hat.

 

Inhaltlich wird auf die allen Gemeindevertreter/Innen vorliegenden Unterlagen sowie die gemeinsame Informationsveranstaltung am 08.10.2014 verwiesen.

 

Die Kostenschätzung ergibt eine Summe für den ersten Abschnitt, dem Neubau des Feuerwehrhauses in Höhe von 1.624.298,48 € brutto einschließlich notwendiger Planungsleistungen. Seitens des Landes sind Fördermittel in Höhe von 55% (Netto) max. 750.000,-- € zugesagt. Die Kostenschätzung liegt damit ziemlich exakt auf dem Niveau der bisherigen Schätzungen, so dass hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen auf die ebenfalls vorliegenden Berechnungen verwiesen werden kann.

 

Hinsichtlich der künftigen Nutzungen ist darüber Einvernehmen erzielt worden, dass in jedem Fall an dem bereits beschlossenem Nutzungskonzept festgehalten werden soll und dass der Bau des Feuerwehrhauses lediglich der erste Schritt ist. Die technische Planung des Feuerwehrhauses ist darauf abgestimmt.

 

Hinsichtlich der künftigen Aufgabenträgerschaft ist seitens der zweiten Projektgruppe empfohlen, einen Zweckverband zu gründen. Die weiteren Empfehlungen zur Struktur des Zweckverbandes ergeben sich aus den nachfolgenden Beschlussvorschlägen.

 

Ergänzend kann mitgeteilt werden, dass die Gemeindevertretung Barsbek in ihrer Sitzung am 30.10.2014 dem nachfolgenden Beschlussvorschlag einstimmig gefolgt ist. Die Gemeindevertretung Wisch tagt a, 17.11.2014.

 

Des Weiteren ergibt sich wegen der Lage des in Rede stehenden Grundstückes und der Eigentumsverhältnisse für die Gemeinde Krokau eine Besonderheit. Diese ist Gegenstand der Beschlusslage zu TOP „Grundstücksangelegenheiten“ im nachfolgenden nicht öffentlichen Teil der Sitzung. Es wird daher darauf verwiesen.

 


Anlagenverzeichnis:

 

-       Erläuterungsbericht vom 13.10.2014, Neu Architekten Preetz

-       Kostengliederung vom 17.10.2014, Neu Architekten Preetz

-       Planungs- u. Kostendatenblatt vom 15.10.2014, Neu Architekten Preetz

-       Lagepläne, Neu Architekten Preetz

-       Präsentation Zweckverband „An den Salzwiesen“


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt, den Förderantrag zum Bau des Feuerwehrhauses auf Basis des beschlossenen Nutzungskonzeptes zu stellen. Die Umsetzung erfolgt gemeinsam mit den Gemeinden Barsbek und Wisch.

 

Zur Trägerschaft ist ein Zweckverband nach den Regelungen des GkZ (Gesetz über kommunale Zusammenarbeit) gemeinsam mit den Gemeinden Barsbek und Wisch zu gründen. Auf Basis der nachfolgenden Eckdaten beschließt die Gemeinde den Beitritt.

 

In einer ausführlichen Präambel ist das Nutzungskonzept und damit die Zielrichtung zur Nachnutzung der Grundschule Krokau zu erläutern. Die Aufgabe des Brandschutzes wird auf den Zweckverband übertragen. Die Übertragung weiterer gemeinsamer Aufgaben soll ermöglicht werden. Der Sitz des Zweckverbandes soll der Sitz der Amtsverwaltung sein. Eine eigene Verwaltung soll nicht vorgehalten werden.

Die Organe sind der/die Verbandsvorsteher/In sowie die Verbandsversammlung, die aus den Bürgermeistern sowie je zwei weiteren Vertreter/Innen der drei beteiligten Gemeinden bestehen soll. Es soll ein Hauptausschuss 7 Mitgliedern eingerichtet werden, dem möglichst nicht die Bürgermeister angehören. Ein Vertreter des TSV Barsbek soll bürgerliches Mitglied werden.

 

Die Berechnung der Verbandsumlage erfolgt im Verhältnis der Finanzkraft der Gemeinden unter Einbeziehung der Zweitwohnungssteuer zueinander.

 

Die Amtsverwaltung wird gebeten, hierzu einen öffentlich-rechtlichen Vertrag und eine Verbandssatzung auf Basis der vorstehenden Eckdaten vorzubereiten, mit der Kommunalaufsicht abzustimmen und diese dann zur abschließenden Entscheidung vorzulegen.

 

Die Gründung des Zweckverbandes soll zum 01.01.2016 erfolgen.