Sachverhalt:
In den vergangenen Wochen wurden auf Basis
der bisherigen Beschlusslagen insbesondere die Detailplanungen und
Kostenschätzung durch den beauftragten Architekten erarbeitet. Gleichzeitig
fand eine Sitzung der zweiten Projektgruppe statt, die sich im Wesentlichen mit
Fragen der Organisation und Finanzierung befasst hat.
Inhaltlich wird auf die allen
Gemeindevertreter/Innen vorliegenden Unterlagen sowie die gemeinsame
Informationsveranstaltung am 08.10.2014 verwiesen.
Die Kostenschätzung ergibt eine Summe für den
ersten Abschnitt, dem Neubau des Feuerwehrhauses in Höhe von 1.624.298,48 €
brutto einschließlich notwendiger Planungsleistungen. Seitens des Landes sind
Fördermittel in Höhe von 55% (Netto) max. 750.000,-- € zugesagt. Die
Kostenschätzung liegt damit ziemlich exakt auf dem Niveau der bisherigen
Schätzungen, so dass hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen auf die
ebenfalls vorliegenden Berechnungen verwiesen werden kann.
Hinsichtlich der künftigen Nutzungen ist
darüber Einvernehmen erzielt worden, dass in jedem Fall an dem bereits
beschlossenem Nutzungskonzept festgehalten werden soll und dass der Bau des
Feuerwehrhauses lediglich der erste Schritt ist. Die technische Planung des
Feuerwehrhauses ist darauf abgestimmt.
Hinsichtlich der künftigen Aufgabenträgerschaft
ist seitens der zweiten Projektgruppe empfohlen, einen Zweckverband zu gründen.
Die weiteren Empfehlungen zur Struktur des Zweckverbandes ergeben sich aus den
nachfolgenden Beschlussvorschlägen.
Ergänzend kann mitgeteilt werden, dass die
Gemeindevertretung Barsbek in ihrer Sitzung am 30.10.2014 dem nachfolgenden
Beschlussvorschlag einstimmig gefolgt ist. Die Gemeindevertretung Wisch tagt a,
17.11.2014.
Des Weiteren ergibt sich wegen der Lage des
in Rede stehenden Grundstückes und der Eigentumsverhältnisse für die Gemeinde
Krokau eine Besonderheit. Diese ist Gegenstand der Beschlusslage zu TOP
„Grundstücksangelegenheiten“ im nachfolgenden nicht öffentlichen Teil der
Sitzung. Es wird daher darauf verwiesen.
Anlagenverzeichnis:
- Erläuterungsbericht vom 13.10.2014, Neu Architekten Preetz
- Kostengliederung vom 17.10.2014, Neu Architekten Preetz
- Planungs- u. Kostendatenblatt vom 15.10.2014, Neu Architekten Preetz
- Lagepläne, Neu Architekten Preetz
- Präsentation Zweckverband „An den Salzwiesen“
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt, den Förderantrag
zum Bau des Feuerwehrhauses auf Basis des beschlossenen Nutzungskonzeptes zu
stellen. Die Umsetzung erfolgt gemeinsam mit den Gemeinden Barsbek und Wisch.
Zur Trägerschaft ist ein Zweckverband nach
den Regelungen des GkZ (Gesetz über kommunale Zusammenarbeit) gemeinsam mit den
Gemeinden Barsbek und Wisch zu gründen. Auf Basis der nachfolgenden Eckdaten
beschließt die Gemeinde den Beitritt.
In einer ausführlichen Präambel ist das
Nutzungskonzept und damit die Zielrichtung zur Nachnutzung der Grundschule
Krokau zu erläutern. Die Aufgabe des Brandschutzes wird auf den Zweckverband
übertragen. Die Übertragung weiterer gemeinsamer Aufgaben soll ermöglicht
werden. Der Sitz des Zweckverbandes soll der Sitz der Amtsverwaltung sein. Eine
eigene Verwaltung soll nicht vorgehalten werden.
Die Organe sind der/die Verbandsvorsteher/In
sowie die Verbandsversammlung, die aus den Bürgermeistern sowie je zwei
weiteren Vertreter/Innen der drei beteiligten Gemeinden bestehen soll. Es soll
ein Hauptausschuss 7 Mitgliedern eingerichtet werden, dem möglichst nicht die
Bürgermeister angehören. Ein Vertreter des TSV Barsbek soll bürgerliches
Mitglied werden.
Die Berechnung der Verbandsumlage erfolgt im
Verhältnis der Finanzkraft der Gemeinden unter Einbeziehung der Zweitwohnungssteuer
zueinander.
Die Amtsverwaltung wird gebeten, hierzu einen
öffentlich-rechtlichen Vertrag und eine Verbandssatzung auf Basis der
vorstehenden Eckdaten vorzubereiten, mit der Kommunalaufsicht abzustimmen und
diese dann zur abschließenden Entscheidung vorzulegen.
Die Gründung des Zweckverbandes soll zum 01.01.2016 erfolgen.