Sachverhalt:
Beigefügt wird der Haushaltsentwurf der
Gemeinde Krokau für das Haushaltsjahr 2015 zur Beratung und Beschlussfassung
vorgelegt.
Der
Haushaltsentwurf 2015 der Gemeinde Krokau schließt im Verwaltungshaushalt mit
Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 449.700 € und im Vermögenshaushalt in Höhe
von 24.500 €.
Ein Haushaltsausgleich
nach § 21 Gemeindehaushaltsverordnung konnte somit herbeigeführt werden.
Der Haushaltsplan
2015 wurde auf Basis des Haushaltserlasses des Innenministeriums vom 05.
September 2014, des aktuellen Standes der Ausgaben und Einnahmen sowie der aktuellen
Beschlusslage der politischen Selbstverwaltung aufgestellt.
Zum Zeitpunkt der
Entwurfsfassung lagen noch nicht alle Berechnungsgrundlagen für die Berechnung
der Einkommensteueranteile, der Schlüsselzuweisungen und der Kreisumlage vor.
Insofern können sich in diesen Bereichen durchaus noch Veränderungen ergeben.
Die laufenden
Einnahmen des Verwaltungshaushaltes reichen aus um die laufenden Ausgaben zu
decken. Darüber hinaus kann ein freier Finanzspielraum in Höhe von 15.800 €
ausgewiesen werden.
Im
Vermögenshaushalt wird die im Haushaltsjahr 2013 veranschlagte
Verpflichtungsermächtigung für die Umstellung auf Digitalfunktechnik wirksam.
Hierfür sind Haushaltsmittel in Höhe von 9.000 € bereitgestellt, wobei ein
Kreiszuschuss von 4.500 € erwartet wird. Für Ersatzbeschaffungen der Feuerwehr
sind 500 € etatisiert.
Die Gemeinde Krokau
beabsichtigt zusammen mit den Gemeinden Barsbek und Wisch auf dem Grundstück
der „Alten Schule“ in Krokau ein neues gemeinsames Feuerwehrgerätehaus zu bauen.
Planungskosten für das neue Feuerwehrgerätehaus sind in Höhe von 10.000 €
eingeplant.
Mit dem
beigefügten Haushaltsentwurf ist geplant der allgemeinen Rücklage noch einen
Betrag von 800 € zuzuführen.
Beschlussvorschlag für den
Finanzausschuss:
Der Finanzausschuss empfiehlt der
Gemeindevertretung die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das
Haushaltsjahr 2015 sowie das Investitionsprogramm zu beschließen.
Beschlussvorschlag
für die Gemeindevertretung:
Auf Empfehlung des Finanzausschusses werden die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 sowie das Investitionsprogramm in der vorgelegten Fassung beschlossen.