Betreff
Beratung und Beschlussfassung über den Haushalt 2015
Vorlage
FIEFB/BV/057/2014
Aktenzeichen
II.910.02.06
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Beigefügt wird der Haushaltsentwurf der Gemeinde Fiefbergen für das Haushaltsjahr 2015 zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

 

Der Haushaltsentwurf 2015 der Gemeinde Fiefbergen schließt im Verwaltungshaushalt mit Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 695.500 € und im Vermögenshaushalt in Höhe von 181.300 €.

 

Ein Haushaltsausgleich nach § 21 Gemeindehaushaltsverordnung konnte somit herbeigeführt werden.

 

Der Haushaltsplan 2015 wurde auf Basis des Haushaltserlasses des Innenministeriums vom 05. September 2014, des aktuellen Standes der Ausgaben und Einnahmen sowie der aktuellen Beschlusslage der politischen Selbstverwaltung aufgestellt.

 

Zum Zeitpunkt der Entwurfsfassung lagen noch nicht alle Berechnungsgrundlagen für die Berechnung der Einkommensteueranteile, der Schlüsselzuweisungen und der Kreisumlage vor. Insofern können sich in diesen Bereichen durchaus noch Veränderungen ergeben.

 

Die laufenden Einnahmen des Verwaltungshaushaltes reichen zwar aus um die laufenden Ausgaben zu decken, allerdings gelingt dies nur durch eine Zuführung vom Vermögenshaushalt in Höhe von 9.900 €. Ein freier Finanzspielraum besteht somit nicht.

 

Im Vermögenshaushalt wird die im Haushaltsjahr 2013 veranschlagte Verpflichtungsermächtigung für die Umstellung auf Digitalfunktechnik wirksam. Hierfür sind Haushaltsmittel in Höhe von 17.500 € bereitgestellt, wobei ein Kreiszuschuss von 5.000 € erwartet wird. Für den Erwerb eines neuen Feuerwehrfahrzeuges sind 130.000 € etatisiert. Auch hier wird ein Kreiszuschuss in Höhe von 25.500 € erwartet.

 

Zur Finanzierung der Maßnahmen des Vermögenshaushaltes sowie zum Ausgleich des Verwaltungshaushaltes ist eine Rücklagenentnahme von insgesamt 126.900 € eingeplant.

 

Aufgrund der hohen Investitionen in diesem Haushalt und in den vorangegangenen Jahren ist die allgemeine Rücklage nahezu aufgebraucht. Hinzu kommen stetige Ausgabensteigerungen im Bereich der Schulen und Kindergärten. Um diese Kosten decken zu können ist eine Einnahmeerhöhung unumgänglich.

 

Der Finanzausschuss hat sich daher auf seiner Sitzung am 13.12.2014 einstimmig für eine moderate Anhebung der Hebesätze der Realsteuern auf das Niveau der Nivellierungssätze ausgesprochen.

Im vorliegenden Haushaltsentwurf wurde die Beschlusslage des Finanzausschusses bereits berücksichtigt.

 


Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung:

 

Auf Empfehlung des Finanzausschusses werden die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 sowie das Investitionsprogramm in der vorgelegten Fassung beschlossen.