Betreff
Beratung und Beschlussfassung über den Haushalt 2015
Vorlage
WENDT/BV/094/2014
Aktenzeichen
II.910.02.20
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Beigefügt wird der Haushaltsentwurf der Gemeinde Wendtorf für das Haushaltsjahr 2015 zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

 

Der Haushaltsentwurf 2015 der Gemeinde Wendtorf schließt im Verwaltungshaushalt mit Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 1.796.300 € und im Vermögenshaushalt in Höhe von 123.400 €.

 

Ein Haushaltsausgleich nach § 21 Gemeindehaushaltsverordnung konnte somit herbeigeführt werden.

 

Der Haushaltsplan 2015 wurde auf Basis des Haushaltserlasses des Innenministeriums vom 05. September 2014, des aktuellen Standes der Ausgaben und Einnahmen sowie der aktuellen Beschlusslage der politischen Selbstverwaltung aufgestellt.

 

Zum Zeitpunkt der Entwurfsfassung lagen noch nicht alle Berechnungsgrundlagen für die Berechnung der Einkommensteueranteile, der Schlüsselzuweisungen und der Kreisumlage vor. Insofern können sich in diesen Bereichen durchaus noch Veränderungen ergeben.

 

Die laufenden Einnahmen des Verwaltungshaushaltes reichen zwar aus um die laufenden Ausgaben zu decken, allerdings war dieses nur durch eine Anpassung der Hebesätze für die Realsteuern möglich.

Dem einstimmigen Beschluss des Finanzausschusses folgend sind die Hebesätze für die Realsteuern um jeweils 50 Prozentpunkte nach oben angepasst worden.

 

 

Im Vermögenshaushalt wird die im Haushaltsjahr 2013 veranschlagte Verpflichtungsermächtigung für die Umstellung auf Digitalfunktechnik wirksam. Hierfür sind Haushaltsmittel in Höhe von 24.000 € bereitgestellt, wobei ein Kreiszuschuss von 9.700 € erwartet wird. Für Ersatzbeschaffungen der Feuerwehr sind 10.000 € etatisiert.

Im Bereich des Kindergartens sind eine Zaunerneuerung und die Neugestaltung der Außenflächen vorgesehen. Hierfür sind Haushaltsmittel in Höhe von 17.500 € vorgesehen.

 

In der Gesamtbetrachtung ist eine Rücklagenentnahme von 20.500 € vorgesehen.


Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung:

 

Auf Empfehlung des Finanzausschusses werden die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 sowie das Investitionsprogramm in der vorgelegten Fassung beschlossen.