Betreff
8. Nachtragssatzung zur Betriebssatzung für den Ortsentwässerungsbetrieb Schönberg/Holstein
Vorlage
SCHÖN/BV/596/2014
Aktenzeichen
II.1
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Haushalts- bzw. Wirtschaftsplan 2014 von Gemeinde Schönberg und Ortsentwässerungsbetrieb mit den dazu gehörenden Daten der mittelfristigen Finanzplanung sehen ab 2014 über einige Jahre hinweg einen Kapitalrückfluss vom Eigenbetrieb an die Gemeinde Schönberg in einer Größenordnung von annähernd 200.000,-- EUR/Jahr vor.

 

Dieser finanzwirtschaftliche Vorgang stellt letztlich eine Eigenkapitalentnahme dar. Hierzu bedarf es nach § 5 der Eigenbetriebsverordnung einer Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung und zugleich – angesichts der sich verändernden Höhe des Stammkapitals – einer entsprechenden Änderung der Betriebssatzung.

 

Das Stammkapital des Ortsentwässerungsbetriebes beläuft sich derzeit auf 7.200.000,00 EUR. Die bilanzielle Eigenkapitalquote des Eigenbetriebes beträgt per 31.12.2013 – unter Berücksichtigung der Rücklagen und des Bilanzgewinns – insgesamt 70,21 %. Es sei insoweit auch auf den Lagebericht 2013 sowie auf den vorliegenden Bericht über die Jahresabschlussprüfung 2013 Bezug genommen (vgl. hierzu auch Verwaltungsvorlage SCHÖN/BV/594/2014). Die Eigenkapitalquote liegt somit deutlich über der nach der Eigenbetriebsverordnung vorgegebenen Ausstattung von 30 – 40 %.

 

Vor diesem Hintergrund kann das Stammkapital des Eigenbetriebes per 31.12.2014 um 1.200.000,-- EUR auf dann 6.000.000,-- EUR reduziert werden, womit es im Übrigen noch weit über der Höhe des Stammkapitals bei Gründung des Ortsentwässerungsbetriebes im Jahr 1993 liegen würde (3.476.784,79 EUR). Die Auszahlung des Betrages von 1.200.000,-- EUR an die Gemeinde Schönberg sollte dabei in 6 gleichen Jahresraten a´ 200.000,-- EUR – beginnend am 31.12.2014 und endend 2019 – erfolgen. Hierdurch wäre gewährleistet, dass die Abschreibungen des Ortsentwässerungsbetriebes (i.H.v. jahresdurchschnittlich ca. 494.000,-- EUR) ausreichen, um daraus im eigenbetrieblichen Vermögensplan jeweils die Darlehenstilgung (i.H.v. etwa 247.000,-- EUR/Jahr), die Auszahlungen für den Erwerb beweglichen Vermögens (i.H.v. jahresdurchschnittlich rd. 40.000,00 EUR) und eben den Kapitalrückfluss an die Gemeinde mit 200.000,-- EUR finanzieren zu können.

 

Nach der vorgesehenen Eigenkapitalentnahme beliefe sich die bilanzielle Eigenkapitalquote des Ortsentwässerungsbetriebes dann immer noch auf ca. 63 % - und wäre insoweit bei weitem ausreichend.


Anlagenverzeichnis:

 

Entwurf der 8. Nachtragssatzung zur Betriebssatzung für den Ortsentwässerungsbetrieb der Gemeinde Schönberg/Holstein


Beschlussvorschlag:

 

Der Bau- und Verkehrsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgende Beschlussfassung:

 

a)  Das Stammkapital des Ortsentwässerungsbetriebes Schönberg/Holstein wird mit Wirkung zum 31.12.2014 um 1.200.000,-- EUR auf dann 6.000.000,-- EUR vermindert.

 

b)  Es erfolgt eine Eigenkapitalentnahme in Höhe des Betrages von 1.200.000,-- EUR, der in 6 Jahresraten a´ 200.000,-- EUR – beginnend am 31.12.2014 und endend am 31.12.2019 – an die Gemeinde Schönberg/Holstein auszuzahlen ist.

 

c)  Die 8. Nachtragssatzung zur Betriebssatzung für den Ortsentwässerungsbetrieb der Gemeinde Schönberg/Holstein wird gemäß Entwurf (Anlage zur Verwaltungsvorlage SCHÖN/BV/596/2014) beschlossen.